Starykowicz verklagt Veranstalter von Abu Dhabi Triathlon wegen Unfall mit Helferin
Im März 2012 kollidierte Andrew Starykowicz (der kürzlich diverse Radrekorde aufstellte) beim Abu Dhabi Triathon auf der Radstrecke mit einer Helferin an einer Wasserstation.
Sie lag mit schweren Kopfverletzungen einige Zeit im Koma, er erlitt eine schwere Schulterverletzung und saß wegen des Unfalls mehrere Wochen im Gefängnis.
Was mich mehr interessieren würde:
Wie geht es der Helferin Carly (Ann) Williams?
Die letzte Info, die ich gefunden habe, besagt, dass sie nach einem Jahr noch nicht wieder arbeitsfähig war: http://www.thenational.ae/news/uae-n...e-aid-stations
Beim 2013er Triathlon wurde wohl einiges zur Verbesserung der Sicherheit unternommen.
Er war nicht mehrere Wochen im Gefängnis, sondern durfte "nur" mehrere Wochen Abu Dhabi nicht verlassen. Das wäre in anderen Ländern vermutlich nicht viel anders gewesen.
Die nachfolgende Zahlung von sog. "Blutgeld", um die Ausreise zu ermöglichen, klingt erst einmal schräg. Allerdings muss woanders auch Kaution gestellt werden, um das Erscheinen zu einem etwaigen Prozess zu sichern.
Ob er mit seiner Klage Erfolg hat? Na ja, zumindest nach deutschem Rechtsverständnis müsste er wohl nachweisen, dass er das Preisgeld ansonsten gewonnen hätte.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
Das Kernproblem, warum die Klage (inwieweit sie berechtigt ist oder nicht vermag ich aufgrund von Detailkenntnissen nicht beurteilen) wohl ins Leere laufen wird, ist der Gerichtsstand.
Der Unfall ist in Abu Dhabi passiert. Die Veranstaltungsagentur hat ihren Sitz dort, dementsprechend müsste die Klage vermutlich auch in Abu Dhabi eingereicht werden, wobei die Erfolgsaussichten der Klage eines Amerikaners in einem totalitären Regime im Nahen Osten ziemlich überschaubar sind, weshalb Starykowicz' Anwälte diese Möglichkeit wohl auch zügig verworfen haben.
Das Kernproblem, warum die Klage (inwieweit sie berechtigt ist oder nicht vermag ich aufgrund von Detailkenntnissen nicht beurteilen) wohl ins Leere laufen wird, ist der Gerichtsstand.
Der Unfall ist in Abu Dhabi passiert. Die Veranstaltungsagentur hat ihren Sitz dort, dementsprechend müsste die Klage vermutlich auch in Abu Dhabi eingereicht werden
Nicht zwingend. Man muss zunächst den internationalen Gerichtsstand prüfen (wozu ich jetzt grad keine Zeit hab). Es könnte durchaus ein internationaler Gerichtstand in den USA gegeben sein. Das richtet sich nach anderen Kriterien als der nationale Gerichtstand.
Die Frage waere doch eher zu stellen, wer schuld war?!
Aber zugegeben sehr sportlich als Ami nen Emirat verklagen zu wollen....vielleicht maschieren die Amis ja ein um Recht zu schaffen?!
Er hat den VERANSTALTER verklagt, das ist IMG aus England, nix Emiratis...
Ich wüsste aber nicht, was man IMG vorwerfen sollte: Eine Verpflegungsstelle, die vom Mittelstreifen in beide Richtungen Bottles ausgibt ist jetzt nicht so spektakulär oder gar unfallträchtiger als "normale" Aid stations. Wenn ich mich recht erinnere, war auch an dieser Stelle die Autobahn in jeder Richtung 3-spurig.
Das man ihm angeblich medizinische Versorgung vorenthalten hat, ist da schon eine andere Nummer, dafür kann aber der Veranstalter nix und ich kann mir das auch gar nicht so recht vorstellen...
Er sollte im Falle des gewonnenen Prozesses das Geld (oder zumindest den Großteil) der Frau spenden, die er über den Haufen gefahren hat. Egal wer Recht hatte oder nicht. Alles andere wäre in höchstem Maße unsportlich und unangemessen. Finde ich...
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