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rookie2006 14.09.2011 19:35

Wem gehören Ergebnislisten?
 
Beim Schwimmtraining heute (jaja, wir sollten eigentlich etwas anderes machen als reden ...) kam eine Diskussion auf:

- Wem gehört eine Ergebnissliste?

Gehört diese dem Veranstalter, der einen Subunternehmer mit der Zeitnehmung in seinem Namen beauftragt?

Gehört diese dem Zeitnehmungsunternehmen?

Gehört diese - wem auch immer?

Wir haben hier ja ein paar Juristen an Board ;-)

Vielen lieben Dank für euren Input!

NBer 14.09.2011 19:50

bin zwar kein jurist, aber meiner meinung nach dem veranstalter. der bezahlt den zeitnehmer ja.

Wassertraeger_HAM 14.09.2011 19:51

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 643585)
der bezahlt den zeitnehmer ja.

Aber nur, wenn das Vertragsgegenstand ist.

Willi 14.09.2011 20:04

Zitat:

Zitat von rookie2006 (Beitrag 643580)
- Wem gehört eine Ergebnissliste?

Dem Auftraggeber. :cool:

Eine Zeitnahme ist eine Dienstleistung und damit keine Ware, die gestapelt, gelagert oder transportiert werden kann und deren Erbringung mit dem Konsum zusammenfällt.

Konsument und Leistungserbringer schließen einen Vertrag, in dem auch vereinbart werden kann, in welcher Form die Erbringung der Dienstleistung dokumentiert werden kann.

Mögliche Formen der Dokumentation können eine papierne oder digitale Liste sein, oder auch ein auszuhändigendes mit dem Wort "Urkunde" beschriftetes Stück Papier oder oder ...

Die Bedingungen stehen für den Athleten oder den Zuschauer in der Ausschreibung, denen er durch seine Anmeldung oder Kauf einer Eintrittskarte zustimmt.

Der Veranstalter (im Triathlon i.d.R. der Landes- oder Bundesverband) überträgt die Erbringung der Dienstleistung weiter an den Ausrichter (i.d.R. ein Verein oder eine Agentur), der wiederum eine Zeitnahmefirma als Unterauftragnehmer einschaltet ... wobei auch diese natürlich freies Gestaltungsrecht bzgl. der vertraglichen Rahmenbedingungen haben ....

Kurzfassung: Ausschreibung und Vertrag regeln's. :cool:

rookie2006 14.09.2011 20:07

bei Pentek-Timing - Zeitnehmung beim 70.3 St. Pölten steht folgendes in den AGBs:

Zitat:

10. Urheberrecht und Nutzung

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentation etc.) stehen der Firma PENTEK timing GmbH bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschließliche zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der Firma PENTEK timing GmbH ziehen Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
sowie

Zitat:

Alle auf www.pentek-timing veröffentlichten Texte, Bilder und Grafiken wurden von PENTEK timing GmbH erstellt und unterliegen dem Urheberrecht (Copyright). Kein Teil dieser Homepage darf ohne ausdrückliche Genehmigung von PENTEK timing GmbH in irgendeiner Weise übernommen, verändert oder weiterveröffentlicht werden.

Willi 14.09.2011 20:16

Zitat:

Zitat von rookie2006 (Beitrag 643598)
bei Pentek-Timing - Zeitnehmung beim 70.3 St. Pölten steht folgendes in den AGBs:

Da geht's z.B. um die Software (inkl. deren Dokumentation), die für die Zeitnahme benutzt wird.

Ergebnislisten fallen IMHO (auch bei den Schluchtenscheißern) nicht unter den Urheberschutz. Ggfs. läßt sich bei einer Ergebniss-Datenbank über Urheberschutz diskutieren, bei einer klassischen "Liste" nicht.

rookie2006 14.09.2011 20:22

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 643607)
Ggfs. läßt sich bei einer Ergebniss-Datenbank über Urheberschutz diskutieren, bei einer klassischen "Liste" nicht.

IMHO:
Die Abfrage und Bildschirmanzeige der Ergebnisdatenbank (Mikatiming, BIPTiming, Pentek Timing ...) ist doch nichts anderes als die klassische "Liste" und dürfte für eine Weiterverarbeitung gespeichert werden - sofern der Veranstalter sein OK dazu gibt.

Nobodyknows 14.09.2011 20:40

Zitat:

Zitat von rookie2006 (Beitrag 643580)
Beim Schwimmtraining heute (jaja, wir sollten eigentlich etwas anderes machen als reden ...) kam eine Diskussion auf:

Laß mich raten....das Schwimmbad war zu eurer Überraschung geschlossen....jemand hatte das Wasser abgelassen....

Ist doch egal wem die Liste gehört. Wichtig ist, dass ich auf der ersten Seite stehe...;)

Gruß
N.


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