Zitat:
Zitat von jannjazz
Ich möchte kein Spielverderber sein, aber die Annahme von nicht angemeldeter Eigenverpflegung kann zur Disqualifikation führen. Siehe Sportordnung! Das wäre besonders bitter, wenn man um die Quali kämpft.
|
Mit Blick auf die Sportordnung eine durchaus interessante Fragestellung.
M.E. handelt es sich ja nicht um Eigen- sondern um "Fremdverpflegung".
"Hilfe von außen" kann es eigentlich auch nicht sein, da der Athlet sich die Wurst ggf. selbst vom Grill nimmt und es auch keineswegs gesagt ist, dass selbige wirklich "hilft"...
Selbstverständlich ist es selbst bei einer extremen Hitzeschlacht "unangemessenes Benehmen" des Athleten, unbeteiligten Zuschauern das Bier oder ein Würschtl aus der Hand zu reißen.
Aber wenn da jemand steht, der Bratwurst ansagt und diese auch freiwillig in größeren Mengen zur Verfügung stellt ?
Und woran erkenne ich (im Sinne der Sportordnung) den Unterschied zwischen "offiziellen" und "wilden" Verpflegungsstellen ?
Und ist mir als Athlet eine solche Unterscheidung im Geisteszustand 10 km vor dem Zeileinlauf überhaupt zuzumuten ?
Grüße !
Monte Gaga (der für eine Bratwurst jedes Gel liegenlässt - allerdings aber wohl auch nie die Quali bekommt....)