Die Uhr finde ich auch wegen des automatischen upload-Features, live-tracking und anderer Dinge die das eingebaute 3G mit sich bringt, interessant.
Ob allerdings Timex bei der produktentwicklung bewusst war, dass eine solche Uhr, die ja auch Nachrichten empfangen kann und damit Smartphone-Funktionalität bietet, im Wettkampf verboten ist (MP3-Player ist sie ja auch noch)? Und zwar sowohl bei Ironman-Rennen als auch bei der DTU/ ITU?
Zitat:
Die Mitnahme von Ausrüstungsgegenständen, die in irgendeiner Form als „Kommunikations- oder Unterhaltungsmedien" (Handy, IPod, MP3 Player, Kamera, Videokamera etc.) bezeichnet werden können, ist verboten. Dabei ist es nicht entscheidend ob diese Gegenstände vom Teilnehmer genutzt werden oder nicht. Wird dieser Verpflichtung nicht Folge geleistet, erfolgt die Disqualifikation des Teilnehmers durch das Wettkampfgericht. Die direkte Disqualifikation durch einen Referee ist auch bei Feststellen des Regelverstoßes auf der Wettkampfstrecke möglich.
@Hafu
Aus welchem Hintergrund sind diese Gerätschaften inzwischen verboten. Bei der Kamera habe ich irgendwie keinen wirklich gerechtfertigten Grund gefunden, solange das Rad verkehrssicher bleibt und sonst niemand beeinträchtigt wird. Wenn jemand z.B. in Roth den Solarer Berg filmen will um sich im Nachhinein daran im Winter zu motivieren.
MP3 Player = weniger Aufmerksamkeit/Ablenkung
Handy = Kommunikation mit Begleitpersonen z.B. Zeitabstände??
Kamera/Videokamera = ?
Aus welchem Hintergrund sind diese Gerätschaften inzwischen verboten. .... weniger Aufmerksamkeit/Ablenkung........
Ich denke das wird der Grund sein.
Stefan
Mitschleppen darf man die Sachen ja anscheinend, nur nicht benutzen (lt Sportordnung, evtl. gibt es ja noch weitere Regelungen zum Thema):
DEUTSCHE TRIATHLON UNION e.V.
Sportordnung
Ausgabe 2014
G.2 Ausrüstung
j) Verboten sind die Benutzung von Radio, MP-3 Player, Discman und Mobiltelefone.
Von Seiten DTU habe ich aus E-Mail Anfrage bzgl. des benutzen von Action-Cams im WK folgende Antwort erhalten:
Zitat:
Hallo Herr Brandt,
die Antwort auf ihre Frage, finden sie auf der DTU Seite unter
wichtige TK-Beschlüsse. Hier steht folgendes:
Wichtige TK-Beschlüsse
Mit der Veröffentlichung treten die Beschlüsse in Kraft.
Beschluss Nr.1 (Veröffentlicht am 16.08.2013)
Der Einsatz von Kameras im Wettkampf.
Der Einsatz von Kameras durch die Athleten ist während des Wettkampfes generell verboten.
Durch Zusatzaufbauten und durch die Kamera selbst darf der Athlet weder sich noch andere gefährden. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur in Absprache mit dem TD und EL.
Wir beziehen uns dabei auf die Artikel D.1.c) und G.2.f) der DTU Sportordnung
(außergewöhnliche Ausrüstung)
Da Timex einer der Hauptsponsoren des Hawaii-Ironman ist und auch sonst beste Beziehungen zur WTC pflegt, würde ich vermuten dass das Verbot von "Kommunikations- und Unterhaltungmedien" im Hinsicht auf die neue Timex One GPS nicht sehr ernsthaft verfolgt werden wird.
Auch auf die DTU-Sportordnung kommen schwierige Zeiten hinsichtlich der Durchsetzung dieses Verbotes zu, denn die meisten Geräte werden ja immer multifunktioneller.
Viele Athleten nutzen ja mittlerweile Smartphones mit entsprechender Halterung als Tacho: musste irgendjemand hier einen solchen "Tacho" schon mal beim Einchecken abbauen oder hat deswegen im Wettkampf ein Penalty kassiert?
Ich selbst teste seit einigen Wochen eine Virb. Das ist eine Action-Cam von Garmin mit Ant+-Funktionalität, die man ohne weiteres nach Lenkermontage über das Display als GPS-Tacho und Watt-/ Pulsmesser-Display benutzen kann (mache ich auch regelmäßig im Training).
Wenn man natürlich aus Versehen auf den falschen Knopf drückt läuft plötzlich die Vieoaufnahme oder sie schießt ein Foto...
(Am Helm oder mit Brustgurt würde ich eine Virb oder Gopro allerdings nicht benutzen, das fällt dann doch auf und provoziert Diskussionen)
Richtig, genau daran hatte ich gedacht als ich "ohne Smartphone" geschrieben habe
OK, wieder etwas gelernt.
Wenn ich die Ausführungen von DC allerdings richtig verstehe, benötigt man zwar kein separates Smart-Phone, allerdings ausserhalb USA/Canada und auch dort spätestens nach einem Jahr einer zusätzlichen Vertrag mit seiner Telefon-Gesellschaft. Für mich stellt sich das -auch kostenmäßig- so dar, als müsse man zwar für ein Telefon zahlen, ohne jedoch die volle Funktionalität zu erhalten.
Über die Sinnhaftigkeit von SMS oder E-mail Empfang und Versand auf diesem Gerät während des Trainings (oder Wettkampfs) möchte ich nicht eingehen.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Auch auf die DTU-Sportordnung kommen schwierige Zeiten hinsichtlich der Durchsetzung dieses Verbotes zu, denn die meisten Geräte werden ja immer multifunktioneller.
Was hier m.E. völlig zurecht verhindert werden soll, so unsere Diskussion bei der letzten Weiterbildung in der Otto-Fleck-Schneise, ist hiermit einem etwaigen Videobeweis Vorschub zu leisten.
Der nächste logische Schritt ist doch dann, dass der Athlet Protest einlegt, weil er tatsächlich 10,05 m Abstand hatte, als die schwarze Karte gezeigt wurde.
Damit wäre die Tatsachenentscheidung vom Tisch.
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Und tschöh
Matwot
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