Ich habe eine kurze Frage zu den Wettkampfregeln beim Schwimmen. Ich starte am 21.05. bei der Halbdistanz in München. Die Wassertemperatur wird etwa zwischen 14 und 15 Grad liegen.
Ich würde bei diesen niederen Temperaturen gerne unter der Badekappe eine Neuprenhaube tragen, konnte aber nicht sicher herausfinden ob das erlaubt ist. Kann mir jemand sagen so eine Haube erlaubt ist?
Ich kann deine Frage zwar nicht beantworten, aber bist du sicher, dass du so eine Haube mit Kragen nutzen willst? Könnte mir virstellen, dass der Kragen, da er ja unter dem Neo klemmt, das Kopfdrehen beim Atmen unangenehm macht. Ich nutze eine Neohaube von Zone 3. Die ist quasi eine Badekappe aus Neopren mit einem Klettband zum schließen unterm Kinn. Das Teil ist super und stört nicht. Erlaubt oder nicht bleibt die Frage...
Ich kann deine Frage zwar nicht beantworten, aber bist du sicher, dass du so eine Haube mit Kragen nutzen willst? Könnte mir virstellen, dass der Kragen, da er ja unter dem Neo klemmt, das Kopfdrehen beim Atmen unangenehm macht. Ich nutze eine Neohaube von Zone 3. Die ist quasi eine Badekappe aus Neopren mit einem Klettband zum schließen unterm Kinn. Das Teil ist super und stört nicht. Erlaubt oder nicht bleibt die Frage...
Danke für die Anmerkung, daran habe ich gar nicht gedacht. Ich glaube ich habe schon Profis bei Rennen mit den Badekappen mit Klettband gesehen. Vielleicht kann aber trotzdem noch jemand bestätigen dass Diese sicher erlaubt sind.
Du darfst unter deiner Badekappe auch eine Pudelmütze tragen, wenn du möchtest, Hauptsache, du trägst die vorgeschriebene Badekappe, so jedenfalls die Auskunft eines Offiziellen bei einer hiesigen Veranstaltung mit ähnlichen Temperaturen. Ich wüsste auch nicht, warum es verboten sein sollte. Hände und Füße müssen unbedeckt bleiben.
Laut DTU Sportordnung Punkt 18.7 sind Hilfsmittel verboten. Explizit genannt werden hier Flossen, Handschuhe, Socken, Paddles und Schnorchel. Das ist aber wohl nur eine beispielhafte Auflistung. Ich bin aber der Meinung wenn es dir keinen Vorteil verschafft, dann solltest du es tragen dürfen.
Ist erlaubt gemäß SpO §20.2:
"Die maximale Gesamtmaterialstärke eines Kälteschutzanzuges darf 5 mm nicht überschreiten und er darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske, einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil."
genau das ding hab ich mir aus Panik jetzt auch gestern bestellt.
Aber nur aus dem Grund, da es bis heute/morgen geliefert wird.
Alles andere insbesondere die zone3 neonkappe wäre erst nach dem Wettkampf lieferbar gewesen. Aber vielleicht finde ich ja noch ein Laden wo ich es vorher besorgen kann
Wie lief es denn letztes Jahr bei euch? Durftet ihr sie nutzen?
Ich habe mir aus Panik auch gerade eine Zone 3 Kappe bestellt, weil ich nächste Woche in München starten werden.. die letzte Messung auf der Homepage des Veranstalters vom 18.4 sagt 12,8°C... :-/