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Alt 16.09.2019, 09:40   #625
gurke
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Interessante Diskussion hier. Da sich der Thread-Titel ja jetzt geändert hat, möchte ich noch mal darauf hinweisen das die Veranstaltung nicht aufgrund der fehlenden NRWTV-Genehmigung ausgefallen ist, sondern das Ordnungsamt die Genehmigung aufgrund nicht erfüllter Auflagen nicht erteilt hat. Man kann zu Verbänden stehen wie man will aber das CTW-Aus haben sie nicht verschuldet.
gurke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2019, 10:21   #626
tandem65
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Beiträge: 9.280
Hi BunterHund,

Zitat:
Zitat von BunterHund Beitrag anzeigen
Besser wäre bei einem Radhändler der Vergleich mit der Mitgliedschaft der ZEG (Zentralen EinkaufsGemeinschaft von Radhändlern).
ich finde Arnes Gleichnis viel besser da es so schön hinkt und absurd ist.
Wir sollten einfach am Thema bleiben weshalb denn nun im diskutierten Falle Jeschke die Genehmigung des NRWTV verweigert wurde.

Bei Deinen Ausführungen zu ZEG könnte ich jetzt als nicht ZEG-Händler schon genug schreiben. Nur zweierlei bleibt anzumerken, ob ich mich als Händler der ZEG anschliesse oder nicht sind schlicht wirtschaftliche Überlegungen.
Führen diese mich in's Haben, schliesse ich mich an, wenn nicht, dann halt nicht.
Darüberhinaus wird mich die ZEG aus ihrer Einkaufsgenossenschaft ausschliessen wenn ich meine Mitgliedsbeiträge nicht oder nur zum Teil bezahle.
Aber dann bin ich ja schon wieder Mitglied des Verbandes und es passt von dieser Seite nicht.
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tandem65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2019, 10:51   #627
Matthias75
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Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.132
Vielleicht kann ja einer derjenigen, die mehr in die Verbandsarbeit involviert sind, erläutern, welchen Sinn diese Regel hat, die die Startpassinhaber in Bezug auf Ihre Entscheidungsfreiheit bei der Wettkampfauswahl schlechter stellt als Nicht-Startpassinhaber, bzw. warum diese Regel eingeführt wurde. Bitte nicht wieder die üblichen Vorteile des Startpasses aufzählen, die sind bekannt.

- Will man Sportler selbst treffen? Wenn ja, warum?

- Oder ist diese Regel doch indirekt gegen Veranstalter gerichtet, die sich dem Solidaritätssystem Verband entziehen, an die man aber genau aus dem Grund, weil sie nicht Teil des Verbandes sind, nicht herankommt.

Mir kommt die Regel schon wie eine Art der aggressiven Kundenbindung vor, die viele aber auch davon abhält, einen Startpass zu beantragen. Wobei sicher auch viele Nichtstartpassinhaber den Verband dennoch auf vielfältige Weise unterstützen (Mitgliedsbeiträge, persönliches Engagement,...), also das Argument der fehlenden Unterstützung des Verbandes aus meiner Sicht nicht greift.

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2019, 11:10   #628
BunterHund
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Registriert seit: 19.02.2008
Ort: Zwei-Zimmer-Wohnung
Beiträge: 335
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Vielleicht kann ja einer derjenigen, die mehr in die Verbandsarbeit involviert sind, erläutern, welchen Sinn diese Regel hat, die die Startpassinhaber in Bezug auf Ihre Entscheidungsfreiheit bei der Wettkampfauswahl schlechter stellt als Nicht-Startpassinhaber, bzw. warum diese Regel eingeführt wurde. Bitte nicht wieder die üblichen Vorteile des Startpasses aufzählen, die sind bekannt.

- Will man Sportler selbst treffen? Wenn ja, warum?

- Oder ist diese Regel doch indirekt gegen Veranstalter gerichtet, die sich dem Solidaritätssystem Verband entziehen, an die man aber genau aus dem Grund, weil sie nicht Teil des Verbandes sind, nicht herankommt.

Mir kommt die Regel schon wie eine Art der aggressiven Kundenbindung vor, die viele aber auch davon abhält, einen Startpass zu beantragen. Wobei sicher auch viele Nichtstartpassinhaber den Verband dennoch auf vielfältige Weise unterstützen (Mitgliedsbeiträge, persönliches Engagement,...), also das Argument der fehlenden Unterstützung des Verbandes aus meiner Sicht nicht greift.
M.
Es geht schon darum, eine gewisse Normierung der Veranstaltungen hinzubekommen.

Unter Triathlon soll jeder das Gleiche verstehen.

Gegenüber den Athleten in Bezug auf die Regeln.
Gegenüber den Behörden in Bezug auf Regeln, Bedingungen, Mindestkriterien an Qualität.
Gegenüber den Sportdachverbänden wie DOSB, NOK, OK in Bezug auf den Sport, Regeln, Kriterien.

Man stelle sich verschiedene Sportinterpretationen vom Triathlon vor, nach unterschiedlichen Regeln, Sicherheitsaspekten, Standards - vielleicht so ähnlich wie beim Boxen mit verschiedenen Verbänden.

Es soll sicherlich ein gewisser Druck ausgeübt werden, auf Ausrichter wie auch Teilnehmer, nur an Triathlons teilzunehmen, unter denen man Gleiches versteht.

Beispiel:
Versicherungsschutz für Teilnehmer und Helfer, auch Vereinslose.
Durchsetzung der gemeinsamen Wettkampfregeln durch Wettkampfrichter die einheitlich ausgebildet wurden.
Genehmigte Strecken im Wasser und auf Land.
Sicherheit auf den Strecken.
Helmpflicht.
.....

Behörden würden sich zum Beispiel nur ungern damit auseinandersetzen wollen, ob die Veranstaltung bei der ein Unfall passiert ist, nun ein Triathlon nach dieser Orgaform oder einer anderen war. Sie würden ggf. aus einem Zwischenfall schärfere Bedingungen für alle anderen Veranstaltungen ableiten, die sich Triathlon nennen.

Durch seine Organisationsform schützt sich also der Triathlon ein wenig selbst.

Geändert von BunterHund (16.09.2019 um 11:17 Uhr).
BunterHund ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2019, 11:15   #629
tandem65
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Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.280
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
- Oder ist diese Regel doch indirekt gegen Veranstalter gerichtet, die sich dem Solidaritätssystem Verband entziehen, an die man aber genau aus dem Grund, weil sie nicht Teil des Verbandes sind, nicht herankommt.
Soweit ich das im Moment beurteilen kann steht es auch jedem Verein, der in der DTU ist, frei seinen Triathlon zu genehmigen oder nicht.
Es mag bei Mitgliedsvereinen noch andere Hebel geben.
Hier kann aber der BunteHund, NBer oder auch Alteisen mit besserer Kenntnis der Regularien helfen.

Ansonsten finde ich es schon interessant Deinen Ansatz eine Erklärung zu erfragen aber schon Erklärungen auszuschliessen weil die Vorteile schon bekannt sind.
Dann bleibt ja nur noch der Druck der auf den Veranstalter ausgeübt werden soll.
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Alt 16.09.2019, 11:18   #630
tandem65
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Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Mir kommt die Regel schon wie eine Art der aggressiven Kundenbindung vor, die viele aber auch davon abhält, einen Startpass zu beantragen.
Das wäre ja für den Verband ja durchaus in Ordnung. Wer keinen Startpaß hat weil er sich nicht binden möchte zahlt ja im Zweifelsfalle Tageslizenzen und damit eventuell mehr als mit dem Startpaß.
Es ist für alle Seiten ein Rechenexempel.
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Alt 16.09.2019, 11:30   #631
Matthias75
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Registriert seit: 12.12.2010
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Danke für deine Antwort.

Zitat:
Zitat von BunterHund Beitrag anzeigen
Es geht schon darum, eine gewisse Normierung der Veranstaltungen hinzubekommen.

Unter Triathlon soll jeder das Gleiche verstehen.

Gegenüber den Athleten in Bezug auf die Regeln.
Gegenüber den Behörden in Bezug auf Regeln, Bedingungen, Mindestkriterien an Qualität.
Gegenüber den Sportdachverbänden wie DOSB, NOK, OK in Bezug auf den Sport, Regeln, Kriterien.

Man stelle sich verschiedene Sportinterpretatonenmvon Triathlon vor, nach unterschiedlichen Regeln, Sicherheitsaspekten, Standards - vielleicht so ähnlich wie beim Boxen mit verschiedenen Verbänden.
Soweit ich das sehe, gab‘ es aber bei keiner der Veranstaltungen ein Regelwerk, das wesentlich von dem offiziellen Regelwerk abgewichen wäre. Also eher eine ne hypothetische Gefahr (die aber sicher besteht, da gebe ich dir Recht)

Zitat:
Zitat von BunterHund Beitrag anzeigen
Es soll sicherlich ein gewisser Druck ausgeübt werden, auf Ausrichter wie auch Teilnehmer, nur an Triathlons teilzunehmen, unter denen man Gleiches versteht.

Beispiel:
Versicherungsschutz für Teilnehmer und Helfer, auch Vereinslose.
Durchsetzung der gemeinsamen Wettkampfregeln durch Wettkampfrichter die einheitlich ausgebildet wurden.
Genehmigte Strecken im Wasser und auf Land.
Sicherheit auf den Strecken.
Helmpflicht.
.....
Wenn die verbandsseitige Genehmigung diese Punkte tatsächlich sicherstellen würde, wäre das aus meiner Sicht ein starkes Argument, an einem solchen Wettkampf zu starten. Häufig scheint mir die Genehmigung aber ein reiner Verwaltungsakt zu sein, der nicht alle dieser Punkte sicherstellt.

Aber auch dann halte ich den Zwang über die angedrohte Sperre für falsch. Ich schätze die überwiegende Zahl der Triathleten so ein, dass sie Wettkampf schätzen, bei denen die Regeln eingehalten werden und die eine hohe organisatorische Qualität haben. Wenn diese Punkte nicht gewährleistet sind, wird sich der Wettkampf nicht lange halten.

Zudem gilt die Regel ja nur für Startpassinhaber. Warum nur für diese?

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2019, 11:36   #632
Matthias75
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Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Soweit ich das im Moment beurteilen kann steht es auch jedem Verein, der in der DTU ist, frei seinen Triathlon zu genehmigen oder nicht.
Es mag bei Mitgliedsvereinen noch andere Hebel geben.
Hier kann aber der BunteHund, NBer oder auch Alteisen mit besserer Kenntnis der Regularien helfen.

Ansonsten finde ich es schon interessant Deinen Ansatz eine Erklärung zu erfragen aber schon Erklärungen auszuschliessen weil die Vorteile schon bekannt sind.
Dann bleibt ja nur noch der Druck der auf den Veranstalter ausgeübt werden soll.
Die Vorteile des Startpasses sind ja hinreichend diskutiert, die müssen wir nicht nichmal wiederholen. Aus meiner Sicht haben diese Vorteile aber nichts damit zu tun, dass der Verband nur seinen Startpassinhabern Sperren androht, wenn diese an nichtgenehmigten Wettkämpfen starten. Die Startpassinhaber werden in diesem Punkt schlechter gestellt als Nichtstartpassinhaber. Klar kann man das finanziell oder mit anderen Vorteilen gegenrechnen. Das wäre aber kein Begründung, warum diese Regel eingeführt wurde.

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
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