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Alt 25.01.2007, 17:46   #9
rhoihesse
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Zitat:
Zitat von sybenwurz Beitrag anzeigen
Der letzte Absatz da drin bringts und genau das ist es, was mich auf die Palme bringt: den Betriebsratschef "gekauft".
Sollte es dich nicht eher auf die Palme bringen das ein Betriebsratschef das Vertrauen seiner Wähler missbraucht und sich kaufen lässt.

Manager-Schelten sind ganz toll... nur das "gemeine Volk", also die AG-Vertreter machen es kaum besser.
rhoihesse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2007, 17:55   #10
DragAttack
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P.s.: Gerade gefunden - http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...AV_BAB,00.html

Zitat:
Mehr Transparenz in Strafprozessen angestrebt
Zypries will klare Regeln für Absprachen

[...]

Der Referentenentwurf ihres Hauses sieht der Vorabmeldung zufolge vor, die Transparenz bei so genannten Deals zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu erhöhen. Die Gespräche und ihre Ergebnisse sollen in den Gerichtsakten breit dokumentiert werden.

[...]

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach unterstützt die Initiative. Der Staat müsse den Eindruck vermeiden, er lasse sich seinen Strafanspruch abkaufen, sagte Bosbach der "FR".

[...]

Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sagte, er halte den Regierungsentwurf für diskussionswürdig. Die Absprachen vor Gericht müssten vom "Ruch des Hinterzimmers" befreit werden.
Gruß Torsten
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Alt 25.01.2007, 18:53   #11
wehaka
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Wird Volkert eigentlich auch angeklagt?
Oder muss er irgendwas zurückzahlen?
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"Success consists of going from failure to failure without loss of enthusiasm." (W. Churchill ;-)
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Alt 25.01.2007, 19:09   #12
outergate
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Beiträge: 977
Zitat:
Zitat von DragAttack Beitrag anzeigen
Es kann nicht sein, dass der gewöhnliche Ladendieb nach den strengen Buchstaben des Gesetzes verurteilt wird, jedoh der Goßkriminelle auf einen außergesetzlichen Deal hoffen kann, weil der Richter davor zurückschreckt, eine komplizierte Beweislage nachzuvollziehen.

Gruß Torsten
da hat spiegel online wohl unsauber formuliert.
das gericht hat nicht wegen eines zu erwartenden komplizierten verfahrens mit einhergehend ebenso komplizierter beweislage, sondern wegen des schutzes von opfern und zeugen, die hätten geladen werden müssen, so entschieden. die zeugen hätten nach gerichtsauffassung keine neuigkeiten beisteuern können, weshalb man sich auf die übliche absprache einigte.
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Alt 25.01.2007, 19:24   #13
wehaka
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Beiträge: 341
Zitat:
Zitat von outergate Beitrag anzeigen
das gericht hat nicht wegen eines zu erwartenden komplizierten verfahrens mit einhergehend ebenso komplizierter beweislage...
Beim Esser/Mannesmann-Verfahren war das meines Wissens nach genau die Begründung für die Absprache. Es gibt offensichtlich verschiedene Gründe, die Absprachen erlauben.
Was dabei rauskommt, entspricht nicht immer dem Gerechtigkeitempfinden. Die Alternative wäre oft ein Freispruch wegen Mangel an Beweisen. Da ist ein bisschen Gerechtigkeit eben besser als gar keine, auch wenn das oft den Anschein von Mauschelei hat.
__________________
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Alt 25.01.2007, 20:11   #14
FuXX
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Zitat:
Zitat von DragAttack Beitrag anzeigen
Es kann nicht sein, dass der gewöhnliche Ladendieb nach den strengen Buchstaben des Gesetzes verurteilt wird, jedoh der Goßkriminelle auf einen außergesetzlichen Deal hoffen kann, weil der Richter davor zurückschreckt, eine komplizierte Beweislage nachzuvollziehen.
Es ist dabei ne interessante Frage, was denn sein Handeln schlimmer macht als gewöhnlichen Diebstahl. Hierzu möchte ich auch nochmal aus dem Artikel zitieren den ich oben zitiert habe:


"Es klingt glaubwürdig, wenn Hartz sagt, dass er das begangene Unrecht einsieht, er hat sich nicht selbst bereichert, und er wird seine Tat nicht wiederholen", fasst ein Strafrechtler die entscheidenden Punkte zusammen. "Unter normalen Umständen wäre ein solches Verfahren eingestellt worden."

Ich frage mich woher auf einmal die ganzen Strafrechtsexperten herkommen, die alle wissen, wie sonst in solchen Fällen geurteilt wird. Ich glaube nicht, dass er außergewöhnlich milde bestraft wurde.
Zitat:
Ich weiß nicht, wie viel beweisbar gewesen wäre und ich weiß nicht, was die Gesetze hierfür als Strafe vorgesehen hätten - jedoch finde ich es nachvollziehbar, dass die Art des Zustandekommens kein Gefühl von Gerechtigkeit hinterlässt.
Seh ich ähnlich, man lese auch das hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,462108,00.html

Dabei überlese man aber auch nicht diesen Absatz: Er widersprach aber dem Eindruck, Absprachen hätten etwas mit Kungelei zu tun: "Der Eindruck, dass sich die Großen freikaufen können, ist nicht berechtigt." Dringend notwendig sei aber eine gesetzliche Normierung des Verfahrens. "Eine Absprache im Strafprozess kann es nur dann geben, wenn der Angeklagte ohne Vorbedingungen ein qualifiziertes, konkretes Geständnis abgelegt hat". Lapidare Aussagen, wonach der Angeklagte die zur Last gelegten Taten einräumt, reichten nicht aus.

@Drullse: Vor dem Gesetz sollten _alle_ gleich sein, das ist Grundsatz für unser Rechtssystem.

@Daniel: Ja genau, dass wäre schlimmer als 576.000EUR Strafe zu zahlen :D - achso, du willst ihn vermutlich vorher noch enteignen! Man bin ich froh, dass wir in nem Rechtsstaat leben, und nicht jeder "demokratisch" abgeurteilt wird.

Zitat:
Zitat von rhoihesse Beitrag anzeigen
Sollte es dich nicht eher auf die Palme bringen das ein Betriebsratschef das Vertrauen seiner Wähler missbraucht und sich kaufen lässt.

Manager-Schelten sind ganz toll... nur das "gemeine Volk", also die AG-Vertreter machen es kaum besser.
FullAck.

Das macht natürlich Hartz' Verhalten auch nicht besser.

FuXX

PS: Der Grundansatz der Arbeitsmarktreformen ist richtig, die Umsetzung ist zwangsweise mängelbehaftet.
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"Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft."
(Emil Zátopek)
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Alt 25.01.2007, 21:09   #15
kaiseravb
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Ort: Vor den sieben Bergen
Beiträge: 392
Zitat:
Zitat von wehaka Beitrag anzeigen
Beim Esser/Mannesmann-Verfahren war das meines Wissens nach genau die Begründung für die Absprache. Es gibt offensichtlich verschiedene Gründe, die Absprachen erlauben.
Was dabei rauskommt, entspricht nicht immer dem Gerechtigkeitempfinden. Die Alternative wäre oft ein Freispruch wegen Mangel an Beweisen. Da ist ein bisschen Gerechtigkeit eben besser als gar keine, auch wenn das oft den Anschein von Mauschelei hat.
Das liegt da deutlich anders. Beim Mannesmannverfahren ist eine Steilvorlage des BGH für eine Verurteilung aus zweifelhaften Gründen nicht genutzt worden.

Für Hartz sieht das Gesetz eine Sanktionierung von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft vor, ich höre jedoch an Kommentaren aus der Öffentlichkeit heraus, dass man ihn hängen sehen will. Man muss schon ein bisschen auf dem Teppcih bleiben auch. Dem Umstand sollte wohl rechnung tragen, dass das Geständnis wie es scheint umfassend war und die Verfolgung des Rests vom Schützenfest erst ermöglicht. Vor diesem Hintergrund kann ich eine Strafe in der Mitte des Strafrahmens durchaus akzeptieren. Vielleicht hätte die Geldstrafe etwas höher sein dürfen, aber was für einen Sinn sollte es haben, ihn einzusperren?
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Rülps.
kaiseravb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2007, 23:03   #16
FuXX
triathlon-szene.de Autor
 
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Beiträge: 8.849
Zitat:
Zitat von kaiseravb Beitrag anzeigen
Vielleicht hätte die Geldstrafe etwas höher sein dürfen, aber was für einen Sinn sollte es haben, ihn einzusperren?
Dazu sollte nochmal erwähnt werden, dass die Strafen nicht unter dem Gesichtspunkt "Rache" verhängt werden sollen/dürfen - und schon gar nicht als Rache für etwas was einfach nur einigen Leuten missfällt, aber gar nichts mit dem Thema zu tun hat und überhaupt nichts unrechtes ist.

Diese immer wieder aufkommen "hängt ihn höher" Lynchmentalität, sei es bei Dopern, oder wenn Leute die viel Geld haben angeklagt sind, finde ich widerwärtig und erinnert an finstere Zeiten. Ist aber ja auch kein Wunder, die Menschen sind ja nicht besser als früher - nur haben sich zum Glück die Rahmenbedingungen verbessert.

FuXX
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