Bin nur Laie und Vater von erwachsenen Kindern, glaube aber nicht, dass sich das bleibend auf die Entwicklung der Kinder auswirken wird.
Ich vermute, dass die Millarden und Billionen, die gerade ausgegeben wird, die zukünftige Generation nachhaltiger belasten wird.
(wie immer nur meine persönliche Meinung)
mein Sohn wird 3,5 Monate nicht in die Schule gehen... davon waren in drei Wochen jeweils drei einstündige Videokonferenzen mit den Lehrern...
ich hoffe, dass du Recht behältst!
Zitat:
Zitat von Triasven
Die Eltern müsste man echt in doppelter Hinsicht anzeigen. Einmal beim Ordnungsamt weil sich keiner der Kids an die Regeln hält. Und dann noch beim Jugendamt, weil die Eltern es nicht schaffen, ihre Kinder in den Panikmodus zu bekommen, ob der allumfassend tödlichen Gefahr die von Corona ausgeht.
eine allumfassend tödliche Gefahr kann ich bei Corona nun wirklich nicht sehen! Was ich sehe, ist eine krasse Panikmache die du hier betreibst
mein Sohn wird 3,5 Monate nicht in die Schule gehen... davon waren in drei Wochen jeweils drei einstündige Videokonferenzen mit den Lehrern...
ich hoffe, dass du Recht behältst!
Es wird überwiegend von den Möglichkeiten (Zeit, Wissen, Motivation) des persönlichen Umfelds abhängen und sobald es wieder einen normalen Schulbetrieb gibt, wird sich zeigen, dass die "Corona-Pause" für einige Kinder tote Zeit war und andere Kinder in der Zeit sogar grosse Fortschritte gemacht haben.
Wo Du Recht hast, wenn Du keine Kosten hast kannst Du auch nur einen recht geringen fiktiven Unternehmerlohn ansetzen.
Das ist ja immer noch nicht sicher, ob ich rechtlich einen Unternehmerlohn hätte ansetzen dürfen. Ich habe zur Sicherheit nur meine Fixkosten, berechnet / gemittelt aus den letzten drei Jahren, angesetzt. Verfolge das über die Verdi Beratung.
Das ist ja immer noch nicht sicher, ob ich rechtlich einen Unternehmerlohn hätte ansetzen dürfen.
Hmm, in BW sowie in Hessen stand das explizit in den Anträgen welcher Unternehmerlohn Max. anzusetzen ist.
Ich habe den Eindruck es wird sehr kulant gehandelt.
Wenn die Anforderungen erst mal passen war das Geld innerhalb max. 14 Tagen auf dem Konto. Was dann bei eingehender Prüfung bei der Einkommensteuererklärung 2020 verbleibt ist natürlich eine andere Frage.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Das ist auch in dem Bundesland, in dem Pschorr80 lebt, anders geregelt, aber Fakten haben pschorr, genauso wie dessen Parteigenossen, noch nie interessiert.
Hafu weiss alles:
Zitat:
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte.
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für das Gymnasium, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen wird. Falls Ihr Kind eine Empfehlung für eine Realschule oder Werkrealschule/Hauptschule erhalten hat, können Sie Ihr Kind dennoch an einem Gymnasium anmelden.
Hinweis: Die Realschule, Werkrealschule/Hauptschule und Gemeinschaftsschule sind in dieser Empfehlung für das Gymnasium jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe. Die Anforderungen des Gymnasiums erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens „gut-befriedigend“ erreicht hat.
Früher gab es auch bei 2,5 nicht unbedingt eine Empfehlung Da hing es an der Lust und Laune der jeweiligen Lehrer*in.
Man kann es auch positiv sehen: So hat jeder sein Schicksal selbst in der Hand. Und hängt nicht an Noten von Leuten, die bessere Kindergärtner sind.
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Früher gab es auch bei 2,5 nicht unbedingt eine Empfehlung Da hing es an der Lust und Laune der jeweiligen Lehrer*in.
Man kann es auch positiv sehen: So hat jeder sein Schicksal selbst in der Hand. Und hängt nicht an Noten von Leuten, die bessere Kindergärtner sind.
Was widerspricht jetzt nach deiner aufwendigen Recherche, dem was ich vor ein paar Tagen geschrieben habe?
Aufs Gymnasium oder Realschule dürfen in Bayern die Kinder, deren Noten gut genug sind, um eine entsprechende Empfehlung zu bekommen (s.o.), oder die im Probeunterricht der gewünschten Schule gut genug abgeschnitten haben. Den Probeunterricht an unserer lokalen Realschule, der letzte Woche nahezu direkt nach dem Lockdown stattgefunden hat, haben gerade mal 30% bestanden.
Deine Aussage vom 29.5. ist also schlicht und einfach falsch:
Zitat:
Zitat von pschorr80
Da reicht doch die 4. Klasse bestanden zu haben. Noten oder gar Noten in den 2 Orientierungsarbeiten wie früher, interessieren keinen mehr.