In den Niederlanden hat ein Gericht die umgehende Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre angeordnet.
In der Entscheidung heißt es, der Maßnahme fehle jegliche rechtliche Grundlage. Die Regierung hatte die umstrittene Ausgangssperre am 23. Januar verhängt. Sie war erst kürzlich bis zum 3. März verlängert worden.
Das Ausgangsverbot gilt zwischen 21.00 und 04.30 Uhr und hatte vergangenen Monat zu den schlimmsten Ausschreitungen in den Niederlanden seit vier Jahrzehnten geführt. Betroffen waren unter anderem in Amsterdam, Rotterdam, Den Haag und Eindhoven.
Wie zu erwarten war, der Bundesgrenzschutz ist mit den Kontrollen an der Grenze heillos überfordert, Schlangen ohne Ende, und trotzdem Löcher wie ein Emmentaler. Bundespolizei ist mit Grenzkontrollen überfordert
Wie zu erwarten war, der Bundesgrenzschutz ist mit den Kontrollen an der Grenze heillos überfordert, Schlangen ohne Ende, und trotzdem Löcher wie ein Emmentaler. Bundespolizei ist mit Grenzkontrollen überfordert
Überrascht? Hat schließlich Frau Merkel schon 2015 festgestellt:
Ich denke, bei den niedrigen Zahlen hat das Handelsunternehmen gute Aussichten.
Die aktuellen Zahlen sind (noch) nicht niedrig. Aktuell haben wir immer noch eine deutlich höhere Inzidenz als im Mai 2020 am Ende des ersten Lockdowns.
Ich würde mich sehr wundern, wenn die Klage Erfolg haben sollte, zumal das Infektionsschutzgesetz, das letztes Jahr noch gar nicht für den Kampf gegen eine Pandemie angepasst war, mittlerweile vom Gesetzgeber deutlich angepasst worden ist.
Natürlich weiß man nie so genau, was bei einer Klage herauskommt, aber das Infektionsgesetz müsste in seiner verbesserten Funktion schon schwere handwerkliche Mängel aufweisen, wenn Gerichte zur Überzeugung kommen, dass für die seit Monaten geltenden Einschränkungen es keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt.
Die aktuellen Zahlen sind (noch) nicht niedrig. Aktuell haben wir immer noch eine deutlich höhere Inzidenz als im Mai 2020 am Ende des ersten Lockdowns.
Ich würde mich sehr wundern, wenn die Klage Erfolg haben sollte, zumal das Infektionsschutzgesetz, das letztes Jahr noch gar nicht für den Kampf gegen eine Pandemie angepasst war, mittlerweile vom Gesetzgeber deutlich angepasst worden ist.
Natürlich weiß man nie so genau, was bei einer Klage herauskommt, aber das Infektionsgesetz müsste in seiner verbesserten Funktion schon schwere handwerkliche Mängel aufweisen, wenn Gerichte zur Überzeugung kommen, dass für die seit Monaten geltenden Einschränkungen es keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt.
Ich frag mich ,wie das wirtschaftlich weitergehen soll,wenn man die Inzidenz von unter 35 nicht konstant unterbietet durch die Mutationen.
Michael Meyer-Hermann befürchtet auf jeden Fall wohl eine 3.Welle durch die Mutation,und plädiert einen konstante Inzidez von 10.