Wir sind alle mehr oder weniger voneinander abhängig.
Statt Gräben auszuheben, sollten wir Brücken bauen.
Um in deinem Bild zu bleiben: Zu Menschen, die mit Schwarzweissroten Flaggen vor dem Reichstag wedeln, zu Menschen, die neben diesen demonstrieren ohne sich ganz eindeutig zu distanzieren, kann mein Graben niemals groß genug sein. Wer sich auf diese Brücke stellt, hat den Boden eines antifaschistischen demokratischen Konsens verlassen. Er hat sich diesen Platz selber ausgesucht.
Die einzig legitime Art mit Nazis in „einen Dialog“ zu treten ist auf Anklagebänken.
Ich kriege langsam Muskelkater vom Kopfschütteln, dass man sowas 2020 ernsthaft immer wieder aussprechen muss.
Es wurde zum „Sturm auf Berlin“ getrommelt. Es wurde offen kommuniziert, dass „abgeurteilt, abgerechnet“ und schlimmeres werde. Wer der Meinung ist in dem Zusammenhang seine „Argumente“ loszuwerden (über die man immer diskutieren kann, aber eben nicht in dem Setting), ist entweder nicht in der Lage zu erfassen, dass er von Faschisten vor den Karren gespannt wird - oder er sympathisiert genau damit, mit blanken reinen Faschismus.
bei uns hier regional war ein interview einer familie zu sehen, die in berlin mitdemonstriert hat. auf die frage nach dem warum kam "aus angst, dass die derzeitigen einschränkungen der grundrechte nach der pandemie nicht mehr zurückgenommen werden".
ich frage mich seit gestern, welche derzeit eingeschränkten grundrechte der vater dort gemeint haben könnte?
Um in deinem Bild zu bleiben: Zu Menschen, die mit Schwarzweissroten Flaggen vor dem Reichstag wedeln, zu Menschen, die neben diesen demonstrieren ohne sich ganz eindeutig zu distanzieren, kann mein Graben niemals groß genug sein. Wer sich auf diese Brücke stellt, hat den Boden eines antifaschistischen demokratischen Konsens verlassen. Er hat sich diesen Platz selber ausgesucht.
Die einzig legitime Art mit Nazis in „einen Dialog“ zu treten ist auf Anklagebänken.
Ich kriege langsam Muskelkater vom Kopfschütteln, dass man sowas 2020 ernsthaft immer wieder aussprechen muss.
Dir ist schon klar, das die niemand eingeladen hat und in Deutschland ist immer noch Versammlungsfreiheit, da dürfen auch Menschen sich treffen, die nicht deiner politischen Ideologie entsprechen.
Es sitzen ja auch gut und gerne 60 oder sind es mehr oder weniger, keine Ahnung von der AfD im Bundestag.
Frei gewählt, obwohl sie im Grunde die gleichen Ideologien vertreten, wie deine fahnenschwenkenden, mit einer nicht verbotenen Fahne, Nazis.
Soll der Bundestag doch die Fahne verbieten und Menschen mit solcher Gesinnung des Landes verweisen.
Um in deinem Bild zu bleiben: Zu Menschen, die mit Schwarzweissroten Flaggen vor dem Reichstag wedeln, zu Menschen, die neben diesen demonstrieren ohne sich ganz eindeutig zu distanzieren, kann mein Graben niemals groß genug sein. Wer sich auf diese Brücke stellt, hat den Boden eines antifaschistischen demokratischen Konsens verlassen. Er hat sich diesen Platz selber ausgesucht.
Die einzig legitime Art mit Nazis in „einen Dialog“ zu treten ist auf Anklagebänken.
Ich kriege langsam Muskelkater vom Kopfschütteln, dass man sowas 2020 ernsthaft immer wieder aussprechen muss.
Ist es erst dann legitim sich an einer Demonstration zu beteiligen, wenn ich die Gesinnung sämtlicher Teilnehmer kenne?
Ich glaube nicht, dass sich gestern und heute mehrheitlich Menschen in Berlin öffentlich versammelten, die Du oben indirekt beschrieben hast.
Ganz im Gegenteil!
Gott sei Dank!
bei uns hier regional war ein interview einer familie zu sehen, die in berlin mitdemonstriert hat. auf die frage nach dem warum kam "aus angst, dass die derzeitigen einschränkungen der grundrechte nach der pandemie nicht mehr zurückgenommen werden".
ich frage mich seit gestern, welche derzeit eingeschränkten grundrechte der vater dort gemeint haben könnte?
Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt