Das zweifel ich stark an. Allein aus versicherungstechnischen Gründen sollte geklärt sein, ob es ein Urlaubstag oder tatsächlich ein Feiertag ist. "Einfach so frei" kann im Falle eines Falles kompliziert werden.
ja natürlich. Der Arbeitgeber will ganz genau wissen ob er Feiertagszuschlag bezahlen muss oder nicht.
Und die Versicherungen auch, ob es ein Arbeitsunfall war oder ein Freizeitunfall.
Mir ging es eher um das Verhalten unterschiedlicher Kulturen bei Empfehlungen oder rechtlich unverbindlichen Begriffen wie "Ruhetag"
Sonn- und Feiertags darf ich nicht arbeiten. Von meiner Personalbteilung kam schon die Meldung, dass noch untersucht wird wie damit umgegangen werden soll. Stand heute ist das noch unklar.
Also mein Vater war Forscher, der hat auch Sonntags seinen Gedanken freien Lauf gelassen. Ich meine damit es lässt sich ja nicht alles was man Arbeit nennt verhindern.
Ob seine Firma ihm das verboten hatte auch Sonntags zu denken weiß ich nicht.
Das was Du gerade schreibst als Problem empfinde ich eher als Stock im, naja.
Du sollst nicht vor die Türe gehen um zu arbeiten. Das ist die Message. Ob Deine Firma Dir einfach mal einen Urlaubstag schenkt, so wie ich und meine Frau es mit unseren Mitarbeitern machen oder nicht. Da haben andere seit Monaten ganz andere Probleme.
Zumal wir hier wieder über die hochgelobte Eigenverantwortung schreiben. Also ohne Verordnung und wer bezahlt jetzt wem was machen wir nichts.
Ach ja, nichts zu machen wäre ja genau das erwünschte.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Die Kollegen, für die an diesem Tag wichitge Laborarbeit ansteht, besonders in der Zellkultur, müssen diese aber trotzdem machen, das lässt sich nicht auf einen anderen Tag schieben. Wer ist die zuständige Stelle, die das absegnet?
Die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes (die heißen unterschiedlich), wobei man für Sonn- und Feiertagsarbeit dann vorher schon ne Genehmigung gebraucht hat. Wenn man die Genehmigung hat, muss man auch nichts machen. Dann wird man am Gründonnerstag auch arbeiten dürfen.
Also mein Vater war Forscher, der hat auch Sonntags seinen Gedanken freien Lauf gelassen. Ich meine damit es lässt sich ja nicht alles was man Arbeit nennt verhindern.
Ob seine Firma ihm das verboten hatte auch Sonntags zu denken weiß ich nicht.
Das was Du gerade schreibst als Problem empfinde ich eher als Stock im, naja.
Du sollst nicht vor die Türe gehen um zu arbeiten. Das ist die Message. Ob Deine Firma Dir einfach mal einen Urlaubstag schenkt, so wie ich und meine Frau es mit unseren Mitarbeitern machen oder nicht. Da haben andere seit Monaten ganz andere Probleme.
Zumal wir hier wieder über die hochgelobte Eigenverantwortung schreiben. Also ohne Verordnung und wer bezahlt jetzt wem was machen wir nichts.
Ach ja, nichts zu machen wäre ja genau das erwünschte.
Du musst mal in der realen Welt ankommen. In der Industrie geht es nicht um die Frage ob man nachdenken darf, sonder um die Frage welche Arbeitszeit vergütet wird, ob Versicherungsschutz über die BG besteht, ob alle Mitarbeiter gleich behandelt werden, ob der Betriebsrat mitsprechen darf, ob das Arbeitszeitgeesetz eingehalten wird, ....
ja natürlich. Der Arbeitgeber will ganz genau wissen ob er Feiertagszuschlag bezahlen muss oder nicht.
Und die Versicherungen auch, ob es ein Arbeitsunfall war oder ein Freizeitunfall.
Wenn ich mich zu Freizeitaktivitäten begebe, dann ist das Freizeit und die Berufsunfallversicherung hat damit nichts zu tun. Hier sehe ich das kleinste Problem, weil das ist klar geregelt. Und da man auch an Feiertagen grundsätzlich arbeiten kann, hat das damit auch nichts zu tun.
Nur Handlungen in Zusammenhang mit sozialversicherungpflichtiger Arbeit sind grundsätzlich versichert, alles andere nicht (und natürlich dann auch an dem Gründonnerstag, im übrigen völlig unabhängig davon ob es von anderer Stelle erlaubt gewesen wäre).
Man beschließt also wieder irgend was mitten in der Nacht. Nimmt hiervon ein bisschen was zurück und davon eben nicht. Wer soll diesen Verein noch ernst nehmen?
Und das sage ich als jemand der bis ca Weihnachten alle Beschlüsse mitgetragen hat und die Pandemie immer noch sehr ernst nimmt.
Wenn ich mich zu Freizeitaktivitäten begebe, dann ist das Freizeit und die Berufsunfallversicherung hat damit nichts zu tun. Hier sehe ich das kleinste Problem, weil das ist klar geregelt. Und da man auch an Feiertagen grundsätzlich arbeiten kann, hat das damit auch nichts zu tun.
Nur Handlungen in Zusammenhang mit sozialversicherungpflichtiger Arbeit sind grundsätzlich versichert, alles andere nicht (und natürlich dann auch an dem Gründonnerstag, im übrigen völlig unabhängig davon ob es von anderer Stelle erlaubt gewesen wäre).