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Alt 18.12.2023, 15:32   #17
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3.440
Zitat:
Zitat von Andreundseinkombi Beitrag anzeigen
Ich habe 2.206,56 € bezahlt und soll jetzt 6312,46 € bezahlen.
Wenn de 2.206,56 € der Einkaufspreis waren, dann schlag doch 3000 Euro vor, damit der Verkäufer keinen Verlust macht. Damit fahrt ihr beide gut.
dr_big ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2023, 15:33   #18
deralexxx
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.10.2012
Beiträge: 1.882
Zitat:
Zitat von Andreundseinkombi Beitrag anzeigen
Ich habe 2.206,56 € bezahlt und soll jetzt 6312,46 € bezahlen.
Ok, dann kann ich den Aufwand nachvollziehen.
deralexxx ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2023, 15:43   #19
Koschier_Marco
Szenekenner
 
Benutzerbild von Koschier_Marco
 
Registriert seit: 15.06.2011
Ort: Moskau
Beiträge: 2.247
Zitat:
Zitat von Pete0815 Beitrag anzeigen
Sehr interressant, Danke.

Wenn man sich die Erläuterungen hier ansieht, dann die Ausnahmen "wenn ihm der wahre Wert bekannt war" ein Punkt der die Anwendung von Laesio enormis hinfällig macht für den Verkäufer.
Verkürzung um die Hälfte sorry
Koschier_Marco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2023, 15:56   #20
Pete0815
Szenekenner
 
Registriert seit: 31.08.2020
Beiträge: 709
Zitat:
Zitat von Koschier_Marco Beitrag anzeigen
Verkürzung um die Hälfte sorry
Glaube dich schon verstanden zu haben.

In meinem Link wird aber erläutert, dass der Verkürzte nicht von dem Recht Gebrauch machen kann, wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses den wahren Warenwert kannte.
Umgedreht heißt das für mich der Verkürzte muß unwissend handeln.

Transferiert auf das Beispiel mit einem Warenwert von ~6300€ ist der Verkürzte (Verkäufer) mit ~2200€ mehr als um die Hälfte verkürzt. Diese Regel hätte also Potential um Anwendung zu finden.

Nun greift aber für mich der Ausschluß, dass der Verkäufer (Bevollmächte der Firma) zum Zeitpunkt des Verkaufs (Auftragsbestätigung) den tatsächlichen Warenwert kannte (Er hat diesen Preis wenn auch vielleicht falsch in sein System eingepflegt). Somit kann diese Regel nicht angewendet werden. Der gemachte Fehler durch die falsche Bepreisung wird nirgendwo erwähnt, ist also nicht relevant.



Unerheblich einer spekulierten Rechtslage, sind das Summen die bei einer digitalen Entscheidung schon erheblich schmerzen können und ich bin da sehr bei einer Lösung im Rahmen einer Vernunftslösung da sonst einseitig jemand stark der Gelackmeierte ist.

Geändert von Pete0815 (18.12.2023 um 16:06 Uhr).
Pete0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2023, 16:57   #21
crazy
Ehemals crazyviech
 
Benutzerbild von crazy
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Nordeifel
Beiträge: 1.989
Überaus interessant könnte noch sein, ob Du irgendwelche Aufzeichnungen zum Chat mit der Firma hast.

Da Du den Anbieter im Vorfeld explizit auf einen etwaigen Fehler hingewiesen und um Bestätigung der Korrektheit des Angebots gebeten hast- und Dir diese Bestätigung frei gegeben wurde!- sollte ein solcher Nachweis Deine rechtlichen Aussichten ungemein steigern.

Preisfehler bei Internetkäufen nutzen und gegebenenfalls einfordern ist das eine (und hat rechtlich nur selten Bestand), einen solchen Preis nach Hinweisgabe und Nachfrage explizit bestätigt zu bekommen hebt die Transaktion auf eine andere Ebene und sollte eine Anfechtung händlerseitig mE deutlich erschweren.
Zudem es kein "offensichtlicher" Preisfehler hinsichtlich " 6237,00 € UVP, Komma verrutscht, 623,70€ Verkaufspreis" oder der oben angegebene 1€-Ferrari ist.

Die beschriebenen 2000€ Einkaufs- = Verkaufspreis sind trotz etwaigen MwSt- und Margenverlusten absolut üblich im Handel, um Lagerware und damit gebundene Finanzmittel wieder liquide zu machen.

Wenn's laut Impressum eine GmbH ist, mal bei northdata reinschauen über welche Unternehmensgröße man redet. Ein-Mann-Geschichte könnte man moralisch einen Rückzieher verstehen, bei größeren... nun... Pech für sie, sollen sie die Mitarbeiter entsprechend schulen.
crazy ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2023, 10:28   #22
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.280
Zitat:
Zitat von Andreundseinkombi Beitrag anzeigen
Ich habe 2.206,56 € bezahlt und soll jetzt 6312,46 € bezahlen.
Dann kann es ja kein Fahrrad gewesen sein. Da sind die Margen ja nicht so kümmerlich.
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Alt 19.12.2023, 10:34   #23
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3.440
Bei den 6300 Euro sind bereits 24% abgezogen, es geht also um einen Verkaufspreis von ca 8000 Euro.
dr_big ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2023, 10:51   #24
365d
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 14.03.2019
Ort: Schweiz
Beiträge: 1.792
Zitat:
Zitat von Andreundseinkombi Beitrag anzeigen
...handelte es sich bei dem Preis der mir angezeigt wurde und den ich bezahlt habe um den Einkaufspreis.
Zitat:
Zitat von Andreundseinkombi Beitrag anzeigen
Ich habe 2.206,56 € bezahlt und soll jetzt 6312,46 € bezahlen.
Unmöglich. Kein Bike der Welt hat so eine Marge, zumal ja

Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Bei den 6300 Euro sind bereits 24% abgezogen, es geht also um einen Verkaufspreis von ca 8000 Euro.
Das war nicht der Einkaufspreis.
365d ist offline   Mit Zitat antworten
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