Nähere Erläuterung bitte. Ich bin in meinem Leben noch nie diesbezüglich kontrolliert worden. Mein Wissen aus zweiter Hand ist da lediglich, dass "Blasen" keine Körperverletzung darstellt.
Wenn Du in einer Verkehrskontrolle nach Alkohol riechst, musst (bzw. kannst) Du blasen. Wenn Du Dich weigerst oder das Blasen einen zu hohen Wert anzeigt, wirst Du zur Blutabnahme mitgenommen.
Das weiß ich obwohl mir das noch nicht passiert ist...
Zitat:
Zitat von Seyan
Ich sehe durchaus ein, dass es notwendig wäre, dass die Pfleger sich impfen lassen. Aber nicht mit Zwang. Und du sagst mir, du würdest die alle rauswerfen, wenn wir ohnehin schon zuwenige Pfleger haben?
Ja.
Richtige Bezahlung der PflegerInnen ist ein anderes Thema...
Das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Nicht umsonst muss man vor einer Operation unterzeichnen, dass man mit der vorsätzlichen Körperverletzung einverstanden ist. Bei einem Unfallopfer wird ja auch nur angenommen, dass derjenige operiert werden will.
Wenn jemand nicht operiert werden will, darf ein Arzt das nicht gegen seinen Willen tun, egal wie unsinnig das der Arzt findet.
Dass eine Impfverweigerung eventuell eine Freistellung nach sich ziehen könnte, ist dann wieder eine andere Sache, wobei die Freistellung dann aber nicht mit der Impfverweigerung begründet werden darf.
Ich arbeite hin und wieder mit Blutproben. Aus diesem Grund bin ich gegen Hepatitis geimpft. Der Betriebsarzt schaut sich bei der regelmäßigen betriebsärztlichen Untersuchung meinen Impfpass an. Ohne diese Impfung würde mich mein Arbeitgeber nicht für diese Arbeiten einstzen, was wahrscheinlich schon zu Diskussionen führen würde.
Diese Impfung ist zu meinem Schutz. Umso weniger verstehe ich die Duskussion um die Corona-Impfung für medizinisches und pflegerisches Personal, da hier auch noch die hoch gefährdeten Patienten geschützt werden müssen.
Wer sich nicht impfen lässt, kann nicht in der Pflege arbeiten. So einfach ist das.
Geändert von Bockwuchst (12.01.2021 um 08:45 Uhr).
Nähere Erläuterung bitte. Ich bin in meinem Leben noch nie diesbezüglich kontrolliert worden. Mein Wissen aus zweiter Hand ist da lediglich, dass "Blasen" keine Körperverletzung darstellt.
Wenn der Alkomat einen erhöhten Wert anzeigt oder wenn du das Blasen verweigerst obwohl die Polizisten sich sicher sind das du besoffen bist, wird eine Blutprobe genommen. Ob du diese Blutprobe geben willst oder nicht, kannst du nicht entscheiden.
Ich habe mehrere Polizisten in der Verwandtschaft. Ein Polizist sollte aus diesem Grund nur Fragen ob du mit einem Alkoholtest einverstanden bist, wenn er sich relativ sicher ist, dass er positiv ausfällt, weil er bei einer Weigerung dann auch sicher genug sein muss, darauf zu bestehen. Man bekommt mit der Zeit die Erfahrung umfast immer zu erkennen, ob jemand gesoffen hat oder nciht.
... Wenn ich sehe, wie Söder gerade "Impfpflicht" und "Bürgerpflicht" verwendet, ... Ich halte eine allgemeine Impfpflicht innerhalb der nächsten 2 Jahre für sehr wahrscheinlich. Analoge Prozesse und Entscheidungen werden dabei sukzessiv digitalisiert. ...
Ich bin ein wenig neidisch auf die junge Generation, ...
Mir erschließt sich nicht, wieso die Aussichten auf eine zunehmende staatliche Bevormundung, oder auf menschlich nicht mehr ganz nachvollziehbare Entscheidungswege für ein vermeintliches "Gemeinwohl" zu beneiden wären. Ich persönlich habe nicht das geringste Bedürfnis, solche Zustände noch einmal zu erleben, meine ersten anderthalb Jahrzehnte davon haben mir gereicht. Vielleicht wäre es spannend, wenn ich nach weiteren 50 - 60 Jahren aus der Zukunft als Historiker darauf zurückschauen dürfte - aber das klappt vermutlich nicht mehr ganz...
__________________
“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Habt ihr eine Erklärung für diese Entwicklung? "Impfweltmeister" und Lockdown - aber trotzdem Höchstwerte bei den Neuinfektionen? Ich bin ein wenig ratlos. Und die verlinkte Geschichte gibt auch keinen Hinweis auf die Ursachen.
Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Impfpflicht sinnvollerweise für bedrohte Teile der Bevölkerung vor.
Allerdings nur per Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates.
Konkret heißt es in Paragraph 20, Absatz 6 unter anderem:
"Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist."
Was ist daran falsch, dass für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen eine Impfpflicht in Erwägung gezogen wird?
Gerade in 'Hart aber fair' von dem Darmstädter Oberarzt einer Klinik: Es wäre nachgewiesen, dass es nicht die Besucher der Alten- und Pflegeheime sind, sondern die Pflegekräfte, die natürlich auch ein privates Umfeld haben. Sorry, kein Verständnis.
Wie würde denn die Impflicht für Pflegekräfte begründet werden? Laut dem Infektionsschutzgesetz ist eine solche Impfpflicht für bedrohte Teile der Bevölkerung möglich. Würden Pflegekräfte aufgrund ihrer Tätigkeit in den Pflegeeinrichtungen bereits dazu zählen? Oder wird dies indirekt damit begründet, dass diese weniger ansteckend für die Heimbewohner sein könnten (was ja noch nicht bewiesen ist)?