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BDR macht Ärger bei Zeitfahrcups - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 28.02.2012, 09:37   #1
TriAlex
 
Beiträge: n/a
BDR macht Ärger bei Zeitfahrcups

Hallo Zusammen,

in unserem Lande gibt es einige "locker" veranstaltete Zeitfahrennen, meist organisiert von Radsport Vereinen. Meist sind dies Serien ähnlich organisiert wie die Winterlaufserien und machen auch genauso viel Spaß.

Viele nutzen diese Verstaltungen gerne um sich auf die Triathlon Saison vorzubereiten.

Nun schreiten mal wieder die Funktionäre des BDR ein und zeigen mal wieder jeglichen Realitätsverlust. Jüngst hat ein hiesiger Veranstalter eine Mitteilung erhalten, deren Inhalt besagt

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine nicht genehmigte und/oder nicht ordnungsgemäß ausgeschriebenen Veranstaltung. Sondern um einen Trainingsveranstaltung, welche unter Wettkampfbedingungen ausgetragen wird. Der BDR nennt das ein "wildes Rennen" (Startnummer, Ergebnislisten, Siegerehrung usw.)!
Ergebnis: Alle Teilnehmer der Veranstaltung, welche eine Lizenz besitzen müssen bei einer Teilnahme mit einer Bestrafung durch den BDR rechnen. Zwar wurde von offizieller Seite gesagt ".....wo kein Kläger, da kein Richter....." aber wkann man sich darauf verlassen?

Die Veranstalter in Duisburg und Krefeld haben auch dieses Problem und bereits erste Änderungen in Ihrer Ausschreibungen und Außendarstellung vorgenommen. Allerdings nehmen diese keinen Einfluss auf die Möglichkeit des BDR Lizensfahrer zu bestrafen ( sperren usw.).

Läuft der BDR eigentlich noch ganz rund????

Geändert von TriAlex (28.02.2012 um 12:17 Uhr).
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Alt 28.02.2012, 09:42   #2
Duafüxin
Szenekenner
 
Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 7.100
Zitat:
Zitat von trialex Beitrag anzeigen
Läuft der BDR eigentlich noch ganz rund????
Nein, tut er nicht. Das gleiche Problem gibt es bei Querfeldeinveranstaltungen.

Da hilft nur unter falschem Namen starten, damit man nicht in der Ergebnisliste auftaucht oder eben Lizenz zurückgeben.
__________________
Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
Duafüxin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 09:44   #3
neonhelm
Szenekenner
 
Benutzerbild von neonhelm
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Bei den Neandertalern...
Beiträge: 11.527
Zitat:
Zitat von trialex Beitrag anzeigen
Läuft der BDR eigentlich noch ganz rund????
Das Ganze ist doch ein gängiges Problem: Sobald etwas größer und bekannter wird, kommen die Verbände und versuchen, ihre Pfründe zu sichern. Da kommts dann immer darauf an, wie mächtig der Verband ist.
__________________
.

One week without training makes one weak.


.
Die Rechte an eventuell eingebetteten Bildern oder Videos liegen immer beim jeweiligen Urheber.
neonhelm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 10:02   #4
flaix
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.12.2008
Beiträge: 1.902
es hilft eigentlich nur maskerade. offiziel treffen sich nur Freunde zum trainieren und einer stoppt die Zeit. es gibt keine Siegerehrung sondern nur eine Verlesung der Tariningszieten ;-) keiner darf ne nummer umhaben
flaix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 11:37   #5
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.283
Zitat:
Zitat von trialex Beitrag anzeigen
Nun schreitet mal wieder die Funktionäre des BDR ein und zeigen mal wieder jeglichen Realitätsverlust. Jüngst hat ein hiesiger Veranstalter eine Mitteilung erhalten, deren Inhalt besagt

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine nicht genehmigte und/oder nicht ordnungsgemäß ausgeschriebenen Veranstaltung. Sondern um einen Trainingsveranstaltung, welche unter Wettkampfbedingungen ausgetragen wird. Der BDR nennt das ein "wildes Rennen" (Startnummer, Ergebnislisten, Siegerehrung usw.)!
Ergebnis: Alle Teilnehmer der Veranstaltung, welche eine Lizenz besitzen müssen bei einer Teilnahme mit einer Bestrafung durch den BDR rechnen. Zwar wurde von offizieller Seite gesagt ".....wo kein Kläger, da kein Richter....." aber wkann man sich darauf verlassen?
Gab/gibt es doch im Triathlon auch. Mal eine Frage an die Juristen:

Kann mir ein Verband (BDR/DTU) vorschreiben was ich außerhalb seines Geltungsbereiches mache? Oder verpflichtet sich ein Lizenznehmer/Startpassinhaber dazu nur bei lizenzierten Veranstaltungen teilzunehmen? Ok, gerade nachgeschaut, steht in den Rahmenbedingen für einen Startpass drin. Bei der DTU heiß es allgemein

"Der Inhaber des Startpasses darf nur vom Verband genehmigten Veranstaltungen teilnehmen."

Quelle: https://www.startpass.dtu-info.de/An...edingungen.pdf

Damit könnte mir der Verband aber auch eine Teilnahme an einer Laufveranstaltung verbieten. Wie weit darf so eine Regelung eigentlich gehen und sind solche Regelungen überhaupt zulässig?

Eigentlich kann es dem Verband doch egal sein, was ich in meiner Freizeit mache, oder? Oder steht demnächst auch bald der DFB oder die FIFA mit einem Aufpasser neben jedem Bolzplatz und passen auch, dass man nicht nachmittags spontan ein kleines Turnier organisiert?

Meine Meinung: Es ist meine Freizeit, also meine Sache, was ich damit anfange...

Matthias
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 12:58   #6
malihini
Szenekenner
 
Benutzerbild von malihini
 
Registriert seit: 11.11.2009
Ort: Köln
Beiträge: 673
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen

Damit könnte mir der Verband aber auch eine Teilnahme an einer Laufveranstaltung verbieten. Wie weit darf so eine Regelung eigentlich gehen und sind solche Regelungen überhaupt zulässig?
Interessante Frage.
Bei Triathlons leuchtet mir die Zuständigkeit der DTU ja noch halbwegs ein - auch wenn sich das ja nur auf die Startpassinhaber bezieht und nicht auf die große Masse der reinen Hobbyathleten ohne Vereinszugehörigkeit.
Duathlons (= Run, Bike, Run) hat sich die DTU ja auch geschnappt und sich für zuständig erklärt, obwohl das m.E. schon weniger zwingend ist.
Wie sieht es aber mit Wettkämpfen aus, die nicht in die Schemata der DTU passen, z. B. ein "Bike & Run" oder ein "Swim & Run". Dafür gibt´s ja meines Wissens keinen Extra-Verband (oder gibt´s für letzteren einen "Aquathlon-Verband", der genehmigen müsste?). Ist die DTU trotzdem zuständig, obwohl das ja nur im allerweitesten Sinne triathlonspezifisch ist? Oder der DLV / BDR, wo man im Zweifel ja als Mitglied eines reinen Triathlonvereins kein Mitglied ist? Was ist mit nicht vom DLV genehmigten Laufveranstaltungen, an denen man als DTU-Vereinsmitglied teilnimmt? Sprechen sich DLV und DTU ab und man wird dann von der DTU trotzdem gesperrt?! Oder wie hier: BDR und DTU?
Klar - immer unter der Voraussetzung, dass man nicht unter falschem Namen starten will.

Fragen über Fragen für einen, der sich zugegebenermaßen in der Verbandslandschaft nicht so gut auskennt...
__________________
Wer spricht von Siegen? Überstehen ist alles! - Rainer Maria Rilke

Schwitzen ist, wenn Muskeln weinen. - Horst Evers
malihini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 13:13   #7
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.956
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
"Der Inhaber des Startpasses darf nur vom Verband genehmigten Veranstaltungen teilnehmen."


Damit könnte mir der Verband aber auch eine Teilnahme an einer Laufveranstaltung verbieten...
nein. denn der startpass bezieht sich ja auch nur auf die offiziellen genehmigten triathlon/duathlonveranstaltungen.

Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
.....Eigentlich kann es dem Verband doch egal sein, was ich in meiner Freizeit mache, oder?...
ist es dem verband auch. was ihm nicht egal ist, wie rennen unter der bezeichnung "triathlon" ablaufen. um ein betsimmtes niveau und gewisse regeln und auch sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, gibt es eben die "genehmigten" veranstaltungen. bei uns in der gegend gibt es auch eine gutbesuchte "wilde" veranstaltung wo man letztendlich keinerlei regeln einhalten muss (geht bei helmpflicht los und endet beim bescheißen, da es keine kampfrichter gibt), und wo es keine versicherung für die teilnehmer gibt. wenn es bei so einer veranstaltung verletzte oder gar mal einen toten geben würde, würde es nur heißen "beim triathlon in....", was ein ganz schlechtes licht, auf die triathlonverbände werfen würde, auch wenn die damit gar nichts zu tun haben. ist doch klar, dass die sich von vornherein so weit wie möglich davon distanzieren wollen.
und da sie solch privaten veranstaltungen nicht unterbinden können, versuchen sie den veranstaltern das leben insofern schwer zu machen, dass dort zumindest keine startpassinhaber starten dürfen, und damit ein großteil der potentiellen teilnehmer.
aber wie shcon weiter oben erwähnt, wo kein kläger da keine klage. in den meisten landesverbänden wird es stillschweigend toleriert.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 13:48   #8
captain hook
 
Beiträge: n/a
dann hier mal ein beispiel aus Ö wie sowas ablaufen kann. viele der dort ausgetragenen bergrennen sind keine lizensierten rennen.

http://radlnews.blogspot.com/2009/07/brief-vom-orv.html
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