das versteh ich auch nicht, die Informationen sind doch die gleichen egal ob digital oder analog gespeichert wird ??? das analoge Bild könnte ich ja auch verbreiten, zB in einer Zeitschrift abdrucken, oder ich könnte es scannen und elektronisch verbreiten ...
Nein, bei analogen Aufnahmen werden keine Informationen wie Standort usw. (GPS Daten) gespeichert wie sonst bei digitalen Aufnahmen (EXIF usw.)
Weiterhin geht es ja bei diesem Monstrum DSGVO nicht nur um Bilder - wenn man sich mal die Vorrausetzungen für konforme Webauftritte durchliest ist es kein Wunder dass kaum einer noch versteht was erlaubt ist und was nicht.
das versteh ich auch nicht, die Informationen sind doch die gleichen egal ob digital oder analog gespeichert wird ??? das analoge Bild könnte ich ja auch verbreiten, zB in einer Zeitschrift abdrucken, oder ich könnte es scannen und elektronisch verbreiten ...
Beim digitalen Bild sammelst Du sozusagen Daten: Die EXIF Dateien enthalten das Aufnahmedatum und eventuell die Geodaten welche nun mit einer Person verknüpft werden. Du weißt jetzt also an welchen Datum die fotografierte Person wo war.
Damit hast Du ohne Zustimmung der Person Daten zu ihr gesammelt.
Muss man nicht verstehen, da ist man mal wieder weit über das Ziel hinaus geschossen.
__________________
The grass is always greener on the other side ...
Da sind ja auch Sport Vereine (besonders) betroffen.
Oh Mann, des gibt viel Arbeit
Sind Sport-Seiten auf Facebook eigentlich save? Da müssten doch alle großen Tri-Veranstalter ihre Bilder löschen, oder deckt die "alte" Einverständnis Erklärung die DSGVO ab?
Und ja, ich finde das sehr gut, wenn etwas zu spät, nach den ganzen Mist um FB und Co.
Beim digitalen Bild sammelst Du sozusagen Daten: Die EXIF Dateien enthalten das Aufnahmedatum und eventuell die Geodaten welche nun mit einer Person verknüpft werden. Du weißt jetzt also an welchen Datum die fotografierte Person wo war.
Die EXIF_Daten lassen sich aber auch leicht manipulieren, respektive löschen.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Zu einem Gesetz was überhaupt noch nicht in Kraft ist, kann es keine Rechtsprechung geben.
Die DSGVO ist seit 24.5.2016 in Kraft und zum 25.5.2018 läuft die Übergangsfrist ab, bis wohin alle dem Gesetz Folge leisten müssen.... Von daher ist das gerade eine Panikwelle mit 2 Jahren Anlauf.....
__________________
Faris al Sultan: "Wenn Du beim Schwimmen feststellst, dass Du Wasser in der Schwimmbrille hast, hast Du zwei Möglichkeiten: 1. Anhalten - Schwimmbrille leeren - weiterschwimmen. 2. Es ist kein Wasser in der Brille."
...zum 25.5.2018 läuft die Übergangsfrist ab, bis wohin alle dem Gesetz Folge leisten müssen.... Von daher ist das gerade eine Panikwelle mit 2 Jahren Anlauf.....
Das ist doch normal. Schau mal wie viele Menschen ein bis zwei Tage vor Weihnachten noch auf der Suche nach Geschenken durch die Läden rennen... Und hier beträgt die Vorlaufzeit mittlerweile +/- 2000 Jahre.