Da würde mich interessieren, wie man es empfindet wenn man selber mit annähernd 200km/h unterwegs ist und dann von der Kiste mit doppelter Geschwindigkeit überholt wird.
Davon abgesehen ist die Aktion natürlich total behämmert.
Also ich kann dir von der Rennstrecke berichten, dass es schon rechtes magenkribbeln verursacht, wenn du noch beim Reifen warmfahren bist und andere im Racetempo an dir vorbeiknallen. Gerade in Anbremszonen kommt es hier zu erheblichen Geschwindigkeitsdifferenzen. Aber im Unterschied zum öffentlichen Verkehrsra bist du hier hoch konzentriert und rechnest damit.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Mal sein Auto ausfahren ... auch wenn es hier wohl ein recht schnelles war ... gehört ja irgendwie dazu. Die Kiste ist mit 400 km/h+ eingetragen und zugelassen. Außerdem geht das nur wenn das Auto technisch in einem einwandfreien Zustand ist ... Das wenn nicht regelmäßig geprüft wird regelt das Auto bei niedriger Geschwindigkeit ab.....
Man kann als Privatmann auf dem Nürburgring die Nordschleife für wenig Geld dafür nutzen und ein paar Runden drehen. 400km/h haben nach meiner Meinung auf öffentlichen Straßen nichts verloren. Egal wie gut das Auto ist: die Physik greift.
Ich bin zu faul es zu überprüfen aber halte es für sehr plausibel:
In den Kommentaren des entsprechenden SPON-Artikels stand, dass die Fahrt ein lange und sehr aufwändig geplanter Rekordversuch war. Dazu wurde die Strecke ausgekundschaftet (nichts mit plötzlichen Schlaglöchern oder Bodenwellen), es wurden Spezialreifen genutzt und -am entscheidendsten- gab es mehrere „Scouts“ im Porsche, die kurz vor ihm gefahren sind und das ok für „freie“ Fahrt gegeben haben. In der Tat waren ja auf der gesamten Strecke sowohl die linke als auch die mittlere Spur komplett frei.
Damit möchte ich weder die Aktion noch ein No-Tempolimit gutheißen, denke aber, dass das „Seinen BMW mit 210 km/h Ausfahren“ von Privatpersonen deutlich gefährlicher ist.
In den Kommentaren des entsprechenden SPON-Artikels stand, dass die Fahrt ein lange und sehr aufwändig geplanter Rekordversuch war. Dazu wurde die Strecke ausgekundschaftet (nichts mit plötzlichen Schlaglöchern oder Bodenwellen), es wurden Spezialreifen genutzt und -am entscheidendsten- gab es mehrere „Scouts“ im Porsche, die kurz vor ihm gefahren sind und das ok für „freie“ Fahrt gegeben haben. In der Tat waren ja auf der gesamten Strecke sowohl die linke als auch die mittlere Spur komplett frei.
Ich frage mich schon, was Rekordversuche noch dazu mit fragwürdiger solcher 'Professionalität' auf öffentlichen Autobahnen zu suchen haben. Mir ist klar, das das juristisch so nicht verboten ist. Verbotene Rennen scheinen zwei konkurrierende Teilnehmer zu haben. Zeit das zu ändern.
Zitat:
Zitat von Johannespopannes
Damit möchte ich weder die Aktion noch ein No-Tempolimit gutheißen, denke aber, dass das „Seinen BMW mit 210 km/h Ausfahren“ von Privatpersonen deutlich gefährlicher ist.
Das glaube ich Dir.
Ich bin mir halt sicher, dass die Aktion noch dazu auf yt provokant und demonstrativ dokumentiert , viele Privatpersonen ihren BMW mit 210 km/h ausfahren deutlich 'beflügeln' wird.
n den Kommentaren des entsprechenden SPON-Artikels stand, dass die Fahrt ein lange und sehr aufwändig geplanter Rekordversuch war.
Was hat eine Rekordfahrt auf öffentlichen Straßen zu suchen, egal, wie sie vorbereitet war?
Ich bin weder Richter noch Anwalt, aber würde nicht gerade diese Vorbereitung bedeuten, dass es sich nicht um eine spontane Ausfahrt, sondern um ein verbotenes Rennen gehandelt hat?
Zitat:
Zitat von pepusalt
IMir ist klar, das das juristisch so nicht verboten ist. Verbotene Rennen scheinen zwei konkurrierende Teilnehmer zu haben. Zeit das zu ändern.
Laut § 315d StGB kann ein Rennen auch nur von einer Person abgehalten werden, wenn sie
Zitat:
(3) sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen...
Was hat eine Rekordfahrt auf öffentlichen Straßen zu suchen, egal, wie sie vorbereitet war?
Ich bin weder Richter noch Anwalt, aber würde nicht gerade diese Vorbereitung bedeuten, dass es sich nicht um eine spontane Ausfahrt, sondern um ein verbotenes Rennen gehandelt hat?
Laut § 315d StGB kann ein Rennen auch nur von einer Person abgehalten werden, wenn sie
M.
Ich bin komplett bei Dir, aber wenn
Zitat:
die Strecke ausgekundschaftet (nichts mit plötzlichen Schlaglöchern oder Bodenwellen), es wurden Spezialreifen genutzt und -am entscheidendsten- gab es mehrere „Scouts“ im Porsche, die kurz vor ihm gefahren sind und das ok für „freie“ Fahrt gegeben haben. In der Tat waren ja auf der gesamten Strecke sowohl die linke als auch die mittlere Spur komplett frei.
,
dann kann ich mir (leider) gut vorstellen, dass dann ein geneigter Richter befindet, dass
Zitat:
nicht angepasste Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen...
Ich bin zu faul es zu überprüfen aber halte es für sehr plausibel:
In den Kommentaren des entsprechenden SPON-Artikels stand, dass die Fahrt ein lange und sehr aufwändig geplanter Rekordversuch war. Dazu wurde die Strecke ausgekundschaftet (nichts mit plötzlichen Schlaglöchern oder Bodenwellen), es wurden Spezialreifen genutzt und -am entscheidendsten- gab es mehrere „Scouts“ im Porsche, die kurz vor ihm gefahren sind und das ok für „freie“ Fahrt gegeben haben. In der Tat waren ja auf der gesamten Strecke sowohl die linke als auch die mittlere Spur komplett frei.
Damit möchte ich weder die Aktion noch ein No-Tempolimit gutheißen, denke aber, dass das „Seinen BMW mit 210 km/h Ausfahren“ von Privatpersonen deutlich gefährlicher ist.
Das ist eigentlich ein Musterbeispiel für ein Straßenrennen durch eine Person und wird hier so durch die Gerichte auch bewertet. Schon mehrere Verfahren miterlebt.
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