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Alt 16.02.2024, 16:05   #8865
craven
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Registriert seit: 03.01.2011
Ort: BaWü
Beiträge: 840
Interessant bei beiden Fällen ist, wie so oft:
- Reaktion der Grünen: "Wer sowas plakatiert, da ist blindwütiger Hass im Spiel. Man kann ja diskutieren, Dialog ist immer wichtig, aber auf einer sachlichen Ebene."
- Reaktion der Rechten: Gewaltandrohung und Selbstjustiz.

Leider ist das inzwischen übliche Praxis. Wer gegen Extreme protestiert sieht sich immer den Drohungen gegen sein Leben ausgesetzt...


Unter https://www.suedhang.org/2024/02/07/go-woke-go-broke/ lassen sich die Äußerungen auch lesen. Unglaublich, wie tief Menschen sinken. Wenn man sich angegriffen fühlt (weil AFD Wähler oder sonstwas), hätte man ja auch einfach die Wahl, dort nicht zu kaufen und fertig. Aber nein, lieber auf tiefstem Niveau ne Mail schreiben..

Geändert von craven (16.02.2024 um 16:20 Uhr).
craven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2024, 16:30   #8866
Mo77
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 1.961
Zitat:
Zitat von craven Beitrag anzeigen
Interessant bei beiden Fällen ist, wie so oft:
- Reaktion der Grünen: "Wer sowas plakatiert, da ist blindwütiger Hass im Spiel. Man kann ja diskutieren, Dialog ist immer wichtig, aber auf einer sachlichen Ebene."
- Reaktion der Rechten: Gewaltandrohung und Selbstjustiz.

Leider ist das inzwischen übliche Praxis. Wer gegen Extreme protestiert sieht sich immer den Drohungen gegen sein Leben ausgesetzt...


Unter https://www.suedhang.org/2024/02/07/go-woke-go-broke/ lassen sich die Äußerungen auch lesen. Unglaublich, wie tief Menschen sinken. Wenn man sich angegriffen fühlt (weil AFD Wähler oder sonstwas), hätte man ja auch einfach die Wahl, dort nicht zu kaufen und fertig. Aber nein, lieber auf tiefstem Niveau ne Mail schreiben..
Erschreckend...

Aber was ist mit der Frage nach Volksverhetzung?? Ist das nur in dem einem Fall denkbar???
__________________
Mo77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2024, 16:47   #8867
Schwarzfahrer
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Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 6.211
Zitat:
Zitat von Mo77 Beitrag anzeigen
Erschreckend...

Aber was ist mit der Frage nach Volksverhetzung?? Ist das nur in dem einem Fall denkbar???
Ich bin kein Jurist, aber statt Volksverhetzung sehe ich eher einen Verstoß gegen Ar. 3 GG:
Zitat:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Aber ich glaube hier schon Stimmen vernommen zu haben, die sowas generell o.k. finden, so im Sinne von "Hausrecht" o.ä. Für mich ist die Akzeptanz von sowas der direkte Weg in eine fragmentierte Gesellschaft von befeindeten Gruppen, die jeden Kontakt zu vermeiden suchen; das ist für mich erschreckender, als die Pöbeleien von Einzelnen.
__________________
“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Schwarzfahrer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2024, 17:25   #8868
LidlRacer
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Beiträge: 18.654
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Ich bin kein Jurist, aber statt Volksverhetzung sehe ich eher einen Verstoß gegen Ar. 3 GG:
Wiki:
"In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen. Sie verpflichten einzig den Staat und berechtigen einzig Private."
__________________
AfD-Verbot jetzt - und die "Werteunion" am besten gleich mit!
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LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2024, 17:37   #8869
Schwarzfahrer
Szenekenner
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 6.211
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Wiki:
"In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen. Sie verpflichten einzig den Staat und berechtigen einzig Private."
Was willst Du damit sagen?
Darf dann jeder Arbeitgeber einen Bewerber z.B. auf Grund der Hautfarbe ablehnen, nur wenn er sich als Beamter bewirbt, geht das nicht? Oder heißt Dein Zitat, daß ich als privater Mensch berechtigt bin, überall einzukaufen, also sind die Aufrufe doch verfassungswidrig?
__________________
“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Schwarzfahrer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2024, 17:43   #8870
Mo77
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 1.961
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Wiki:
"In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen. Sie verpflichten einzig den Staat und berechtigen einzig Private."
Ja korrekt, ich als nicht juristisch ausgebildet würde es im AGG ansiedeln:
Zitat:
§1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Zitat:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1.
die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2.
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3.
den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4.
die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5.
den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6.
die sozialen Vergünstigungen,
7.
die Bildung,
8.
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
(2) Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.
(3) Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.
(4) Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz
Hier unter 8
__________________
Mo77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2024, 17:46   #8871
Mo77
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 1.961
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Was willst Du damit sagen?
Darf dann jeder Arbeitgeber einen Bewerber z.B. auf Grund der Hautfarbe ablehnen, nur wenn er sich als Beamter bewirbt, geht das nicht? Oder heißt Dein Zitat, daß ich als privater Mensch berechtigt bin, überall einzukaufen, also sind die Aufrufe doch verfassungswidrig?
Ne, das aber nicht Grundgesetz mit seinen Artikeln. Das ist Schutz vor dem Staat im GG
So Bürger untereinander wird wo anders geregelt...
__________________
Mo77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2024, 18:46   #8872
craven
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.01.2011
Ort: BaWü
Beiträge: 840
Zitat:
Zitat von Mo77 Beitrag anzeigen
Aber was ist mit der Frage nach Volksverhetzung?? Ist das nur in dem einem Fall denkbar???
Eine Volksverhetzung nach § 130 StGB liegt vor, wenn der Täter gegen bestimmte Gruppierungen zu Hass oder Gewalttaten aufruft bzw. aufhetzt oder bestimmte historische Ereignisse verleugnet oder verharmlost.


Ich weiss nicht warum du zweimal unbedingt Volksverhetzung ins Spiel bringen willst - selbst die Androhung von Gewalt durch die Mail-Schreiber wird bei weitem nicht unter diesen Abschnitt fallen. Aber hauptsache mal schlimme Dinge in den Raum geworfen?
craven ist offline   Mit Zitat antworten
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