ich denke die Argumentation geht so, dass du sehrwohl selbst verantwortlich gemacht werden kannst weil du dich nicht hast impfen lassen. Du hättest mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern können dass du erkrankst.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Ist nebenbei bereits (ich vermute schon vor Corona) so oder ähnlich im Infektionsschutzgesetz verankert.
Um die Detailauslegung dürfen sich die Juristen kloppen. Ich gehe davon aus, das zeitnah auch unsere Gerichte beschäftigen wird.
Puh, das wird sicher sehr spannende juristische Diskussionen geben.
In dem zitierten Ausschnitt von Matthias sehe ich allerdings keine Begründung für das Aussetzen der Lohnfortzahlung im Fall von Corona. Ansonsten hätten wir quasi eine Grippeschutzimpfung-Pflicht, da es im Winter zwangsläufig zu Infektionen mit der Grippe kommt. Ggf. könnte man bei Corona aufgrund der pandemischen Situation anders argumentieren, jedoch gehen alle davon aus, dass dieses Virus endemisch wird.
Ich halte das für ganz schwierig und höchst problematisch, da dadurch eine wesentliche Komponente des deutschen Sozialstaats ausgehebelt wird.
Puh, das wird sicher sehr spannende juristische Diskussionen geben.
In dem zitierten Ausschnitt von Matthias sehe ich allerdings keine Begründung für das Aussetzen der Lohnfortzahlung im Fall von Corona. Ansonsten hätten wir quasi eine Grippeschutzimpfung-Pflicht, da es im Winter zwangsläufig zu Infektionen mit der Grippe kommt. Ggf. könnte man bei Corona aufgrund der pandemischen Situation anders argumentieren, jedoch gehen alle davon aus, dass dieses Virus endemisch wird.
Ich halte das für ganz schwierig und höchst problematisch, da dadurch eine wesentliche Komponente des deutschen Sozialstaats ausgehebelt wird.
Wenn ich das richtig sehe, geht es um die Lohnfortzahlung bei Quarantäne, nicht beim Krankheit. Ersteres ist im Infektionsschutzgesetz geregelt, letzteres in anderen Gesetzen.
Es geht also nicht darum, wer eine Erkrankung hätte vermeiden können, sondern darum, wer eine Quarantäne, die auch zum Schutz einer weiteren Ausbreitung ausgesprochen werden kann, hätte vermeiden können.
Das dürfte auch der Unterschied z.B. zu einer Grippeschutzimpfung sein. Für Grippe gibt es keine Quarantäne (Und die Impfung ist erst ab 60 und für Risikogruppen empfohlen).
Da wird die Sache natürlich nicht einfacher machen: Quarantäne und nicht infiziert - keine Lohnfortzahlung; Quarantäne und krank - Lohnfortzahlung?
Da wird die Sache natürlich nicht einfacher machen: Quarantäne und nicht infiziert - keine Lohnfortzahlung; Quarantäne und krank - Lohnfortzahlung?
Das ist halt der Punkt. Quarantäne, weil du unbedingt in ein Risikogebiet oä. reisen willst: keine Frage. Quarantäne, weil du Kontakt zu einer infizierten Person hattest, aber selbst nicht infiziert bist: schwierig. Corona ist gefährlich, keine Frage, bin selbst auch geimpft, aber Menschen prophylaktisch in Quarantäne schicken, bei einer niedrigen Infektionswahrscheinlichkeit und bei einer potentiell niedrigen Gefahr der Weitergabe und einer niedrigen ifr - das ist einfach höchstproblematisch und hier stimmen Verhältnisse und Wahrscheinlichkeiten einfach nicht mit der Realität überein.
Da wird die Sache natürlich nicht einfacher machen: Quarantäne und nicht infiziert - keine Lohnfortzahlung; Quarantäne und krank - Lohnfortzahlung?
M.
Die Sache wird sogar noch komplizierter. Zuerst zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, da der Impfstatus des Arbeitnehmers nicht in den Akten des AG gespeichert ist. Im Falle einer angeordneten Quarantäne versucht er, sich das Geld von den Behörden wiederzuholen. Wenn es sich um eine selbstverschuldete Quarantäne handelt, bekommt der AG das Geld aber nicht wieder. Diese Info wird mit einiger Verzögerung beim AG eintreffen. Jetzt kann er sich ggf. überlegen, dem AN das Gehalt in einem anderen Monat entsprechend zu kürzen.
Könnte noch komplizierter werden, falls sich der Impfstatus trotz vorangegangener Impfungen ändert. In Israel denkt man konkret schon an die 4. Impfung und weitere: Israel: Corona-Impfung alle sechs Monate?
Das ist nicht richtig. Im Augenblick (und auch absehbar im Herbst und Winter, wenn die ungeimpften Covid-19-Patienten die Mehrheit bei den Intensivpatienten wieder ausmachen werden) bekommt jeder das gewünschte Krankenhaus- und ggf. auch Intensivbett, egal aus welchen Gründen er dort landet. Triage- Entscheidungen sieht unser Gesundheitswesen in den von dir geschilderten Situationen nicht vor.
Die Problematik liegt darin, dass mit Zunehmender Auslastung der Intensivstationen das dort tätige Personal immer mehr überlastet wird, weil es sich dann z.B. jeder Pfleger um 10 Patienten statt wie sonst nur drei zu kümmern hat, weil dann ggf. Überstunden und zusätzliche Wochenenddienste angeordnet werden, wodurch der Pflegeberuf noch unattraktiver wird und weil bei hoher Inanspruchnahme der Pflege auch die Qualität nachvollziehbarerweise für alle dortigen Patienten sinkt.
Ein weiteres Problem ist, dass ein Intensivbett 2000,-€ am Tag kostet und diese Kosten von der Solidargemeinschaft gesetzliche Krankenkasse getragen werden müssen, die durch die Zusatzbelastungen der Pandemie ohnehin schon stark beansprucht wird und dass Covid-19-Patienten deutlich mehr Zeit auf Intensivstation verbringen als z.B. traumatologische Patienten oder Herzinfarktpatienten.
Danke für diesen Beitrag von einem Krankenpfleger, der nur noch den Kopf schüttelt, wenn ihm ein Impfunwilliger seine Pseudoargumente vorträgt. Den Pflegenotstand könnte man doch mit Sozialstunden aud solchen Stationen beheben, durch infizierte Ungeimpfte nach Grnesung. Dann sehen sie was angerichtet wird
Die Sache wird sogar noch komplizierter. Zuerst zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, da der Impfstatus des Arbeitnehmers nicht in den Akten des AG gespeichert ist. Im Falle einer angeordneten Quarantäne versucht er, sich das Geld von den Behörden wiederzuholen. Wenn es sich um eine selbstverschuldete Quarantäne handelt, bekommt der AG das Geld aber nicht wieder. Diese Info wird mit einiger Verzögerung beim AG eintreffen. Jetzt kann er sich ggf. überlegen, dem AN das Gehalt in einem anderen Monat entsprechend zu kürzen.
In einigen Fällen wird der Arbeitgeber indirekt den Impfstatus erfahren, da Quarantäne bei Rückreise aus bestimmten Gebieten nur für Umgeimpfte vorgeschrieben ist.
Andererseits könnte es natürlich dazu führen, dass sich weniger Personen nach der Rückreise aus einem entsprechenden Land melden.
Interessant finde ich, dass von den Ü60 immer noch 15% noch nicht mal eine Erstimpfung haben.
Die wollen halt nicht.
Zitat:
Zitat von TriVet
Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht ausdrücklich, dass der Arbeitgeber nur zahlen muss, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig wird, „ohne dass ihn ein Verschulden trifft“. Wer selbst schuld an seiner Erkrankung ist, bekommt auch mit gelbem Schein kein Gehalt mehr.
Ob eine Impfung nicht anzunehmen "eigenes Verschulden" ist, mag zwar strittig sein, aber erstmal ist das die Argumentation.
Das würde aber auch bedeuten, wenn ich mich mit dem Rad ohne Fremdeinwirkung auf den Asphalt lege und mir die Gräten dabei breche habe ich auch keinen Anspruch auf LFZ.
War ja auch eigenes Verschulden.
Was macht der AN wenn er durch die Impfung eine schwere Impfreaktion bekommt und der AG sagt: "Das ist Eigenverschulden?"
All diese Gesetze bewirken nur eines:
Spaltung der Gesellschaft.
Auch recht nett:
"Mindestens 26 Neuinfektionen nach 2G-Party in Münster."
Scheint nicht zu funzen.