Zitat:
Zitat von Facami
Bei Jobrad ist der Restwert 17% vom Kaufpreis.
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Ja, aktuell sind es 17%. Die Finanzbehörden sehen das aber anders und nehmen einen höheren Restwert an (hab ich nicht mehr im Kopf). Wenn du das Rad also für 17% kaufst, ist die Differenz zur Ansetzung der Finanzbehörden ein Geldwerter Vorteil, den du via Einkommenssteuer versteuern musst. JobRad übernimmt als sog. "zuwendungsberechtigter Dritter" dies aber vollständig. Kann man auch auf der JobRad Seite nachlesen.
Noch ein Hinweis: Wenn der Chef die monatlichen Raten für das Jobrad
vollständig übernimmt (zB anstatt Gehaltserhöhung oder als Mitarbeiterbindungsmaßnahme etc) fällt die "1% Regelung" nicht an.