Überholen in 3. Reihe führt zwangsläufig zum Fahren auf der Gegenfahrbahn. Wird hierdurch eine Gefährdung von Athleten oder Verkehrsteilnehmer herbeigeführt, führt das zur Disqualifikation.
Rechts überholen führt zur Disqualifikation.
Überfahren eines durchgezogenen Mitteldstriches führt zur Disqualifikation.
Da hilft nur Rufen, um Platz zu bekommen.
Was macht man, wenn der Kampfrichter fast auf der Mittellinie fährt?
Habe ich selber erlebt, wäre gerne schneller gefahren.
Rechts überholen ist ja Tabu.
Zum Glück waren es nur 2km, kurz vor der Wechselzone.
Allerdings haben Motorräder noch eine grössere Draftingbox.
Zitat:
Zitat von FMMT
Überholen
Die Windschattenbox darf im übrigen für Überholvorgänge betreten und (zügig) durchfahren werden. Erlaubt sind 15s, die man sich zu diesem Zweck in der Windschattenbox des Vordermanns aufhält bei Kurz- und Sprintdistanzen und bis zu 30s bei Mittel- und Langdistanzen.
Im Reglement von Swiss Triathlon, steht noch das die Draftingbox in engen Kurven befahren werden darf.
Ebenso aus Sicherheitsgründen
Keine Ahnung was Sicherheitsgründe sind ??
100m vor und nach der Verpflegung ist es auch erlaubt.
Zitat:
Zitat von FMMT
Das früher verpönte und verbotene "Ansaugen" im Rahmen von Überholvorgängen ist damit nicht nur erlaubt, sondern wird von der Sportordnung geradezu gefordert, denn wenn man bei Überholvorgängen zu früh ausschert, um die Windschattenbox des Vordermanns eben nicht zu betreten, behindert man bei engen Straßen und dichten Starterfeldern unter Umständen noch schnellere dritte Athleten und kann je nach Rennsituation sogar wegen Blocken oder Nichtbeachtung des Rechtsfahrgebots verwarnt werden.
Habe beim IM Switzerland 950 Plätze gut gemacht auf dem Rad.
Habe beide Varianten gemacht. Dort wo sehr viele Leute überholt habe, bin ich nicht immer nach rechts eingeschränkt, das wäre gefährlich gewesen, und jedes Mal nach hinten schauen, ist auch nicht so eine gute Sache für den Nacken.
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2022 Duathlon EM Alsdorf 5. Rang AK 40 Racebericht
NBer, vielen Dank (hätte ich eigentlich auch mitkopieren können )
Bezüglich Windschatten am Berg habe ich bisher allerdings nur gefunden, dass es eigentlich laut Regel verboten ist, aber meist geduldet wird.
Gibt es hier bekannte Richtlinien oder liegt es nur im Ermessen der Kampfrichter?
Ja ist korrekt - verboten.
Hier hat der Kampfrichter den Ermessensspielraum zu entscheiden, ob er eine Zeitstrafe/schwarze Karte gibt => Verdacht Windschattenfahren.
D.h. er beobachtet das Verhalten der Teilnehmer, ob sie sich aktiv bemühen den korrekten Abstand herzustellen. Beobachten heißt jetzt nicht 5 min. sondern man fährt ja von hinten auf und sieht, ob es eine Tendenz zur Gruppenbildung gibt.
Wie überhole ich korrekt?
- Fahre ich bis zum Hinterrad meines Vordermanns, schere dann aus oder schere ich 10m zuvor mit 3m Seitenabstand aus?
- mit wieviel Seitenabstand muss ich überholen, reichen 1-2 Meter?
- muss ich vor dem Überholen Handzeichen geben?
- muss ich vor dem Überholen nach hinten schauen, dass mich nicht auch einer überholen will?
Ich fang mal von hinten an.
Nach hinten schauen, schadet nie. Denn hier greift gleich:
SpO A.4 Teilnehmer, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen, können aus dem Wettkampf genommen werden.
Handzeichen sind hilfreich, vor allem, wenn die Radstrecke offen für den allgemeinen Verkehr ist.
Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.
Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.
Definition von “Überholt”
Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der entsprechenden Zeit zu sorgen.
Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.
Das sogenannte "Ansaugen" bis zum Hinterrad des Vordermannes ist unzulässig, zumindest nach den DTU-Regeln.
Die Hälfte der Fahrbreite einer Landstraße beträgt 3 Meter und einer Bundesstraße 3,50 Meter.
So, damit wäre die Breite der Windschattenbox klar.
Zur Längenbestimmung kann man sich an der unterbrochenen Mittellinie orientieren, die im Verhältnis 1:2 steht.
Im Regelfall ist der Längsstrich 6m lang und die Unterbrechung 12m lang. Aber Vorsicht, innerorts können es auch 3m/6m sein oder in engen Kurven etc. kürzer.
Zur groben Orientierung können auch die Leitpfosten genutzt werden, deren Abstand 50m beträgt.
...Das sogenannte "Ansaugen" bis zum Hinterrad des Vordermannes ist unzulässig, zumindest nach den DTU-Regeln.
Ich bin ja bei meiner ersten LD in Roth wegen Ansaugens von einem Kampfrichter streng angeschnauzt worden, " ..ich hätte gute Lust dir ne schwarze Karte zu geben" und bekam einen richtigen Schreck weil ich nicht mal wusste, was ne schwarze Karte bedeutet - dachte schon er wollte mich aus dem Rennen verweisen.
Der Kari hatte mich mehrfach beobachtet wie ich mich durch Pulks gesogen hatte.
Ich hab mich dann auch gewundert, dass das in der DTU Sportordnung so nicht explizit drinnensteht, interpretiere zwischenzeitlich aber das so:
wer sich von hinten ansaugt, begibt sich absichtlich in die WS Zone und es heisst ja " Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. "
Und "Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen."
Also ist das eigentlich logisch - gell ?
Übrigens hat man "Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen" (darum schau ich bei Gegenwind auch immer unter meinem Sattel durch ob jemand bei mir lutscht )
Hat jemals schon mal jemand ne Strafe bekommen, weil er das nicht gemacht hat ?
(Ich denke da an professionelle Eskortierer)
Hat jemals schon mal jemand ne Strafe bekommen, weil er das nicht gemacht hat ?
(Ich denke da an professionelle Eskortierer)
Ja mehrfach, zumindest kann ich das von mir behaupten (auch wenn die unflätige Beschimpfung, einmal zu einer roten Karte geführt hatte - man hatte behauptete sich nicht zu kennen - dummerweise wusste ich, daß die beiden verheiratet waren )
Ja mehrfach, zumindest kann ich das von mir behaupten (auch wenn die unflätige Beschimpfung, einmal zu einer roten Karte geführt hatte - man hatte behauptete sich nicht zu kennen - dummerweise wusste ich, daß die beiden verheiratet waren )
Gelebter Heiratsschwur im WK: "..bis d.." DasOe "..euch scheidet" , gut gemacht!