"freikaufen", weil die Angelegenheit dann ja entsprechend der Ausführungen z.B. von Steueranwalt Kubicki bei Jauch nach Steuernachzahlung plus Strafe zu den Akten gelegt wird und gerade nicht öffentlich gemacht wird. Es wurde ausgeführt, dass gerade das auch das Ziel der "Veranstaltung" sei und dass im Ergebnis außer der Steuerbehörde, dem Anwalt und dem Betroffenen niemand davon etwas erfährt.
Außerdem "Freikaufen" weil es glaube ich keine andere Straftat gibt, wo man sich selber für anzeigen kann, nachzahlt (plus Strafe) und dann alles schick ist.
Aber es gibt viele Straftaten bei denen man eine Geldstrafe zahlt und dann "alles schick" ist. Was spricht aus Deiner Sicht konkret dagegen, dass man das - bis zu einer definierten Grenze - so handhabt? Und müsste aus Deiner Sicht jeder Steuersünder mit Bild in der Zeitung stehen (plakativ ausgedrückt)?
Aber es gibt viele Straftaten bei denen man eine Geldstrafe zahlt und dann "alles schick" ist. Was spricht aus Deiner Sicht konkret dagegen, dass man das - bis zu einer definierten Grenze - so handhabt? Und müsste aus Deiner Sicht jeder Steuersünder mit Bild in der Zeitung stehen (plakativ ausgedrückt)?
Naja, das mit der definierten Grenze scheint ja so eine Sache zu sein. Offensichtlich wird es in der Praxis auch darüber hinaus gemacht. Siehe dazu die Erklärungen in dem obigen Link.
Ich habe mich nicht dazu geäußert, dass ich dafür oder dagegen bin.
Ich sprach von Freikaufen, weil man ja im Fall der Selbstanzeige gerichtlich betrachtet straffrei bleibt. Und das dürfte der große Unterschied sein zu dem was Du ansprichst, wo jemand zu einer Geldstrafe in einem Prozess verurteilt wird.
Ich zitiere aus dem obigen Link einfach mal:
"Wer sich bei der Polizei zum Beispiel wegen Diebstahl, Betrug oder Raub selbst anzeigt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Reue oder die Rückzahlung des Geldes kann dann später höchstens im Urteil bei der Höhe der Strafe berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht bietet hier eine Ausnahme: Bei Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass man straffrei bleibt. Das ist in § 371 der Abgabenordnung geregelt. Dem Gesetzgeber scheint es wichtiger zu sein, an das hinterzogene Geld zu kommen, als die betroffenen Personen zu bestrafen"
Naja, das mit der definierten Grenze scheint ja so eine Sache zu sein. Offensichtlich wird es in der Praxis auch darüber hinaus gemacht. Siehe dazu die Erklärungen in dem obigen Link.
Ich habe mich nicht dazu geäußert, dass ich dafür oder dagegen bin.
Ich sprach von Freikaufen, weil man ja im Fall der Selbstanzeige gerichtlich betrachtet straffrei bleibt. Und das dürfte der große Unterschied sein zu dem was Du ansprichst, wo jemand zu einer Geldstrafe in einem Prozess verurteilt wird.
Ich zitiere aus dem obigen Link einfach mal:
"Wer sich bei der Polizei zum Beispiel wegen Diebstahl, Betrug oder Raub selbst anzeigt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Reue oder die Rückzahlung des Geldes kann dann später höchstens im Urteil bei der Höhe der Strafe berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht bietet hier eine Ausnahme: Bei Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass man straffrei bleibt. Das ist in § 371 der Abgabenordnung geregelt. Dem Gesetzgeber scheint es wichtiger zu sein, an das hinterzogene Geld zu kommen, als die betroffenen Personen zu bestrafen"
Wenn man es schwarz/weiss betrachtet, dann ist es natürlich eine Art "freikaufen", das sehe ich ein. Aber ich find den Wirbel darum absolut übertrieben und die Öffentlichkeit geht das auch nichts an.
Wenn man es schwarz/weiss betrachtet, dann ist es natürlich eine Art "freikaufen", das sehe ich ein. Aber ich find den Wirbel darum absolut übertrieben und die Öffentlichkeit geht das auch nichts an.
Wieso geht eine Straftat die Öffentlichkeit nichts an?
Wenn man es schwarz/weiss betrachtet, dann ist es natürlich eine Art "freikaufen", das sehe ich ein. Aber ich find den Wirbel darum absolut übertrieben und die Öffentlichkeit geht das auch nichts an.
Er soll Geld rausrücken fertig , SPENDEN
PS: Die Steuer CD die da gekauft werden kosten auch meine Steuergelder
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Klar komm ich in die Hölle , sogar mit VIP-Bändchen und Freigetränk
Zitat aus Wiki:
Durch eine Selbstanzeige wird rückwirkend die Strafbarkeit beseitigt.
Und die Selbstanzeige unterliegt wie oben schon beschrieben dem Steuergeheimnis.
Greift diese also und wird nachgezahlt gibt es keine Straftat mehr.
Das war ja das mit der Einzigartigkeit was das angeht im Strafrecht.
Über diesen Punkt sind wir allerdings im Fall Uli H. längst hinaus. Hausdurchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbefehl. Das meinte ich: warum sollte das die Öffentlichkeit nichts angehen?