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Alt 10.10.2014, 07:27   #1
Joerg aus Hattingen
Szenekenner
 
Benutzerbild von Joerg aus Hattingen
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 2.505
Haftung

Moin,

ich werde zu Ende des Monats meinen Arbeitgeber wechseln. In meinem neuen Arbeitsvertrag gibt es Klauseln über Haftung bei grober Fahrlässigkeit.
Kann mir jemand einen Tipp geben (IT-Branche).

Danke, Joerg
__________________
Achtung: Lesen gefährdet Ihre Dummheit.
Joerg aus Hattingen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2014, 08:50   #2
deirflu
Szenekenner
 
Benutzerbild von deirflu
 
Registriert seit: 31.08.2011
Beiträge: 2.510
Ich denke da musst du schon etwas genauer werden, Haftungsklauseln findet man in Arbeitsverträgen sicher öfter bzw sind solche ganz normal.
deirflu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2014, 08:52   #3
geraldm
Szenekenner
 
Registriert seit: 05.10.2014
Beiträge: 68
http://subs.emis.de/LNI/Proceedings/...dings.73-6.pdf

z.B. bei google einfach suchen
geraldm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2014, 09:15   #4
Joerg aus Hattingen
Szenekenner
 
Benutzerbild von Joerg aus Hattingen
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 2.505
Zitat:
Zitat von deirflu Beitrag anzeigen
Ich denke da musst du schon etwas genauer werden, Haftungsklauseln findet man in Arbeitsverträgen sicher öfter bzw sind solche ganz normal.
Für Schäden, die ich aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens verursache, hafte ich mit einer max Höhe von x Monatsgehältern.
Ein Fehler aufgrund vergessener Tests und damit verursachten Umsatzausfall dürfte so ein grob fahrlässiges Verhalten darstellen.

Ich würde mich ja gerne bei einem Verischerungsmakler erkundigen, ich befüchte aber, dort keine neutrale Beratung zu erhalten. Wieviel eine Versicherung Wert ist, erfährt man dann im Schadensfall.
__________________
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Joerg aus Hattingen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2014, 09:22   #5
Walfanggegner
 
Beiträge: n/a
Ich habe keine Ahnung, inwiefern das gängig ist in deiner Branche. Auch bin ich kein Jurist und kann und will dich da nicht rechtlich beraten.

Soweit ich das verstehe geht es ja um die Haftung für Vermögensschäden. Und diese wird per Klausel im Arbeitsvertrag auf eine maximale Höhe X für dich "gedeckelt". Soweit ja gut. Auch wenn es sich natürlich in erster Linie mal bedrohlich anhört, wenn im Arbeitsvertag was steht von Haftung mit mehreren Monatsgehältern.

Den von dir bereits angedachten Weg zum Versicherungsberater deines Vertrauens würde ich aber raten. Explizite Frage sollte sein, inwiefern im (möglicherweise) bereits bestehenden Haftpflichtversicherungsbetrag dafür Versicherungsschutz besteht und wenn ja bis zu welcher maximalen Entschädigungsgrenze.
Wenn du subjektive Beratung fürchtest hindert dich ja keiner daran, parallel anderswo entsprechende Angebote anzufordern mit der expliziten Betonung des Bedarfs dieser Vermögensschadensgeschichte.

Best case bekommst du auf diesen Post aber von einem / einer Jurist(in) Info mit haltbaren Infos statt gefährlichem Halbwissen.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2014, 09:28   #6
deirflu
Szenekenner
 
Benutzerbild von deirflu
 
Registriert seit: 31.08.2011
Beiträge: 2.510
Zitat:
Zitat von Joerg aus Hattingen Beitrag anzeigen
Ein Fehler aufgrund vergessener Tests und damit verursachten Umsatzausfall dürfte so ein grob fahrlässiges Verhalten darstellen.
Da kann dir jemand aus dem Arbeitsrecht oder auch die Arbeiterkammer am besten weiter helfen.

Um kurz auf dein Bsp einzugehen.
Wenn du in einer Firma arbeitest in der es um extrem heikle Sachen geht, sprich ein Fehler im System schon einen gröberen Ausfall für die Firma bedeuten würde, sollten die Protokolle für das Testen usw so gut ausgearbeitet sein das man da nichts vergessen kann.
Außerdem bin ich mir gar nicht sicher das so etwas eine grobe Fahrlässigkeit darstellt.

Daher verweise ich noch einmal an den oberen Absatz, wende dich mit deinen Fragen an Profis, nur die können dir ein zuverlässige Auskunft geben.
deirflu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2014, 09:42   #7
Bleierpel
Szenekenner
 
Benutzerbild von Bleierpel
 
Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 2.684
Auf einem Lehrgang für GmbH-Geschäftsführer habe ich von einem ausgezeichneten Juristen gelernt: "Fahrläßigkeit geht immer!". Mir offensichtlich ein geflügeltes Wort unter Juristen des Arbeitsrechts...

Ob eine wie von dir beschriebene Haftung für Angestellte nicht gar sittenwidrig ist, sollte vll einer der hier bekannten Juristen (z.B. Rhing) beantworten...
__________________
früher: sex and drugs and rock `n roll.
heute: betablocker, insulin und kamillentee


„Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr an Energie als dessen Produktion.“
Bleierpel ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2014, 10:09   #8
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 397
Was steht denn da drin bezüglich der groben Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde.

Wie man sich denken kann, lässt sich darüber in fast jedem Einzelfall streiten, ob dies der Fall ist.

Ich fragte aus folgendem Grund, was da genau drin steht:

Der Arbeitnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich schon nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Dafür hätte man das nicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen müssen.

ABER: Der Arbeitnehmer haftet nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen auch bei sogenannter "mittlerer Fahrlässigkeit", jedenfalls nach Quoten.

Wenn nun aber bei dir drin stehen sollte, dass der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit haftet, dann könnte das ein Ausschluss der Haftung für mittlere Fahrlässigkeit sein.

Dann wärst du haftungsrechtlich sogar besser gestellt, als wenn da gar nichts drin stehen würde.
TomX ist offline   Mit Zitat antworten
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