Was bedeutetet Liquidation für den Status als Ausrichter?
Was bedeutet es, wenn lt.. Bundesanzeiger ein Ausrichter als GmbH Ende 2013 in die Liquidation genauen ist, die Folgeveranstaltung für 2014 jedoch ganz normal weiter beworben wird, geplant ist und sogar als Ausrichter die gleiche GmbH nach außen auftritt?
Liquidation bedeutet doch meines Wissens: gelöscht, aufgelöst, abgewickelt?
Lt.. Ausrichter will dieser die Veranstaltung privat umsetzen, alles ist planmäßig im Gange...
Geht das bei Sprint-, Mittel- und Langdistanz mit über 1.400 Startern in einer Landeshauptstadt überhaupt?
Wer versichert einen "Privatmann" bzgl. Veranstaltung?
Wie komme ich als Einzelperson an alle Genehmigungen?
Was passiert, wenn finanziell was schief geht?
Wie findet die Bank das, wenn auf dem "Privatkonto" nach und nach zigtausende von Euros durchlaufen?
Was sagt das Finanzamt dazu?
Kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach ist.....
Im Zweifel kann ich doch die "Private" natürliche Person besser "an die Hammelbeine kriegen" als die 25.000er GmbH. Da seh ich keine spezifischen Probleme. Impressum der Homepage könnte natürlich eins sein.
Jetzt mal Butter bei de Fische, wer isses denn?
Wer versichert einen "Privatmann" bzgl. Veranstaltung?
Eine Versicherung gegen Geld. Muss man anfragen.
Zitat:
Zitat von BunterHund
Wie komme ich als Einzelperson an alle Genehmigungen?
Bei den Zuständigen Stellen beantragen und auf Antwort warten.
Zitat:
Zitat von BunterHund
Was passiert, wenn finanziell was schief geht?
Dann gibt es viele Gläubiger gegen eine Privatperson.
Zitat:
Zitat von BunterHund
Wie findet die Bank das, wenn auf dem "Privatkonto" nach und nach zigtausende von Euros durchlaufen?
Die Bank freut sich.
Zitat:
Zitat von BunterHund
Was sagt das Finanzamt dazu?
Wenn alles korrekt versteuert wird, nichts. Bzw. die freuen sich auch.
Zitat:
Zitat von BunterHund
Kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach ist.....
Einfach ist ein komplexes Projekt nie.
Worin besteht denn der prinzipielle Unterschied zwischen einem "Privatmann" und einer GmbH. Im Zweifelsfall gilt der "Privatmann" als Einzelunternehmer.
Im Zweifel kann ich doch die "Private" natürliche Person besser "an die Hammelbeine kriegen" als die 25.000er GmbH. Da seh ich keine spezifischen Probleme. Impressum der Homepage könnte natürlich eins sein.
Jetzt mal Butter bei de Fische, wer isses denn?
Ich würde mal auf Niedersachsen tippen.
__________________ Erfolg stellt sich ein, wenn man mehr tut als nötig. Und das immer. Lothar Schmidt
Liquidation bedeutet doch meines Wissens: gelöscht, aufgelöst, abgewickelt?
Nein, die Löschung ist erst das Ende der Auflösung nach erfolgter Liquidation. Wegen des gesetzlichen Sperrjahres zum Gläubigerschutz dauert die Liqidation einer GmbH immer mindestens 1 Jahr.
Laut Bundesanzeiger sah es für 2011 folgendermaßen aus
"Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Es besteht ein bilanzieller Kapitalfehlbetrag in Höhe von 80.825,07 €. Zur Vermeidung einer Überschuldung der Kapitalgesellschaft hat in 2010 die stille Gesellschafterin hinsichtlich Ihres der GmbH gewährten Darlehens in Höhe von insgesamt 25.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt. In 2011 hat zusätzlich ein weiterer Gläubiger in Höhe von insgesamt 60.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt."