An dem verlinkten Beispiel kann man mal sehen, wie irre es zugehen kann, wenn man versucht mit einem Zweitstartrecht (bei einem Rennen) in der ersten Liga zu starten und gleichzeitig in der Regionalliga für seinen eigenen Verein. Da wird dann offensichtlich das eine Jahr so entschieden, das andere Jahr anders und wenn man sich drauf verlässt, dass es immer gleich entschieden wird, dann kann man auch mal schnell disqualifiziert werden. Schräg, oder?!
Wir haben auch in unserer 2.Bundesliga-Mannschaft mehrere Athleten mit Zweitstartrecht für uns, deren Hauptverein ebenfalls Ligabetrieb (in unterklassigen Ligen) hat.
Vor dem ersten Ligawettkampf haben wir deshalb beim Beauftragten der Bundesliga noch einmal angefragt, ob es z.B. möglich ist, in der Regional oder Landesliga für den Hauptverein und in der 2. Liga für den Zweitstartrechtverein zu starten (die schriftliche Ligaordnung ist diesbezüglich nicht ganz eindeutig, da es eine Ligaordnung für Bundesliga und mehrere separate Ligaordnungen für die jeweiligen Regionaligen (z.B. die Bayerische Triathlonliga, BaWü-Liga-Betrieb usw.).
Die Antwort des Bundesliga-Verantwortlichen, Hr. Aulenkamp, war aber im April unmissverständlich, dass Doppelstarts in unterschiedlichen Ligen für unterschiedliche Vereine nicht zulässig sind.
Wir haben daraufhin die betroffenen Athleten über die Sachlage informiert und damit Schwierigkeiten im Vorfeld vermieden.
Jedem Mannschaftsleiter sollte die Problematik eigentlich bewusst sein (spätestens wenn er die entsprechende Passage der Bundeligaordnung durchliest) und wer trotzdem (ohne vorherige Anfrage und Klärung) darauf setzt, dass Doppelligastarts für zwei Verein zulässig sind, ist entweder doof oder hofft, dass es nicht auffällt und er damit durchkommt und wird damit der eigenen Verantwortung den Athleten gegenüber (auch denjenigen ohne Zweitstartrecht, die von einer evt. Disqualifikation mit betroffen sind) nicht gerecht.
In der RegioLiga Ost wurde allerdings auf direkte Anfrage hin im letzten Jahr aber offensichtlich ein gleich gelagert Fall von der Person positiv fuer den Sportler entschieden, der sich hier nun genau entgegengesetzt verhaelt. Da entsteht bei mir der Eindruck von "Willkür".
Man hörte in Havelberg unter der Hand eine gewisse Unzufriedenheit mit einem Ligabeauftragten und eine gewisse Zufriedenheit, dass diese Stelle nächstes Jahr anders besetzt sein wird.
Die Antwort des Bundesliga-Verantwortlichen, Hr. Aulenkamp, war aber im April unmissverständlich, dass Doppelstarts in unterschiedlichen Ligen für unterschiedliche Vereine nicht zulässig sind.
So isset! Die Regelung ist da sehr, sehr eindeutig! Leider!