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Zitat von Flow
Ah, danke !
Fragt sich natürlich, was es "waffenrechtlich" nun für eine Bedeutung hat, daß sie Schußwaffen "gleichgestellt" sind ...
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Das ist im Waffengesetz etwas blöd geregelt. Als Waffen zählen zunächst alle "Dinge" die Projektile aus einem Lauf verschiessen (Gewehr...). Gleichgestellt sind Dinge, die ebenfalls Projektile verschiessen, aber keinen Lauf haben und Energie für einen späteren Zeitpunkt speichern können (Armbrust, kannst Du spannen, gespannt liegen lassen und später schiessen). Ein Bogen kann Energie nicht für später speichern, und ist daher rechtlich keine Waffe.
Tatsächlich ist er in der Hand eines Falschen genauso tödlich wie eine Pistole oder ein Gewehr.
Nochmal Wikipedia:
"Da eine Armbrust aber den Schusswaffen gleichgestellt und somit auch rechtlich betrachtet eine Waffe ist, darf sie gemäß § 2 Abs. 1 WaffG „Umgang mit Waffen oder Munition“ von Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht genutzt werden. Eine Altersuntergrenze wie für das Schießen mit Waffen gibt es dabei jedoch nicht"