gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Bestzeit!
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Skype-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Skype-Talk buchen!
Rechtsruck in Deutschland? - Seite 1110 - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
Zurück   triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum > Offtopic > Politik, Religion & Gesellschaft
Registrieren Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 16.02.2024, 18:57   #8873
Mo77
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 1.971
Zitat:
Zitat von craven Beitrag anzeigen
Eine Volksverhetzung nach § 130 StGB liegt vor, wenn der Täter gegen bestimmte Gruppierungen zu Hass oder Gewalttaten aufruft bzw. aufhetzt oder bestimmte historische Ereignisse verleugnet oder verharmlost.


Ich weiss nicht warum du zweimal unbedingt Volksverhetzung ins Spiel bringen willst - selbst die Androhung von Gewalt durch die Mail-Schreiber wird bei weitem nicht unter diesen Abschnitt fallen. Aber hauptsache mal schlimme Dinge in den Raum geworfen?
Naja, in dem von mir verlinkten Artikel ist die Staatsanwaltschaft ja aktiv wegen dem Verdacht der Volksverhetzung.
Sogar gleich im ersten Satz....
Die Gewaltandrohung finde ich unter aller Sau und wird ja hoffentlich juristisch aufgearbeitet.
Aber darum geht es ja mir nicht. In dem einen Fall wird wegen dem Anfangsverdacht der Volksverhetzung ermittelt. Ich habe mich gefragt ob das in dem anderen Fall dann auch droht. Oder ist es ein Unterschied ob man nicht an Grüne oder AfD'ler verkaufen will.
Moralisch sind es ja evtl zwei paar Dinge. Die AfD ist in Teilen ja gesichert rechtsextrem. Aber gilt dann zb das AGG dann nicht?
Was hab ich denn schlimmes in den Raum geworfen??
__________________
Mo77 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2024, 19:10   #8874
craven
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.01.2011
Ort: BaWü
Beiträge: 842
Sorry, ich habe den Satz in dem Artikel überlesen, dass wegen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung ermittelt wird. Ich halte das in beiden Fällen für abstrus und bin mir sicher, dass sich der Anfangsverdacht nicht erhärten wird. Zumindest solange nicht weitere Plakate mit anderen Aussagen auftauchen.

Ob in beiden Fällen das AGG verletzt wird müssen Gerichte klären. In Gastrofällen ist vieles vom Hausrecht abgedeckt; letztendlich müsste aber wahrscheinlich ein Gericht mal genau das AGG in Bezug auf Hausrecht prüfen. Da könnte ich mir vorstellen, dass es sich eben um einen ungeklärten Graubereich handelt.

Beim Cafe in Tü könnte ich mir vorstellen, dass die Passage "kein Verkauf an Menschen, die Remigration unterstützen" legitim ist, aber der Teil mit "kein Verkauf an Unterstützer der AFD" eben nicht - _noch_ ist die AFD eine legitime Partei und ich darf niemanden diskriminieren, nur weil er diese Partei unterstützt. Auf der anderen Seite bin ich nicht verpflichtet, an jeden zu veraufen sondern habe auch ein Hausrecht. Aber wie gesagt - in welchem Fall das AGG greift müssen schlauere Leute entscheiden.
craven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2024, 01:01   #8875
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.662
Zitat:
Zitat von Mo77 Beitrag anzeigen
Ja korrekt, ich als nicht juristisch ausgebildet würde es im AGG ansiedeln:




Hier unter 8
Bin zwar kein Jurist - aber Nein!

Punkt 8. trifft zwar zu (was verweigert wird).
Aber es muss auch aus einem im Gesetz genannten Grund (§1) verweigert werden.

Da käme hier hier nur "Weltanschauung" in Betracht.
Greift dann aber doch nicht:

"Was bedeutet "Religion oder Weltanschauung" im Sinne des AGG?
"Religion" im Sinne des AGG bezeichnet Glaubensvorstellungen, die sich auf ein Jenseits beziehen, d.h. auf eine den Menschen übersteigende Wirklichkeit. Demgegenüber sind mit „Weltanschauung“ Überzeugungen über die Stellung des Menschen in der Welt gemeint. Sie müssen nach herrschender Meinung ähnlich grundlegend und umfassend wie religiöse Vorstellungen sein (nur dass sie im Unterschied zu einer Religion eine diesseitige Weltdeutung enthalten). Bloße politische Meinungen sind daher noch keine Weltanschauung."
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_...nschauung.html
__________________
AfD-Verbot jetzt - und die "Werteunion" am besten gleich mit!
Russland ist ein Terrorstaat.
Unite behind the science!
Fahrrad for future!
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2024, 06:34   #8876
Mo77
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 1.971
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Jurist - aber Nein!

Punkt 8. trifft zwar zu (was verweigert wird).
Aber es muss auch aus einem im Gesetz genannten Grund (§1) verweigert werden.

Da käme hier hier nur "Weltanschauung" in Betracht.
Greift dann aber doch nicht:

"Was bedeutet "Religion oder Weltanschauung" im Sinne des AGG?
"Religion" im Sinne des AGG bezeichnet Glaubensvorstellungen, die sich auf ein Jenseits beziehen, d.h. auf eine den Menschen übersteigende Wirklichkeit. Demgegenüber sind mit „Weltanschauung“ Überzeugungen über die Stellung des Menschen in der Welt gemeint. Sie müssen nach herrschender Meinung ähnlich grundlegend und umfassend wie religiöse Vorstellungen sein (nur dass sie im Unterschied zu einer Religion eine diesseitige Weltdeutung enthalten). Bloße politische Meinungen sind daher noch keine Weltanschauung."
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_...nschauung.html
Danke
__________________
Mo77 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2024, 07:35   #8877
Schwarzfahrer
Szenekenner
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 6.213
Zitat:
Zitat von Mo77 Beitrag anzeigen
Ja korrekt, ich als nicht juristisch ausgebildet würde es im AGG ansiedeln:
Zitat:
§1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Zitat:
Interessant, daß in Art. 3 GG es um "religiöse und politische Anschauung" geht, im AGG aber nur noch um "Religion oder Weltanschauung" (Angenommen die Zitate sind komplett). Soll da wirklich unterschiedliches gemeint sein?
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
"Was bedeutet "Religion oder Weltanschauung" im Sinne des AGG?
"Religion" im Sinne des AGG bezeichnet Glaubensvorstellungen, die sich auf ein Jenseits beziehen, d.h. auf eine den Menschen übersteigende Wirklichkeit. Demgegenüber sind mit „Weltanschauung“ Überzeugungen über die Stellung des Menschen in der Welt gemeint. Sie müssen nach herrschender Meinung ähnlich grundlegend und umfassend wie religiöse Vorstellungen sein (nur dass sie im Unterschied zu einer Religion eine diesseitige Weltdeutung enthalten). Bloße politische Meinungen sind daher noch keine Weltanschauung."
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_...nschauung.html
Und wie genau ist in der Praxis eine politische Meinung von einer Weltanschauung abzugrenzen? Ist die Zustimmung zu einer Partei, oder gar die Wahl derselben, schon eine Weltanschauung, oder nur eine politische Meinung? Reicht es, zu 60 % einer Partei zuzustimmen, um es als Weltanschauung geltend zu machen, oder müssen es über 90 % sein? Darf man dann jemanden, der zwar die Grünen für doof, aber die AKW-Abschaltung für richtig hält, wegen der politischen Meinung diskriminieren, wenn er aber auch der gesamten Klimapolitik zustimmt, dann nicht mehr, weil es Weltanschauung ist? Als Entscheidung für die Rechtmäßigkeit der von Mo77 zitierten Kundenausschlüsse sehe ich hier noch keine Klarheit.
__________________
“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Schwarzfahrer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2024, 09:07   #8878
Mo77
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 1.971
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Interessant, daß in Art. 3 GG es um "religiöse und politische Anschauung" geht, im AGG aber nur noch um "Religion oder Weltanschauung" (Angenommen die Zitate sind komplett). Soll da wirklich unterschiedliches gemeint sein?

Und wie genau ist in der Praxis eine politische Meinung von einer Weltanschauung abzugrenzen? Ist die Zustimmung zu einer Partei, oder gar die Wahl derselben, schon eine Weltanschauung, oder nur eine politische Meinung? Reicht es, zu 60 % einer Partei zuzustimmen, um es als Weltanschauung geltend zu machen, oder müssen es über 90 % sein? Darf man dann jemanden, der zwar die Grünen für doof, aber die AKW-Abschaltung für richtig hält, wegen der politischen Meinung diskriminieren, wenn er aber auch der gesamten Klimapolitik zustimmt, dann nicht mehr, weil es Weltanschauung ist? Als Entscheidung für die Rechtmäßigkeit der von Mo77 zitierten Kundenausschlüsse sehe ich hier noch keine Klarheit.
Da werden wir HIER auch keine Klarheit schaffen.
Das müssrn Juristen- und ich beneide sie nicht diesbezüglich...
...gut, Augen auf bei der Berufswahl..
__________________
Mo77 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2024, 15:00   #8880
Mo77
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 1.971
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Sind jetzt E-Auto-Fahrer und der Staatsschutz nach dieser Logik auch FA? Ist also Tesla fahren jetzt auch schon Rechts, quasi als Steigerung von SUV?
https://taz.de/Radikaler-Klimaprotest/!5977545/
https://www.tagesspiegel.de/berlin/a...-11130535.html
https://efahrer.chip.de/news/volvo-f...ksauer_1011651
https://www.bz-berlin.de/berlin/steg...iegel-abtreten
https://www.swr.de/swraktuell/baden-...assen-100.html

Zwar nicht ganz richtig hier aber nicht gerade wenig Luftikusse unterwegs...

Und indymedia kann ich jedem empfehlen mal reinzuschauen
__________________
Mo77 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:37 Uhr.

Durchbruch: Was wirklich schneller macht
Persönliche Tipps aus dem Training der Triathlon-Langstreckler Peter Weiss und Arne Dyck
Wettkampfpacing Rad
Nächste Termine
Anzeige:

triathlon-szene.de

Home | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Forum

Social

Forum
Forum heute
Youtube
facebook
Instagram

Coaching

Individuelles Coaching
Trainingspläne
Gemeinsam zwiften

Trainingslager

Trainingslager Mallorca
Trainingslager Deutschland
Radtage Südbaden
Alle Camps

Events

Gemeinsamer Trainingstag
Gemeinsames Zeitfahrtraining
Trainingswochenende Freiburg
Trainingswochenende München
Zeitfahren Freiburg
Zwei-Seen-Tour München

TV-Sendung

Mediathek
Infos zur Sendung

Racewear

Trikot und Hose

Rechner

Trainingsbereiche und Wettkampftempo Rad
Trainingsbereiche und Wettkampftempo Laufen
Trainingsbereiche und Wettkampftempo Schwimmen
Profi-Pacing Langdistanz
Vorhersage erste Langdistanz
Altersrechner
Wettkampfpacing 100 km Lauf und Marathon
Wettkampfgetränk selbst mischen
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.