Allerdings in DE eine gesetzlich verpflichtende Einzelvolksabstimmung aktuell zu einem einzelnen Thema wie der Corona-Bekämpfung zu verlangen, ohne dass für solch ein Procedere eine gesetzliche Grundlage als Rahmen existiert und weil die deutsche Demokratie bisher als repräsentative im Grundgesetz verankert ist im Unterschied zur CH, stellt eine rein populistische Forderung dar. Es gäbe keinerlei gesetzlichen Rahmen für solch einen Volksentscheid. Er müsste erst noch geschaffen werden.
Wer eine Ermächtigungsgrundlage schafft (diesen Mittwoch im Parlament), der könnte auch das endlich in die Wege leiten. Das ist kein Argument. Das Infektions(schutz)gesetz wird nun vermutlich am Mittwoch zu einer Ermächtigungsgrundlage für dauerhafte Einschränkungen unserer Grundrechte und auch unserer Existenzsgrundlage.
Doch, inbezug auf diese Pandemie schon, weil man sofort handeln muss. Bzw. das gewählte Parlament als repräsentative Vertretung für die Wähler entscheidet am Mittwoch über das geänderte Infektionsschutzgesetz. Eine Änderung der demokratischen Prinzipien und der Verfassung in Richtung direkter Demokratie braucht viel, viel mehr Zeit. (siehe CH).
Inhaltlich wäre es ausserdem für die Regierung kein Problem, sich das Einverständnis durch einen Volksentscheid zu holen, da ja eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung die konsensualen Infektionsentscheidungen von CDU/CSU/SPD/Grüne/FPD/Linke in den Ländern teilen.
Auch wenn auf Heise in den letzten Monaten teils fragwürdige Meinungen veröffentlicht wurden, so erschien gestern mal wieder eine gute Einschätzung bzgl. der Statistik und entsprechenden Entwicklung der Pandemie:
Hast du (wissenschaftliche) Belege dafür, dass dies die Virenhotspots sind?
M.
Zumindest in Bezug auf Schulen haben sich bereits mehrere Wissenschaftler diesbezüglich geäußert. Politik und Medien ignorieren das noch relativ stark. Wird sich (hoffentlich) bald ändern ...
...Es dürfte einfach nicht in der Natur des Menschen liegen, sich freiwillig vernünftig und zum Wohle des Gesellschaft zu verhalten....
Das sehe ich eben genau nicht so. Wenn jemand aus der Reihe tanzt, dann sollte man ihm das auch sagen und notfalls auf die Füße treten. Aber ich empfinde es so, dass ein Tenor mitschwingt, dass alle Menschen mögliche Superspreader sind, wenn man ihnen nicht droht (mal vereinfacht gesagt) und sie bestraft. Ausgehend davon, dass uns Corona noch lange Zeit einschränkt, halte ich den Weg Vertrauen zu schenken und positive Ansätze zu verbreiten (z.B. auch gesunde Ernährung, viel Bewegung...) für vielversprechender und auch wirtschaftlich billiger.
Es wird also keine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, das Infektionsschutzgesetz ist die Ermächtigungsgrundlage. Oder habe ich etwas verpasst und es geht um eine Neuformulierung des IfSG? Das IfSG besteht übrigens schon seit geraumer Zeit, wobei sich weder bei deren Formulierung, Beschluss noch im Nachhinein irgendjemand daran gestört hat.
Was in den letzten Wochen passiert ist und geg. auch in den nächsten Wochen erfolgt, ist die Nutzung des Spielraums, den das Gesetz bietet.
Und, vorab schonmal:
Über allem wachen die Opposition und die Gerichte, die Massnahmen wieder kippen können, falls diese nicht verfassungs- oder gesetzeskonform sein sollten.
M.
Geändert von Matthias75 (16.11.2020 um 10:54 Uhr).