Meine Bedenken richten sich gegen diesen Punkt:
Zitat:
Zitat von Pate1410
(a) gemäß anwendbaren Gesetzen oder Bestimmungen, darunter Gesetze oder Bestimmungen eines Landes, in dem Sie nicht wohnhaft sind,
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Wie geschrieben: Beim Handy wird die IMEI bei jeden Einwahlvorgang des Handy ins Netz übermittelt. Dennoch dürfen diese Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten herangezogen. Wenn es rechtlich so einfach wäre, diese Daten zu nutzen, würde sich kein Handydiebstahl mehr lohnen.
Ich habe eben meine Zweifel, ob diese gesetzliche Regelung durch AGB so ausgehebelt werden können, dass Garmin alle Accounts überprüfen oder sogar überwachen (und das wäre erforderlich, um festzustellen, wenn das Gerät mit Garmin-Connect verbunden wird) kann und darf. Das sie es können, daran hab' ich auch keine Zweifel. Ist aber nur mein Bauchgefühl ohne dass ich entsprechende Gesetze nennen könnte.
M.