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Zitat von Running-Gag
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Soweit ich das sehe, ist das zunächst eine Einschätzung eines Fachanwalts, kein Urteil. Der Artikel ist aber etwas durcheinander und wirft Fragen auf:
Zunächst mal steht in dem Artikel, dass
die Eltern nicht zahlen müssen, da diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Weiter unten steht dann, dass man zivilrechtlich
einen Titel gegen die Verursacher, also die Kinder erwirken könnte, der 30 Jahre lang gültig sei.
Im nächsten Absatz steht dann, dass ein Verfahren vor Gericht vermutlich eingestellt wird, weil die Kinder mit 9 und 10 Jahren minderjährig und nicht strafmündig wären.
Das geht mir etwas zu sehr durcheinander. Vielleicht kann eine der Juristen da Ordnung reinbringen. Die Strafmündigkeit gehört doch ins Strafrecht, während die Deliktfähigkeit, die wir oben diskutiert haben ins Zivilrecht gehört.
Heißt das jetzt, strafrechtlich wären die Kindern nicht belangbar, könnten also nicht für die Tat verurteilt werden? Dennoch könnten Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen?
M.