Sorry Mattf, reine Wortklauberei. Ich schrieb: "Die alte Bundesrepublik hat z.B. den Befreiungsbewegungen nie Waffen geliefert, obwohl deren Kämpfe legitim und von der Unovollversammlung anerkannt waren." (für Dich extra ergänzt: wie auch der ukrainische Verteidigungskrieg. )
Wortklauberei war gar nicht beabsichtigt.
Also die Waffenlieferungen der USA sind legitim in deinen Augen, damit geht es hier nur um deutsche Waffenlieferungen und wie ich schon sagte ist die Diskussion damit praktisch ohne Auswirkung auf die Realität. Rein akadmisch.
Gute Wahl weil das wäre dann eine direkte Beteiligung der der NATO und kein Stellvertreterkrieg mehr, weil die NATO ja nicht angegriffen wurden und oder es gibt kein UN Mandat wegen dem russischen Veto, die no fly zone wäre daher völkerrechtlich nicht gedeckt.
Weiß auch gar nicht ob das ohne UN Mandant die Statuten der NATO hergeben würden, ist ja ein Verteidigungsbündnis (für die Mitglieder)
Hm, in und über der Ukraine hat Russland doch wohl ohnehin keinerlei Recht, zu fliegen oder überhaupt irgendetwas zu tun.
Da wüsste ich nicht, wofür ein UN Mandat notwendig sein sollte.
Völkerrechtlich meine ich verstanden zu haben, dass jedes Land jedes Recht hat, sich an der Verteidigung der völkerrechtswidrig angegriffenen Ukraine zu beteiligen. Nicht nur mit Waffenlieferungen sondern auch mit Soldaten und jeglichem Gerät in der Ukraine.
Aber da das wegen der Eskalationsgefahr ohnehin niemand, der etwas zu sagen hat, erwägt, müssen wir das von mir aus hier auch nicht ausgiebig diskutieren.
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Warum bist Du gegen eine Abriegelung des ukrainischen Luftraums durch die NATO, obwohl die ukrainische Regierung das von uns fordert?
Das wäre direkte Kriegsbeteiligung und steht überhaupt nicht zur Frage.
Die Ukraine kann ihren Luftraum selbst absichern, wenn sie entsprechende Flugabwehrsysteme haben.
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Also die Waffenlieferungen der USA sind legitim in deinen Augen, damit geht es hier nur um deutsche Waffenlieferungen und wie ich schon sagte ist die Diskussion damit praktisch ohne Auswirkung auf die Realität. Rein akadmisch.
Das müsstest Du dann auch gleichermaßen dem ukrainischen Botschafter in Deutschland antworten.
Und wie sähe das aus, wenn ein Nicht-NATO-Mitgliedsstaat den Flugraum der Ukraine überwachen bzw. sichern würde? Hypothetische Frage, ich weiß.
Aber trotzdem interessant (wenn ich mir manche Argumentationsketten hier so durchlese)
Und wie sähe das aus, wenn ein Nicht-NATO-Mitgliedsstaat den Flugraum der Ukraine überwachen bzw. sichern würde? Hypothetische Frage, ich weiß.
Aber trotzdem interessant (wenn ich mir manche Argumentationsketten hier so durchlese)
Das ist doch völlig egal ob Nato oder nicht, kein Drittstaat darf sich direkt in den Krieg einmischen. Die Überwachung des Flugraums findet ja statt, von ausserhalb. Eine Absicherung im militärischen Sinn funktioniert aber nur durch direkte Kampfhandlung.
Das ist doch völlig egal ob Nato oder nicht, kein Drittstaat darf sich direkt in den Krieg einmischen. Die Überwachung des Flugraums findet ja statt, von ausserhalb. Eine Absicherung im militärischen Sinn funktioniert aber nur durch direkte Kampfhandlung.
Nach meinem Verständnis darf sich jeder Staat zu Gunsten des Opfers eines völkerrechtswidrigen Angriffs militärisch einmischen - zumindest auf Bitten des Angegriffenen.
Das "kollektive Selbstverteidigungsrecht", das ebenfalls aus Artikel 51 der UN-Charta stammt, ermöglicht die Nothilfe durch Drittstaaten für ein angegriffenes Land. Die Verteidigung nach Artikel 5 des Nato-Vertrages wäre so ein Fall. Die Nothilfe kann aber auch ad hoc geleistet werden. "Das kollektive Selbstverteidigungsrecht bedeutet, dass das Opfer eines bewaffneten Angriffs andere Staaten bitten kann, militärisch zu helfen", erklärt Wolff Heintschel von Heinegg, Völkerrechtler und Lehrstuhlinhaber an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Dabei gehe es nicht um Waffenlieferungen, sondern ein militärisches Eingreifen in den Konflikt. "Was gerade passiert ist, dass Deutschland die Ukraine bei ihrem individuellen Selbstverteidigungsrecht unterstützt", so Heintschel von Heinegg.
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