Zitat:
Zitat von rookie2006
- Wem gehört eine Ergebnissliste?
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Dem Auftraggeber.
Eine Zeitnahme ist eine Dienstleistung und damit keine Ware, die gestapelt, gelagert oder transportiert werden kann und deren Erbringung mit dem Konsum zusammenfällt.
Konsument und Leistungserbringer schließen einen Vertrag, in dem auch vereinbart werden kann, in welcher Form die Erbringung der Dienstleistung dokumentiert werden kann.
Mögliche Formen der Dokumentation können eine papierne oder digitale Liste sein, oder auch ein auszuhändigendes mit dem Wort "Urkunde" beschriftetes Stück Papier oder oder ...
Die Bedingungen stehen für den Athleten oder den Zuschauer in der Ausschreibung, denen er durch seine Anmeldung oder Kauf einer Eintrittskarte zustimmt.
Der Veranstalter (im Triathlon i.d.R. der Landes- oder Bundesverband) überträgt die Erbringung der Dienstleistung weiter an den Ausrichter (i.d.R. ein Verein oder eine Agentur), der wiederum eine Zeitnahmefirma als Unterauftragnehmer einschaltet ... wobei auch diese natürlich freies Gestaltungsrecht bzgl. der vertraglichen Rahmenbedingungen haben ....
Kurzfassung: Ausschreibung und Vertrag regeln's.
