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Alt 26.03.2020, 21:24   #9
Drop
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Registriert seit: 18.09.2017
Ort: NRW
Beiträge: 461
Zitat:
Zitat von Bleierpel Beitrag anzeigen
Kug-Tabelle
Timo Boll bekommt also irgendwas zw. 1.909 € und 2.400€.....

Vorausgesetzt, er ist, wie Helmut S schrieb, SV-Pflichtig.....
Hinzu kommen noch die Sponsorengelder, die ihm wichtiger sind.
Drop ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2020, 21:28   #10
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.771
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Bei Haufe findet man:

Werden Berufssportler innerhalb einer Mannschaft tätig (z. B. Fußball, Eishockey), sind sie abhängig Beschäftigte und gelten als Arbeitnehmer. Das gilt auch bei sehr hohen Einkünften. Voraussetzung ist die Erbringung einer fremdbestimmten Leistung bei persönlicher Abhängigkeit.


Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2744477.html

Also genau das was ich gesagt habe.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2020, 21:30   #11
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.771
Zitat:
Zitat von Drop Beitrag anzeigen
Hinzu kommen noch die Sponsorengelder, die ihm wichtiger sind.
Wie ich schon sagte, Einnahmen die ein (sozialversicherungspflichtiger) Arbeitnehmer schon vorher hatte, darf er weiterhin behalten, wenn er in Kurzarbeit geht.

Das gilt für Einnahmen aus sozialversicherten Tätigkeiten aber auch für selbständige oder sonstige Tätigkeiten.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2020, 21:31   #12
Helmut S
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Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.898
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Also genau das was ich gesagt habe.
Timo Boll ist kein Fußballer.
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2020, 21:35   #13
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.898
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Wie ich schon sagte, Einnahmen die ein (sozialversicherungspflichtiger) Arbeitnehmer schon vorher hatte, darf er weiterhin behalten, wenn er in Kurzarbeit geht.
Warum sollte ein sozialversicherungspflichtiger AN sein vor der Kurzarbeit erhaltenes Gehalt auch nicht behalten dürfen? Das war schließlich eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung.
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2020, 21:35   #14
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.771
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Timo Boll ist kein Fußballer.
Mannschaftssportler! Auch ein Tischtennisteam ist ne Mannschaft, angestellt beim Verein.

Genauso wenn ein Tennisprofi in einer Vereinsmannschaft spielt (nebenher).

Seine Tätigkeit als Profi auf der Tour, ist nicht sozialversicherungspflichtig.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2020, 21:37   #15
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.771
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Warum sollte ein sozialversicherungspflichtiger AN sein vor der Kurzarbeit erhaltenes Gehalt auch nicht behalten dürfen? Das war schließlich eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung.
Nebentätigkeiten, kann er behalten und werden nicht angerechnet.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2020, 21:42   #16
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.898
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Nebentätigkeiten, kann er behalten und werden nicht angerechnet.
Das ist korrekt. Unter welchen Bedingungen erläutere ich unten. Das hat aber nichts mit (ich zitiere dich) „Einnahmen zu tun die er vorher schon hatte.“. Vergangene Einnahmen haben nichts mit dem KUG zu tun.

Was du meinst ist, dass einem AN der KUG erhält, Gehalt nicht auf das KUG angerechnet wird, dass er aus Arbeitsverhältnissen erhält, die bereits vor dem KUG Bezug begannen. Hier ist das Datum des ersten vertraglichen Arbeitstages maßgeblich.
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
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