Zitat:
Zitat von dr_big
Wo steht das in dem Gesetzentwurf?
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Das hat nichts explizit mit dem Gesetzentwurf zu tun. Der prognostizierte Jahresverbrauch ist ein Merkmal in der Energieversorgung, dass unabhängig vom Entlastungspaket etc. genutzt wird. Z.B. wird er für die Mengenbilanzierung genutzt oder Lieferanten nutzen diesen Wert für Ihre Beschaffung.
Wenn Kunde dr_big z.B. eine Jahresentnahme von 5.000 kWh hinterlegt hat, wird sein Versorger diese Menge in der Regel für das Jahr beschaffen.
Ich habe mir den Entwurf noch nicht angesehen. Es müsste aber schon genau definiert sein welcher Zeitraum herangezogen werden soll und ob der fix bleibt.