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Wem gehören Ergebnislisten?
Beim Schwimmtraining heute (jaja, wir sollten eigentlich etwas anderes machen als reden ...) kam eine Diskussion auf:
- Wem gehört eine Ergebnissliste? Gehört diese dem Veranstalter, der einen Subunternehmer mit der Zeitnehmung in seinem Namen beauftragt? Gehört diese dem Zeitnehmungsunternehmen? Gehört diese - wem auch immer? Wir haben hier ja ein paar Juristen an Board ;-) Vielen lieben Dank für euren Input! |
bin zwar kein jurist, aber meiner meinung nach dem veranstalter. der bezahlt den zeitnehmer ja.
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Eine Zeitnahme ist eine Dienstleistung und damit keine Ware, die gestapelt, gelagert oder transportiert werden kann und deren Erbringung mit dem Konsum zusammenfällt. Konsument und Leistungserbringer schließen einen Vertrag, in dem auch vereinbart werden kann, in welcher Form die Erbringung der Dienstleistung dokumentiert werden kann. Mögliche Formen der Dokumentation können eine papierne oder digitale Liste sein, oder auch ein auszuhändigendes mit dem Wort "Urkunde" beschriftetes Stück Papier oder oder ... Die Bedingungen stehen für den Athleten oder den Zuschauer in der Ausschreibung, denen er durch seine Anmeldung oder Kauf einer Eintrittskarte zustimmt. Der Veranstalter (im Triathlon i.d.R. der Landes- oder Bundesverband) überträgt die Erbringung der Dienstleistung weiter an den Ausrichter (i.d.R. ein Verein oder eine Agentur), der wiederum eine Zeitnahmefirma als Unterauftragnehmer einschaltet ... wobei auch diese natürlich freies Gestaltungsrecht bzgl. der vertraglichen Rahmenbedingungen haben .... Kurzfassung: Ausschreibung und Vertrag regeln's. :cool: |
bei Pentek-Timing - Zeitnehmung beim 70.3 St. Pölten steht folgendes in den AGBs:
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Ergebnislisten fallen IMHO (auch bei den Schluchtenscheißern) nicht unter den Urheberschutz. Ggfs. läßt sich bei einer Ergebniss-Datenbank über Urheberschutz diskutieren, bei einer klassischen "Liste" nicht. |
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Die Abfrage und Bildschirmanzeige der Ergebnisdatenbank (Mikatiming, BIPTiming, Pentek Timing ...) ist doch nichts anderes als die klassische "Liste" und dürfte für eine Weiterverarbeitung gespeichert werden - sofern der Veranstalter sein OK dazu gibt. |
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Ist doch egal wem die Liste gehört. Wichtig ist, dass ich auf der ersten Seite stehe...;) Gruß N. |
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