Zitat:
Zitat von crimefight
Es gilt zwar spanisches Recht....aber bei Anwalt in Deutschland ist der Gerichtsstand Deutschland
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Wenn es "nur" um das Thema Schadenersatz und Schmerzensgeld geht tut es auch ein FACH-Anwalt für Verkehrsrecht. Gem. Übereinkommen regelt die Schadenersatzansprüche als Ansprechpartner eine deutsche Versicherung. Sofern du Daten vom Unfallgegner hast (Kennzeichen) ist der Teil regelbar.
Anders sieht es bei der strafrechtlichen Sache aus, sofern du rausbekommst wer der Fahrer ist wirst du den wahrscheinlich an seinem Wohnort in seiner Sprache verklagen müssen, da wirst du einen spanisch sprechenden Anwalt mit Kenntnissen des spanischen Rechts benötigen.
Letztlich geht es dich ja erstmal nichts an ob man den Fahrer wegen Alkohol dran bekommt. Für dich ist ja nur wichtig dass die gegnerische Versicherung ihre Eintrittspflicht anerkennt.
Wichtig ist deinen Schaden ordentlich belegen zu können, sowohl Verletzungen wie Sachschaden und u.U. weitere Kosten (Anwalt, Urlaubsausfall, ggf. Verdienstausfall, ...)
Edit: Gute Besserung vergessen