Die Polizei löst zwar jedes Wochenende mehrere Party´s mit Profi-Musikanlagen in den Berliner Parks auf, weil die Infektionsschutz- und Lärmverordnung nicht eingehalten wird, aber die Versammlungsfreiheit im Rahmen einer Demo wird vermutlich vom OVG anders bewertet als die für eine Party?
Obwohl Fotos der letzten Querdenken-Demo zeigen, dass schon vor der vorzeitigen Beendigung durch die Polizei die Hygienevereinbarungen nicht eingehalten wurden (und ich die meisten Inhalte der Veranstalter und Redner nicht teile) - teilweise gar nicht eingehalten werden konnten wegen zu enger Strassenfluchten -, finde ich das Verbot aus mehreren Gründen falsch und politisch unklug. Ich fand es ein gute Entscheidung, die vorige Berlin Demo zu gestatten.
Die Behörde hätte den Veranstaltern Plätze anbieten sollen, wo sowohl die Versammlungsfreheit, die Hygienegebote wie die Sicherheit der Teilnehmer (siehe Love Parade Duisburg 2019) gewährleistet ist, was allerdings für die Organisatoren erheblichen Aufwand bedeutet, z.B. Flughafen Tempelhof mit erweiterten, freien Zugängen. Das wie beim letzten Mal jetzt schon eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung durch die Polizei abzusehen ist, finde ich persönlich noch keinen ausreichenden Grund.
Im Prinzip erhalten die Veranstalter jetzt kostenlose mediale Werbung und Zulauf von Leuten wegen des Verbotes, auch aus der Partyszene, die mit ihren fahrenden Musikanlagen die Demo nutzen wird. Die Verbotsentscheidung und ein solcher behördlicher und medialer Umgang mit "Querdenken" bringt leider ein Teil der Anhängerschaft, welche eher grün-links-spd wählen, bei der nächsten Bundestagswahl u.U. zur AFD!
keine Brücken zur Protestbewegung – ein Vorgeschmack auf den kommenden Bundestagswahlkampf. (von einem bekannten linken SPD-Mitglied)
Ps. Berlin hat 750 aktive Fälle und 458 im 7-Tage Schnitt auf 3,5 Millionen Einwohner.