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Alt 24.03.2021, 09:56   #20945
Kälteidiot
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von keko# Beitrag anzeigen
Das zweifel ich stark an. Allein aus versicherungstechnischen Gründen sollte geklärt sein, ob es ein Urlaubstag oder tatsächlich ein Feiertag ist. "Einfach so frei" kann im Falle eines Falles kompliziert werden.
ja natürlich. Der Arbeitgeber will ganz genau wissen ob er Feiertagszuschlag bezahlen muss oder nicht.
Und die Versicherungen auch, ob es ein Arbeitsunfall war oder ein Freizeitunfall.

Mir ging es eher um das Verhalten unterschiedlicher Kulturen bei Empfehlungen oder rechtlich unverbindlichen Begriffen wie "Ruhetag"
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Alt 24.03.2021, 10:05   #20946
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.282
Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Sonn- und Feiertags darf ich nicht arbeiten. Von meiner Personalbteilung kam schon die Meldung, dass noch untersucht wird wie damit umgegangen werden soll. Stand heute ist das noch unklar.
Also mein Vater war Forscher, der hat auch Sonntags seinen Gedanken freien Lauf gelassen. Ich meine damit es lässt sich ja nicht alles was man Arbeit nennt verhindern.
Ob seine Firma ihm das verboten hatte auch Sonntags zu denken weiß ich nicht.
Das was Du gerade schreibst als Problem empfinde ich eher als Stock im, naja.
Du sollst nicht vor die Türe gehen um zu arbeiten. Das ist die Message. Ob Deine Firma Dir einfach mal einen Urlaubstag schenkt, so wie ich und meine Frau es mit unseren Mitarbeitern machen oder nicht. Da haben andere seit Monaten ganz andere Probleme.
Zumal wir hier wieder über die hochgelobte Eigenverantwortung schreiben. Also ohne Verordnung und wer bezahlt jetzt wem was machen wir nichts.
Ach ja, nichts zu machen wäre ja genau das erwünschte.
__________________
PB
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tandem65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2021, 10:10   #20947
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.771
Zitat:
Zitat von Bockwuchst Beitrag anzeigen
Die Kollegen, für die an diesem Tag wichitge Laborarbeit ansteht, besonders in der Zellkultur, müssen diese aber trotzdem machen, das lässt sich nicht auf einen anderen Tag schieben. Wer ist die zuständige Stelle, die das absegnet?

Die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes (die heißen unterschiedlich), wobei man für Sonn- und Feiertagsarbeit dann vorher schon ne Genehmigung gebraucht hat. Wenn man die Genehmigung hat, muss man auch nichts machen. Dann wird man am Gründonnerstag auch arbeiten dürfen.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2021, 10:12   #20948
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3.440
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Also mein Vater war Forscher, der hat auch Sonntags seinen Gedanken freien Lauf gelassen. Ich meine damit es lässt sich ja nicht alles was man Arbeit nennt verhindern.
Ob seine Firma ihm das verboten hatte auch Sonntags zu denken weiß ich nicht.
Das was Du gerade schreibst als Problem empfinde ich eher als Stock im, naja.
Du sollst nicht vor die Türe gehen um zu arbeiten. Das ist die Message. Ob Deine Firma Dir einfach mal einen Urlaubstag schenkt, so wie ich und meine Frau es mit unseren Mitarbeitern machen oder nicht. Da haben andere seit Monaten ganz andere Probleme.
Zumal wir hier wieder über die hochgelobte Eigenverantwortung schreiben. Also ohne Verordnung und wer bezahlt jetzt wem was machen wir nichts.
Ach ja, nichts zu machen wäre ja genau das erwünschte.
Du musst mal in der realen Welt ankommen. In der Industrie geht es nicht um die Frage ob man nachdenken darf, sonder um die Frage welche Arbeitszeit vergütet wird, ob Versicherungsschutz über die BG besteht, ob alle Mitarbeiter gleich behandelt werden, ob der Betriebsrat mitsprechen darf, ob das Arbeitszeitgeesetz eingehalten wird, ....
dr_big ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2021, 10:13   #20949
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.771
Zitat:
Zitat von Kälteidiot Beitrag anzeigen
ja natürlich. Der Arbeitgeber will ganz genau wissen ob er Feiertagszuschlag bezahlen muss oder nicht.
Und die Versicherungen auch, ob es ein Arbeitsunfall war oder ein Freizeitunfall.
Wenn ich mich zu Freizeitaktivitäten begebe, dann ist das Freizeit und die Berufsunfallversicherung hat damit nichts zu tun. Hier sehe ich das kleinste Problem, weil das ist klar geregelt. Und da man auch an Feiertagen grundsätzlich arbeiten kann, hat das damit auch nichts zu tun.

Nur Handlungen in Zusammenhang mit sozialversicherungpflichtiger Arbeit sind grundsätzlich versichert, alles andere nicht (und natürlich dann auch an dem Gründonnerstag, im übrigen völlig unabhängig davon ob es von anderer Stelle erlaubt gewesen wäre).
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2021, 10:13   #20950
sabine-g
Szenekenner
 
Benutzerbild von sabine-g
 
Registriert seit: 05.01.2015
Beiträge: 11.140
Merkel geht erneut in Klausur mit den MPs, nach der Kritik die hier im Forum geäußert wurde.

Die Coronaschalte bekommt eine Neuauflage: Nach der massiven Kritik durch das Portal triathlon-szene.de an den Oster-Beschlüssen der Bund-Länder-Runde Anfang der Woche will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) heute erneut mit den Ministerpräsidenten der Länder beraten.
sabine-g ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2021, 10:17   #20951
Bockwuchst
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.02.2018
Beiträge: 1.189
Man beschließt also wieder irgend was mitten in der Nacht. Nimmt hiervon ein bisschen was zurück und davon eben nicht. Wer soll diesen Verein noch ernst nehmen?
Und das sage ich als jemand der bis ca Weihnachten alle Beschlüsse mitgetragen hat und die Pandemie immer noch sehr ernst nimmt.
Bockwuchst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2021, 10:22   #20952
Kälteidiot
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Wenn ich mich zu Freizeitaktivitäten begebe, dann ist das Freizeit und die Berufsunfallversicherung hat damit nichts zu tun. Hier sehe ich das kleinste Problem, weil das ist klar geregelt. Und da man auch an Feiertagen grundsätzlich arbeiten kann, hat das damit auch nichts zu tun.

Nur Handlungen in Zusammenhang mit sozialversicherungpflichtiger Arbeit sind grundsätzlich versichert, alles andere nicht (und natürlich dann auch an dem Gründonnerstag, im übrigen völlig unabhängig davon ob es von anderer Stelle erlaubt gewesen wäre).
ok da hast du recht.
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