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@Keko: Aus dem Kontext übersetzt: Bei Demos gegen Rassismus sind auch Betroffene dabei, die sind dann nicht Blond, blauäugig, seitenscheitel - Also werden das niemals echte Deutsche sein.
Die anderen 50% sind junge Menschen, die der Meinung sind, dass die Gesellschaft aus mehr als Blond, Blauäugig, Seitenscheitel, Stechschritt besteht => Also haben die Eltern in der Erziehung versagt.
Und wer bitte bestimmt dann z.B. gegen oder für wen oder was demonstriert werden darf?
Leute, Leute,.... solche Gedanken wären aus meiner Sicht ja graue Vorzeit.
Und wer bitte bestimmt dann z.B. gegen oder für wen oder was demonstriert werden darf?
Leute, Leute,.... solche Gedanken wären aus meiner Sicht ja graue Vorzeit.
keko#, der Estebban vergaß den Hinweis auf das ironische in seinem Kommentar.
Nach der Logik und den Rufen mancher Zeitgenossen (Stichwort "Bananenrepublik") ist doch ganz klar wer für was demonstrieren darf. Hör nur hin wenn sie rufen "Wir sind das Volk" oder auch "Deutschland den Deutschen".
Ich stell nur fest, dass Demos, die nicht in unser System passen, abgelehnt oder eingeschränkt werden und diese Einschränkungen auch überwacht werden.
Nenn eine abgelehnte Corona oder auch andere Kundgebung mit offiziellem Ablehnungsbescheid. Dass die Pandemievorschriften dabei den Rahmen vorgaben, der sich in der Zwischenzeit halt änderte, und nicht die "Passgenauigkeit ins System" entschied, erwähnte ich mehrfach.
Wenn Du allerdings ausserhalb der pandemiebedingten Demorechtsbegrenzungen auf Kundgebungen a la Rudolf-Heß-Gedenkmarrsch anspielst, wird Dir ja bekannt sein, dass die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht in diesem Marrsch eine Störung des „öffentlichen Friedens in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise“ sahen, welche „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“ (Volksverhetzung, § 130 Abs. 4 StGB). Diese Wunsiedel Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes besitzt grundlegenden Charakter für die Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Volksverhetzung in Deutschland.
.....Wenn Du allerdings ausserhalb der pandemiebedingten Demorechtsbegrenzungen auf Kundgebungen a la Rudolf-Heß-Gedenkmarsch anspielst, wirst Dir ja bekannt sein, dass die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht in diesem Marsch eine Störung des „öffentlichen Friedens in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise“ sahen, welche „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“ (Volksverhetzung, § 130 Abs. 4 StGB). Diese Wunsiedel Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes besitzt grundlegenden Charakter für die Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Volksverhetzung in Deutschland.
er verwechselt halt meinungsfreiheit mit handlungsfreiheit. er kann absolut der meinung sein, dass zb das öffentliche zeigen des hitlergußes erlaubt sein sollte und das auch politisch fordern. deshalb darf er es trotzdem noch lange nicht machen.
diese unterscheidung zwischen meinungs- und handlungsfreiheit geht übrigens in letzter zeit einigen ab, die dann darin gleich eine verletzung ihrer grundrechte sehen.
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Regelunterricht. Moment, muss wieder laut lachen. Jede zweite Woche Schule von 8:00-11:00Uhr. Ja, Regelunterricht, kann man durch aus so nennen. Regelmäßig alle zwei Wochen...
Ach so klar, bei Demos unter freiem Himmel wo Menschen 1cm Abstand haben ist natürlich alles Safe. Ich bin aber auch ein Dummerchen. In einer Schule ist sowas natürlich nicht umsetzbar.
Ich habe nichts von Regelunterricht geschrieben. Da du aber wörtlich "geschlossene Schulen" geschrieben hast, wollte ich das gerade rücken. In anderen Bereichen der Gesellschaft ( Krankenhäuser, Supermärkte, Gastronomie, Verandstaltungswesen sind wir von "Regelbetrieb" auch noch ein gutes Stück entfernt.
An der Grundschule meiner Frau fand (vor den Pfingstferien!) für jeden Schüler jeden zweiten Tag vier Stunden Präsenzunterricht und an den anderen Tagen Unterricht mit Skype bzw. Teams-Konferenzen statt.
Aktuell sind die bayerischen Schulen wie jedes Jahr um diese Zeit wegen Pfingsten (und nicht wegen Corona) geschlossen. Nach den Pfingstferien geht der Unterricht weiter.
Du traust dir allen Ernstes zu, die deutsche Staatsbürgerschaft an Hautfarbe und Gesichtszügen zu erkennen?
Ich glaube nicht, dass ihm die Staatsbürgerschaft reicht. Wahrscheinlich zählt nur, wenn mindestens 3 Vorgängergenerationen (beider Elternteile) auf deutschem Gebiet geboren sind.
Ich durfte jederzeit raus radeln, laufen, durfte so oft einkaufen fahren wie ich will und wann ich will etc.
Zum Glück bist kein Fußball-Spieler
Nebenbei kostet der LockDown direkt (Unternehmen/Steuern) und indirekt (Förderungen/Kurzarbeitergeld) einiges. Das muss nicht noch mehr werden, da ein paar meinen demonstrieren zu müssen.