Auf dem Schild ist es relativ groß gedruckt. Denke mal, die Stelle fällt unter "Bahnhofsvorplatz". Das Schild steht ja sogar direkt dort.
Schade, dass es nicht eindeutig kommuniziert wird, wenn schon so strikt durchgegriffen wird.
Einige Zeilen empfinde ich als etwas spießig, wenn ich mir den Verkehr in größeren Städten so betrachte. Nur meine Meinung...
Wen oder was habe ich dort hinten in der Ecke gefährdet?
Der gesamte Bahnhofsvorplatz wird nicht nur Fluchtweg, sondern auch Anfahrtszone für Rettungsfahrzeuge sein. Klar, an der Ecke hätte das Rad vermutlich keinem Arzt, Sanitäter oder Feuerwehrmann im Weg gestanden. Aber wo sollen die die Grenze ziehen? Da ist vermutlich so eine Radikallösung das einzig sinnvolle, sonst tasten sich die Radfahrer langsam immer wieder an die Grenzbereiche ran.
Dumm gelaufen und extrem ärgerlich, aber vermutlich rechtens, v.a. da das Schild, das vor dem Vorgehen warnt, keine 5m entfernt steht.
Zitat:
Zitat von Goldfrosch
Ist ein zerstörungsfreies Öffnen unzumutbar?[/b]
Jetzt machst du mich neugierig, wie man ein Abus Granit-X Plus zerstörungsfrei öffnet (also ohne Schlüssel)
Zitat:
Zitat von be fast
Schade, dass es nicht eindeutig kommuniziert wird, wenn schon so strikt durchgegriffen wird.
Ist noch der Bahnhofsvorplatz. Kann HaFu in Bezug auf die Situation zustimmen,
Aber wenn man dein Bild betrachtet ( auch von oben) erkennt man ja, dass das noch der Vorplatz ist, der an das Gebäude anschließt (auch wenn es der Rand des Vorplatzes ist).
Des Weiteren gibt es in Erlangen wirklich einen Fahrradabstellplatz direkt am Bahnhof ( der leider auch immer voll ist),
Mhh Gegenfrage: du besitzt ein Haus und jemand Kettet sein Fahrrad in deinem Grundstück an einen Baum. Dürftest du das unter Zerstörung des Schlosses entfernen? Ich würde mal sagen: ja auf jeden Fall
und da liegst du Falsch.... nur weil es dein Grund und Boden ist darfst du und auch die Bahn nicht mit fremden Eigentum machen was Sie will...
Deiner Argumentation nach dürfte man schließlich nicht nur das Schloss zerstören sondern auch noch das Rad... und überhaupt was machst du mit dem Rad nach dem du das Schloss entfernt hast ? es ungesichert auf die Straße stellen ?... Fundunterschlagung, Diebstahl sind so die ersten Punkte die mir da einfallen...
Imho würde sich hier bei einer Rechtsschutzversicherung der Weg zum Anwalt lohnen...
und da liegst du Falsch.... nur weil es dein Grund und Boden ist darfst du und auch die Bahn nicht mit fremden Eigentum machen was Sie will...
Deiner Argumentation nach dürfte man schließlich nicht nur das Schloss zerstören sondern auch noch das Rad... und überhaupt was machst du mit dem Rad nach dem du das Schloss entfernt hast ? es ungesichert auf die Straße stellen ?... Fundunterschlagung, Diebstahl sind so die ersten Punkte die mir da einfallen...
Imho würde sich hier bei einer Rechtsschutzversicherung der Weg zum Anwalt lohnen...
Da kann ich dir nur zustimmen.
Wenn ich überlege was das für ein Aufwand ist ein schon seit Woche auf unserem Schwimmbadparkplatz angekettetes Fahrrad durchs Ordnungsamt entfernen zu lassen.
Der Bereich wo das Rad entfernt wurde hat weder was mit der beschriebenen Feuerwehrfläche noch mit Rampen für Rollstuhlfahrer zu tun. Man kann daraus schließen, dass in erster Linie keine Behinderung von Rettungskräften und Mobilitätseingeschänkte erfolgen darf. Den Bahnhofsvorplatz, vor allem bezüglich der beschriebenen Verkehrsflächen, könnte man auch bis zu der Mauer mit Geländer definieren.
Rechts der Mauer findet keine Beeinträchtigung statt und das ist das Hauptthema des Schildes.
Wenn ich an diesem Bahnhof mein Rad anschliessen müsste, könnte es durchaus sein, dass ich auch diese Stelle genutzt hätte. Schließlich sind die offiziellen Abstellanlagen in Erlangen oft überfüllt. Was will man also machen? Ich denke jeder kennt diese Dilemmasituation, ob mit Kfz oder Fahrrad.
Das allumfassende Totschlagargument Ordnung (siehe Schild), welches vor allem die Forumsfreunde aus Bayern noch im Auge haben werden, ist für mich schlechte Politik. Der Radfahrer wird an die Seite gedrängt. Jede Stadt muss froh sein, wenn Fahrräder genutzt werden. Von daher sind aus meiner Sicht zwingend genügend attraktive Abstellbereiche zu schaffen. Dies wird im Zuge von Bauantragsverfahren auch immer strenger verfolgt.
Übrigens: Mir ist schon bewusst, dass rechtlich die Stadt am deutlich längeren Hebel sitzt. Es tut aber weh, wenn so ein hochwertiges Schloss zerstört wird, wenn ein Fahrrad neben dem Bahnhofsvorplatz oder eventuell auch im Seitenbereich des Bahnhofsvorplatzes.., jedenfalls weit weg von irgendwelcher Behinderung, zerstört wird und der Radverkehr wieder eins von der deutschen Antiradverkehrspolitik vor den Latz geknallt bekommt.
Dumm gelaufen und extrem ärgerlich, aber vermutlich rechtens, v.a. da das Schild, das vor dem Vorgehen warnt, keine 5m entfernt steht.
Wie gesagt, ich sehe das schon ein. Ich hätte halt nur nicht gedacht, dass da so hart durchgegriffen wird.
Bei mir zu Hause (Ruhrgebiet) hab' ich sowas noch nie erlebt. Da heißt es immer "jaja, stell deinen Scheiß halt nicht direkt in den Weg und keiner macht Ärger". Aber ohne Vorwarnung direkt wegflexen (nichtmal mit einem Zettel dran "Achtung, Sie haben 24 Stunden, um ihr Rad hier zu entfernen" o.ä.), finde ich schon hart.
Law & Order. Bayern halt
Zitat:
Zitat von Matthias75
Jetzt machst du mich neugierig, wie man ein Abus Granit-X Plus zerstörungsfrei öffnet (also ohne Schlüssel)
Ich bin mir sicher, dass die Polizei bei Abus anfragen kann, spezielle Lockpicker nutzen oder Schlüsseldienste anfordern darf.
"Es gibt Firmen, die sich auf die Herstellung von ausgeklügelten Pickwerkzeugen spezialisiert haben; der Verkauf erfolgt teilweise nur an Schlüsseldienste oder Polizeibehörden und Geheimdienste." https://de.wikipedia.org/wiki/Lockpicking
Ich denke mal das geht schon, dauert halt nur. (und kostet)
Aber das ist scheinbar eh keine Sache der Polizei, sondern des Ordnungsamts - und die sind wohl recht "pragmatisch". Hab gestern noch erfahren, dass sie das Kabelschloss einer Freundin auch direkt gekappt haben, obwohl nur Rahmen und Hinterrad verbunden war. Ließ sich dann so wohl leichter schieben...
Ist noch der Bahnhofsvorplatz. Kann HaFu in Bezug auf die Situation zustimmen,
Aber wenn man dein Bild betrachtet ( auch von oben) erkennt man ja, dass das noch der Vorplatz ist, der an das Gebäude anschließt (auch wenn es der Rand des Vorplatzes ist).
Des Weiteren gibt es in Erlangen wirklich einen Fahrradabstellplatz direkt am Bahnhof ( der leider auch immer voll ist),
Hier taucht "freie Fläche" auf, "breite Straße" (eine Straße hat keine Mauern und Geländer) und im griechischen Ursprung ist in die Definition "flach" enthalten. Außer den Mauern und dem Geländer ist noch ein Höhenunterschied vorhanden.
Liest sich vielleicht wie ganz tief aus dem Keller rausgekramt, ich sehe diesen Seitenbereich aber nicht zwingend als Platz. Ob im Laufe der Zeit der deutsche Sprachgebrauch einen Bereich auch mal als Platz definiert oder nicht oder ein fränkisches Ordnungsamt mal eben meint in ihrem umgangssprachlichen Gebrauch war das schon immer ein Platz, darf eigentlich nicht sein..