1. Zahlen Versicherungen nie, wenn sie zahlen sollen, haben immer andere tolle Ausreden.
2. Gibt es für Fahrräder in der Hausrat Höchstgrenzen, die sich nach Otto Normalo richten, d.h. eine Tri Waffe muß man extra mit aufnehmen lassen, dann wird es manchmal auch unentgeldlich dazu genommen, aber einfach so.......
3. Habt ihr Eure Räder nicht im Wohnzimmer???
zu 2:
Verstehe ich nicht so ganz. Aber man muss wohl kaum der Versicherung angeben, dass man ein 5000 € Rad im Keller stehen hat. Muss man für die gleich teuere Stereoanlage auch nicht.
zu 3:
würde meine Frau mit mir machen. Da ja sowohl in Kellern als auch in Wohnungen eingebrochen wird, dürfte das versicherungstechnisch egal sein.
Andererseits nimmt der Wohnungseinbrecher grundsätzlich kein Fahrrad mit, der Kellereinbrecher aber schon, sind halt unterschiedliche Täter.
Rechnung:
Habe dazu nichts gefunden. Da steht was von ..... Schadenmeldung ausfüllen und unterschreiben..... und ..... wer beschei*** bekommt nix.......
Bin mir aber sicher, dass die Versicherungen da noch Hintertüren haben. Wenn ich das richtig im Kopf habe, obliegt der Beweis des Besitzes/Eigentums nach dem BGB dem Versicherungsnehmer.
zu 2. Doch muß man schon, auch wenn man eine 5000€ Stereoanlage hat, denn für all die schönen Dinge gibbet Obergrenzen. Im Zweifelfall die Rechnung nehmen, von der Versicherung bestätigen lassen, daß dies und dies mit versichert ist. Immer schriftlich, denn sonst erinnert sich hinterher (im Schadenfall) Niemand mehr an irgendwelche Vereinbarungen!
So wie ich das lese, gibt es die Obergrenzen nur für Sachen die wirklich gerne geklaut werden
- Bargeld
- Sparbücher pp.
- Schmuck
- Pelze, Teppiche pp.
- Antiquitäten
So wie ich das lese, gibt es die Obergrenzen nur für Sachen die wirklich gerne geklaut werden
- Bargeld
- Sparbücher pp.
- Schmuck
- Pelze, Teppiche pp.
- Antiquitäten
Volker
Also, wenn ich mich da noch richtig entsinne ist ein Rad natürlich versichert wenn es aus einem Keller gestohlen wird. Klar ist aber auch das dieser richtig gesichert, also verschlossen und somit für Dritte nicht zugänglich sein durfte.
Versicherungsobergrenzen gibt es in der Hausratversicherung immer. Zumal der Gesamtschaden natürlich durch die Versicherungssumme = Obergrenze gedeckelt ist. Danach errechnet sich ja auch der Versicherungsbeitrag.
Sollte es nun zum Schadensfall kommen muss man für aussergewöhnliche Dinge natürlich Belege haben. Sonst würden ja jeden mindestens 3 Pelzmäntel und 20 Goldbarren gestohlen werden.
Fahrräder werden eigentlich immer zu einem festgelegtem Prozentanteil an der Versicherungssumme mitversichert. Sollte man also 50.000€ Versicherungssumme haben und 2% fürs Rad in der Versicherung haben gibbet nur 1.000€. Wenn man Pech hat versuchen die dann noch was mit Zeitwert...
Für die richtig tollen Räder gibt es Extraversicherungen. Da sind die Beiträge aber so hoch das Du Dir in der Regel nach 2-3 Jahren eine neue Waffe leisten kannst.
Ich bin gelernter Versicherungskaufmann und arbeite als Direktionsbeauftragter für eine namhafte Gesellschaft. Das nur vorneweg als Erklärung.
In den letzten Threads waren jede Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten aufgelistet. Deshalb paar kurze Infos zur Hausratversicherung.
1.
Die Hausratversicherung ersetzt immer den Neuwert einer Sache, also den Wiederbeschaffungspreis, es sei denn, der aktuelle Zeitwert unterschreitet den Neuwert um einen gewissen Prozentsatz. Dieser Prozentsatz ist in der Regel 40 %.
2.
Die sogenannte Fahrradklausel gilt nur für Räder, die außerhalb des Versicherungsorts entwendet werden. Innerhalb des Versicherungsorts, zu dem auch der Keller zählt, besteht ganz normal Versicherungsschutz bis zur Gesamtversicherungsumme. Der Keller muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. abschliessbar mit einem bündigen Zylinderschloss, massive nicht abschraubbare Beschläge etc. Das kann aber von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein was die Sicherungsanforderungen betrifft.
3.
Die Beweisführung was die Schadenhöhe betrifft, obliegt immer dem Versicherungsnehmer, unabhängig von diesem Fall. Können keine Belege vorgelegt werden, ziehen die Gesellschaften in aller Regel etwas von der Entschädigung ab. Hilfreich sind also generell immer von höherwertigen Sachen die Rechnungen aufzubewahren, Fotos zu machen usw. .
4.
Gewisse Entschädigungsgrenzen gibt es nur bei Wertsachen. Das Fahrrad oder die Stereoanlage zählt hier nicht dazu, muss auch demnach nicht gesondert angegeben werden. Zu den Wertsachen gehören Bargeld, Briefmarkensammlungen, Wertpapiere, Sparbücher, Antiquitäten, Gemälde usw.
Sollten noch weitere Fragen bestehen, helfe ich gerne weiter, auch in diesem konkreten Fall, sollte es Probleme mit dem Hausratversicherer geben.
Ach so,
mir hat damals mein freundlicher Versicherungsvertreter der Allianz München gesagt, daß es klar ist, wenn mein Rad über 1000€ (!) kostet, daß es nicht ersetzt würde. War mir aber egal, da es nie ohne Aufsicht war....
Ach so,
mir hat damals mein freundlicher Versicherungsvertreter der Allianz München gesagt, daß es klar ist, wenn mein Rad über 1000€ (!) kostet, daß es nicht ersetzt würde. War mir aber egal, da es nie ohne Aufsicht war....
Am besten solche Aussagen vom Vertreter immer zeigen lassen wo es steht. Durch neue gesetzliche Vorschriften müssen sowieso immer beim Vertragsabschluß, d.h. bei der Antragsaufnahme, die Bedingungen ausgehändigt werden. Früher reichte es, wenn die Bedingungen mit dem Versicherungsschein zugesandt wurden. Geht heute nicht mehr.