Diese Uneinheitlichkeit innerhalb Deutschlands ist in vielen Corona-Bereichen zu finden und spielt auch den Impfskeptikern voll in die Karten - und das kann man ihnen teilweise nicht mal übel nehmen.
In BW z.B. gelte ich anscheinend als geboostert, denn ich bin genesen, geimpft, geimpft. In einer anderen Reihenfolge wäre das jedoch nicht der Fall und die dritte Impfung wäre somit angezeigt.
In BY ist die Reihenfolge bei meiner Konstellation wiederum egal, also geimpft, geimpft, genesen ist ebenso geboostert.
In Berlin dagegen gelten ausschließlich dreifach geimpfte als geboostert, genau wie in Brandenburg....
Das ist doch total Banane, zumal ich selbst in BW mit meiner App gar nicht eindeutig belegen kann, dass ich geboostert bin. Da steht nur 1/1 und 2/2 - könnte also auch J&J gewesen sein bei der ersten Runde (was jetzt neuerdings jedoch als Einzeldosis nicht mehr gilt). Ich habe mir aus diesem Grund gestern Morgen kurzerhand die 3. Impfung geben lassen, diesmal mit Moderna. Bisher keine Nebenwirkungen.
Ich habe gestern schon einen Text dazu geschrieben: kein ungeimpfter Mitarbeiter im Gesundheitswesen ist ab 15.3. arbeitslos.
Die Arbeitgeber machen gar nichts, außer die Namen ihrer ungeimpften Mitarbeiter ans lokale Gesundheitsamt zu übermitteln.
Das lokale Gesundheitsamt muss sich jeden Einzelfall eines ungeimpften individuell ansehen, muss diese zu einem Gesprächstermin einbestellen, beraten, sich ansehen ob die individuellen Voraussetzungen für eine Befreiung von der einrichtungsbezogenen impfpflicht vorliegen (z.B. Unvertröglichkeit gegenüber den zur Verfügung stehenden Impfstoffen) und kann dann über ein Beschäftigungsverbot entscheiden.
Bei der individuellen Entscheidung über ein laut Gesetz mögliches Betretungsverbot sollen die Gesundheitsämter auch noch die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Einrichtung im Blick haben: wenn diese Funktionsfähigkeit durch ein eventuell ausgesprochenes Betretungsverbot gefährdet sein sollte, was in fast jeder Einrichtung der Fall sein dürfte, wenn plötzlich 10% der Mitarbeiter wegfallen (denn reguläre Krankheitsfälle von in der Regel rund 5% gibt es ja zusätzlich auch noch) ist laut Gesetz vom Instrument der Betretungsverbote abzusehen und stattdessen, wie bisher auch, die ungeimpften Mitarbeiter täglich getestet werden.
Da rund 10% bis 15% der Mitarbeiter im Gesundheitswesen (je nach Bundesland und mit Unterschieden zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen) ungeimpft sind, was insgesamt mindestens einer Millionen Menschen entspricht, um die sich Deutschlands Gesundheitsämter am 15.3. zeitnah und individuell kümmern sollen und die Gesundheitsämter derzeit auch noch die ein oder andere Aufgabe zu erfüllen haben, wie z.B. Kontaktnachverfolgung, Quarantäneaussprechung und Quarantäneüberwachung, kann man sich mit wenig Phantasie vorstellen, wie gut die Umsetzung dieser Impfpflicht funktionieren wird.
Ich werde die Dame, sollte ich sie am Freitag wieder sehen, ausführlicher befragen und dann berichten.
@ happytrain: das kam in meinen Posts nicht rüber, aber die Frau gar nicht gejammert.
Aber als langjährige Pflegefachkraft hat sie vermutlich auch schon genug Leid gesehen.
Bis auf ganz wenige Ausnahmefälle dürfen auch bei Patienten mit Allergieanamnese trotzdem mRNA-Impfstoffe verabreicht werden, aber mit erhöhter Nachbeobachtungszeit von 30 Minuten und entsprechender Aussstattung der Impfeinrichtung, um bei einem allergischen Schock schnell und adäquat reagieren zu können.
Ich bin im Juni mit J&J geimpft worden. Mitte Dezember dann zum boostern mit Biontech. 14 Tage später das Zertifikat bekommen und in die Cov Ap eingelesen. In der Cov Ap wird 3/3 angezeigt.
Dann hast du Glück gehabt. Bei meiner Tochter wurde korrekt 2/2 angezeigt, bis letzte Woche Mittwoch galt das bei uns aber als geboostert, wegen J&J. Seit Donnerstag gilt es nicht mehr.