Zitat:
Zitat von NBer
Das ist doch, wie leider im Moment vieles von dir, kompletter Unsinn.
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Kompletter Unsinn wäre es, wenn die TdF - Radfahrer zum Alkomat müssten, weil dann, wie beim Autofahren, eine Teilschuld automatisch vorliegt?
Zitat:
Zitat von captain hook
Ein Slowene raus, ein anderer gewinnt die Etappe. Mal sehen wie leicht Pogacar 3min Rückstand auf wva zufahren kann. Der könnte ohne Roglic jetzt ja freie Hand bekommen.
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S
lovene.
Ich finde, dass wir das Thema, ob vllt Fahrer gedopt waren und "wie die Ochsen" rasten neu aufrollen müssen? Wäre der Unfall zu verhindern gewesen, falls die Fahrer, was wir nicht wissen, nicht gedopt waren? Kompletter Unsinn? So wie damals, als das Rad des Fahrers von Ufos-Flying-under-the-radar konfisziert wurde, das von der Unfallverursacherin Anja I., damals noch B., hingegen nicht.
Wir sehen, longo hat also, was das hohe Gericht anbelangt, nicht so ganz Unrecht. Auf hoher See weht sicherlich ein anderer Wind und das hängt nun auch wieder mit dem Klabautermann zusammen, wie auch hier in diesem Fall, wo sich einige Masten - oder VollpfostInnen; die Mast gibt es, oh ja, man denke nur an KH-Mast, nicht jedoch die Mastin; nicht zu verwechseln mit dem Maat oder gar dem Oberbootsmann, der ja mit einem Sextant umgehen muss, zumindest bei der dt. Marine, aber ich schweife ab... - elektrostatisch aufgeladen haben? Die Frage ist eben ob dies ein juristisches Nachspiel hat. Letztlich ist es wie bei der Kanzlerwahl, ein Trikolon, ein Triumphirat, nein, ein Dreikampf! Wir könnten auch noch weitergehen, und weitere ZuschauerInnen hinzuziehen. Wurde die Frau zu der Untat motiviert womöglich? Und kann man überdies auf unterlassene Hilfeleistung klagen? Weil weitere ZuschauerInnen nicht einschritten und die Tat verhinderten?
Meistens ist so eine Frau, und damit schließe ich meinen Vortrag, diese Frau in diesem Fall, nicht selbst Schuld, sondern eine ihrer Freundinnen, die sie zu dieser Tat ermuntert hat, weil hier eine der FreundInnen gesamtschuldnerisch haftet stellvertretend für alle Beteiligten. Daher hat LidlRacer nur bedingt Recht. Die Frau handelte grob fahrlässig, ihre Freundin hingegen vorsätzlich. Und damit schließt sich der Kreis, da die Dummheit der Frau erwiesen ist.
Sie ist also vermindert schuldfähig und wird daher mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.