Vorverurteilt war das falsche Wort von mir. Er war ja ausserdem schon verurteilt. Aber in einem Atemzug oder Post mit Lance Armstrong würde ich ihn nur nennen, wenn ich kein Interesse hätte, ihn irgendwie in einem positiven Licht darzustellen
Naja, es ging doch um die guten Eigenschaften von Lance Armstrong.
Wenn Hafu geschrieben hätte auch Trillerpfeifen können nette & bodenständige Menschen sein,siehe Trillerpfeifstrong Stiftung.
Welchen Sinn hätte eine entsprechende Aussage?
Übrigens ist das ein Vorurteil Hafu gegenüber dem Du da erliegst.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
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29.10.2017 3:15:05 FfM M
@tandem: Bevor ich mir hier die Finger wund schreibe und versuche die logische Austauschbarkeit von sich zu eigen gemachten Urteilen anderer zu begründen und dann doch am ursächlichen Grund vorbei schreibe: Was verstehst du unter dem Begriff "Vorverurteilen"?
Die Bewertung "Vorveruteilung" ist natürlich hier im üblichen Sinne nicht angebracht, denn mit der selben Argumentation - um dein Beispiel zu verwenden - könntest du jedem Polizisten "Vorverurteilung" vorwerfen, der jemanden zum Beispiel wegen dringendem Tatverdacht vorläufig in Gewahrsam nimmt.
Zitat:
Zitat von tandem65
Jetzt stellst Du Dich mit dem Polizisten gleich.
Das ist semantisch inkorrekt. Er hat sich nicht mit einem Polizisten gleich gestellt.
Naja, es ging doch um die guten Eigenschaften von Lance Armstrong.
Wenn Hafu geschrieben hätte auch Trillerpfeifen können nette & bodenständige Menschen sein,siehe Trillerpfeifstrong Stiftung.
Welchen Sinn hätte eine entsprechende Aussage?
Übrigens ist das ein Vorurteil Hafu gegenüber dem Du da erliegst.
nein es ging nicht darum die guten Eigenschaften Lance Armstrongs hervorzuheben.
Oder ist Hafu jetzt Lance Fanboy geworden.
"seht her Leute Lance ist doch gar nicht so schlimm. Er ist fast so gut wie Benedikt Karus."
Für manche hier ist Benedikt Karus ein überführter Doper, vermutlich wurde er auch schon angerempelt und als Stinker bezeichnet.
Wenn ich die beiden Artikel über ihn lese, kommen mir aber erhebliche Zweifel. Hafu und einigen anderen kommen diese Zweifel nicht.
Das ist semantisch inkorrekt. Er hat sich nicht mit einem Polizisten gleich gestellt.
ich hatte zu Helmut angemerkt, daß er iaux vorverurteilt.
Und er hat darauf geantwortet daß ich einem Polizisten ja nicht Vorverurteilung vorwerfen könne.
Es ging ja darum, daß ich JanJazz als Kampfrichter, ich eher in der Position des Polizisten sehe, keinen Vorwurf mache. Er hat eine Einschätzung eines Sachverhalts gemacht, der durch ein Wettkampfgericht überprüft werden könnte. Das ist in Ordnung.
Es ist für mich im Prinzip auch in Ordnung, daß Helmut S eine Meinung/Beurteilung der Sachlage hat. Nur ist er ja kein Wettkampfrichter(Polizist), dem ich das vorgeworfen habe.
Er entgegnet darauf daß ich einem Wettkampfrichter/Polizisten nicht Vorverurteilung vorwerfen kann. Das habe ich aber ja auch nicht getan.
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Trügt mich meine Erinnerung, oder hast Du Dich damals genau so bzgl. Chrissie verhalten?
Bei CW fielen die Rekorde wie Dominosteine.
In Roth overall 8. Gesamt teilweise gute, internationale, männliche Pros hinter sich gelassen, ist nun mal ganz eine andere Hausnummer.
Ich denke nicht das KoKo in einem gemischten 5000 mtr-Lauf bei den Männern vorne mitmischen könnte.
National vielleicht noch, aber international, würde sie wohl von mehr als der Hälfte überrundet.
Es ging ja darum, daß ich JanJazz als Kampfrichter, [...] keinen Vorwurf mache.
Das ist halt dein logischer Fehler. Ich habe mir jannjazz Meinung der Regelauslegung 1:1 zu eigen gemacht. Wenn du mir gegenüber eine Vorverurteilung gelten machst (was ich akzeptiere), dann machst du sie implizit auch gegenüber jannjazz geltend. Das kannst du nicht trennen. Die Entscheidung für eine rote Karte IST ein wertendes Urteil. Dadurch passt dann eben halt auch die Analogie grundsätzlich wieder und dein zweitr Vorwurf geht ins Leere.
Grundsätzlich deshalb, weil das von der Art abhängt, wie du und ich Urteil (und auch Vorurteil) sehen. Die Kritik, die ich mir gefallen lassen muss ist folgende: Das Urteil von jannjazz ist ein Urteil auf Basis des Regelwerks. Ich nehme das 1:1 (ohne zu wissen ob es einer schiedsgerichtlichen Überprüfung stand gehalten hätte) und treffe daraufhin das Urteil "iaux hat sich aufgrund des Regelwerks falsch verhalten". Dieses Urteil ist exakt so korrekt wie das von jannjazz. Wobei bei mir als weiterer Aspekt auch eine charakterliches Urteil mitschwingt.
Letzteres ist freilich nicht blitzsauber.
EDIT sagt noch: Was mir wichtig ist - das stand am Anfang dieses kleinen Exkurses: Ich bin nicht der Meinung, dass man Doper nicht mit ihrer Tat konfrontieren soll. Ich bin aber der Meinung, dass man das nur im Rahmen der Regeln und Gesetze tun soll.