Bevor der Beleidigte gerichtlich „zuschlägt“ muss er die Unterlassung erst mal außergerichtlich einfordern. Sonst läuft er Gefahr, dass der beklagte Forumsbetreiber den angegriffenen Beitrag entfernt und Anspruch unverzüglich anerkennt und der beleidigte Kläger die Kosten „an der Backe“ hat.
Außergerichtlich wird er wohl die Kosten eines RA nicht direkt geltend machen können, soweit es sich nicht um einen gewerblichen Bereich handelt. Da sind die Grenzen natürlich durch Werbeeinnahmen im Internet natürlich fließend, auch denn diese die Betriebskosten nicht (wesentlich) übersteigen (keine Ahnung, ob das so ist). Ich geh aber davon aus, dass Kai hier nicht die Sau raus lässt. Das könnte ja auch mal umgekehrt laufen. Das alles natürlich ohne Kenntnis des Urteilstextes als erste Einschätzung.
So, und nun macht mal mit PMP weiter, der kann das ab. Wenn nicht, soll er sich bei mir ausheulen. Ich bin zwar kein Elektriker, hab ich den Semesterferien aber meist am Bau gearbeitet. Die Jungs sind da auch nicht zimperlich.
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