Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.
Und mir hätte das möglicherweise auch so gehen können...
Wie es aussieht, ist man eh schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich nicht 100% mit der Gesetz/der Strassenverkehrsordnung auskennt. So z.B. auch einem dänischen Athleten 2014 in Roth passiert. Die Strafverfolgung läuft.
Mag sein, dass den Athleten eine Mitschuld trifft.
Aus meiner Sicht hätte der Veranstalter aber in jedem Fall Posten an solche Querstraßen zu stellen (ich habe selber veranstaltet und das hätte ich so nicht durchgelassen).
Vollgepumpt mit Adrenalin "vergisst" man zu schnell die STVO, und davon sollte der Veranstalter ausgehen!
Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.
Ja klar, falsche Straßenseite. Aber wenn man das Video weiter anschaut, sieht man auch keine Absperrungen, Warnhinweise o.ä., die dem Autofahrer signalisieren, dass das ein Rennen läuft. Man sieht z.B. auf den Bildern auch ,dass kurz vorher rechts eine Straße weg geht. Der Fahrer hätte also genausogut die Straße queren können, um dort einzubiegen und wäre somit direkt auf die Strecke gekommen.
Zitat:
Zitat von Michael Skjoldborg
Wie es aussieht, ist man eh schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich nicht 100% mit der Gesetz/der Strassenverkehrsordnung auskennt. So z.B. auch einem dänischen Athleten 2014 in Roth passiert. Die Strafverfolgung läuft.
Wenn die Dame ihm ins Hinterrad gecrasht ist und ein Race-Marshall das bezeugen kann, sollte sich der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung doch relativ schnell ausräumen lassen. Was bleibt ist die Fahrerflucht. Ich weiß nicht, wie es in Roth in, aber z.B. in Erlangen wird mehrsprachig darauf aufmerksam gemacht, dass man, wenn man in einen Unfall involviert ist, stehenzubleiben und auf die Polizei zu warten hat. Wäre sicher sinnvoll, dass bei allen Wettkämpfen in der Ausschreibung oder im Race-Book zu erwähnen und auch die Race-Marshalls entsprechend zu unterweisen.
Interessant wird zumindest in Roth die Auslegung des öffentlichen Verkehrsraums, ohne den ja nun ein Verkehrsunfall im strafrechtlichen Sinn gar nicht stattfinden kann.
Ist die Radstrecke nicht gesperrt und nur eine bestimmte Anzahl an Leuten hat Zugang hierzu? Und diese Leute sind doch auch noch namentlich durch Startnummer und Meldung bekannt. Demnach kann es eigentlich kein öffentlicher Verkehrsraum sein
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Mag sein, dass den Athleten eine Mitschuld trifft.
Aus meiner Sicht hätte der Veranstalter aber in jedem Fall Posten an solche Querstraßen zu stellen (ich habe selber veranstaltet und das hätte ich so nicht durchgelassen).
Vollgepumpt mit Adrenalin "vergisst" man zu schnell die STVO, und davon sollte der Veranstalter ausgehen!
Genau so sehe ich das auch. Unabhängig davon denke ich, dass der Unfall ähnlich abgelaufen wäre, selbst wenn der Kollege sich mittig/rechts gehalten hätte. Der Autofahrer kam ohne große Verzögerung ganz schön um die Ecke gerauscht. Horror.