Keine Ahung. Wie gesagt: wenn alles so gut und klar ist, dann einfach eine Impfpflicht. Es würde viele Diskussionen ersparen und die Last der Entscheidung, die manche Eltern möglicherweise haben, von ihnen nehmen. Zwar kann ich googeln, warum es die Pflicht nicht gibt, es überzeugt mich aber nicht.
Ich persönlich stimme Dir einer einfachen und klaren Impfpflicht aus den genannten Gründen zu. Sie ist halt nicht durchsetzbar in unserer Ellenbogengesellschaft, ähnlich anderen Themen wie notwendige Klimaziele, Tempolimit, Sozialgerechtigkeit, Fahrradstreifen und Anderem.
(Mit kurzen harten Lockdowns vor knapp einem Jahr und dann) mit der steigenden Verfügbarkeit der (im Vergleich zu anderen Entwicklungen geradezu vorbildlichen) Impfstoffen eine Impfpflicht hätten wir das ganze Theater der letzten 18 Monate so nicht gehabt und könnten jetzt unsere Restmaßnahmen auf ein notwendiges und angenehmes Minimum zurückgefahren. Aber man will's ja nicht....
Alle wären glücklicher als mit diesem Rumgeeiere, Verantwortungslosigkeit, Maskenverkaufen, Topfschlagendemonstrationen jedes WE und dem permanennten Egoismusausleben, das alles nie und nimmer wirkliche Freiheit bringt.
Hast du dafür irgendwelche Belege oder schreibst du das einfach so hin?
Natürlich nicht. Aber wofür Belege, wenn man doch so schön von „langzeitfolgen“ sprechen kann.
2021 mRNA Impfstoff, 2024 Hashimoto und spätestens 2028 (weil die Zellen sich ja alle nach 7 Jahren erneuern und die genetische zellveränderung dazu)… zack, bist n Elefant.
Keine Ahung. Wie gesagt: wenn alles so gut und klar ist, dann einfach eine Impfpflicht. Es würde viele Diskussionen ersparen und die Last der Entscheidung, die manche Eltern möglicherweise haben, von ihnen nehmen. Zwar kann ich googeln, warum es die Pflicht nicht gibt, es überzeugt mich aber nicht.
Artikel 3 – Menschenwürde und Menschenrechte
1. Die Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind in vollem Umfang zu achten.
2. Die Interessen und das Wohl des Einzelnen sollen Vorrang vor dem alleinigen Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben
Artikel 4 – Nutzen und Schaden
Durch die Anwendung und die Fortentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse, der medizinischen Praxis und diesbezüglicher Technologien soll der unmittelbare und der mittelbare Nutzen für Patienten, Probanden und andere betroffene Einzelpersonen maximiert und ein etwaiger Schaden für solche Einzelpersonen minimiert werden
Artikel 5 – Selbstbestimmung und Verantwortung des Einzelnen
Die Freiheit einer Person, selbständig eine Entscheidung zu treffen, für die sie die Verantwortung trägt und bei der sie die Entscheidungsfreiheit anderer achtet, ist zu achten. Für Personen, die nicht in der Lage sind, sich frei und selbständig zu entscheiden, sind besondere Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte und Interessen zu ergreifen
u.s.w. wird noch in weiteren Paragraphen detailliert ausgeführt. Schwer, daraus eine Impfpflicht abzuleiten, überhaupt einen "Herdenschutz" vor der indivdiuellen Entscheidung zu priorisieren - außer wir verzichten auf die hohe Priorität der Menschenwürde - dann wird es Zeit für eine komplett neue Verfassung.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
u.s.w. wird noch in weiteren Paragraphen detailliert ausgeführt. Schwer, daraus eine Impfpflicht abzuleiten, überhaupt einen "Herdenschutz" vor der indivdiuellen Entscheidung zu priorisieren - außer wir verzichten auf die hohe Priorität der Menschenwürde - dann wird es Zeit für eine komplett neue Verfassung.
Diese Argumentation ist hier schon mehrfach debunked worden, dein Partner in crime Körbel hat das ja auch schon behauptet, hier meine Ausführung dazu:
Eigentlich bin ich es leid, den Menschen zu erklären, dass bei einer Impfung nicht nur um einen selbst geht.
Es geht vor allem um Menschen, die nicht geimpft werden können.
Und ich bin es Leid zu erklären, warum diese durch die Zwangsimpfung kaum zusätzlich zu den auch anders möglichen Schutzmaßnahmen geschützt werden.
Zitat:
Zitat von Mikala
Willst Du die zukünftig vom Leben ausschließen ?
Nein, was sollte das bringen? Aktuell wird eh nur darüber diskutiert, wie Menschen, die Ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung wahrnehmen möchten, ausgeschlossen werden können.
Zitat:
Zitat von Mikala
Im Vorfeld von Olympia sind Leistungssportler ausgefallen, weil sie nach der Covid-Infektion ihre Leistungsfähigkeit nicht zurückerlangt haben.
Es ist also sehr naiv zu glauben, es kann einen nicht treffen.
Schon immer gab es Sportler, die infolge von Spätfolgen einer Infektionskrankheit (z.B. Pfeiffersches Drüsenfieber, Borreliose, u.a.m) ihre Ziele nicht erreichen konnten. Es ist sehr naiv zu glauben, daß durch eine Impfpflicht für alle gegen Covid (die nicht mal die Übertragung verhindert, nur geringfügug reduziert) sowas nicht mehr gibt. Jeder Sportler, der sowas befürchtet, kann sich selbst impfen lassen. Kaum einer der von Dir erwähnten wird geimpft gewesen sein, und wurde durch einen Ungeimpften so dramatsich zurückgeworfen. Und wenn doch - dann taugt die Impfung nicht viel.
Zitat:
Zitat von Mikala
Also ich persönlich werde mich nicht mehr als Helferin für eine Triathlonveranstaltung melden, solange dort Menschen am Start sind, die nur an sich selbst denken und nicht daran, dass sie vielleicht andere gefährden können, wenn sie ungeimpft sind.AHA-Regeln können hier nicht eingehalten werden.
Recht so. Eigentlich war es schon immer unverantwortlich, mit nackten Händen die Schwämme der Athleten einzusammeln, man konnte ja nie wissen, mit welcher Seuche so mancher startet und wie er auf den Schwamm gerotzt hat. Und erst wenn mir ein Athlet beim Wasser reichen ins Gesicht gehechelt hat - nicht auszudenken, welcher Gefahr man sich schon immer ausgesetzt hat. Ansonsten denke ich bei Sportlern, die nur an sich denken eher an den Franzosen beim Marathon, der die Trinkflaschen abgeräumt hat...
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eine Impfpflicht dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn es sich um besonders ansteckende Krankheiten handelt, die Leben und Gesundheit anderer Menschen schwerwiegend gefährden.
die Begriffe "besonders ansteckend" und "schwerwiegend gefährden" in Kombination sind nicht definiert, und werden sicherlich sehr unterschiedlich ausgelegt. Eine Infektion mit einer Hospitalisierungsrate von unter 10 % (für große Teile der jüngeren Bevölkerung noch geringer) und einer Letalität von weit unter 1 % als schwerwiegende Gefährdung für die Gesellschaft zu definieren halte ich für maßlos übertrieben. Es ist keineswegs eine zwingende Schlußfolgerung, nur eine mögliche, m.M.n. extreme Auslegung, daß eine Impfpflicht begründbar sein könnte.
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