Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Schlimm, wenn man liest was das für kosten verursacht. Davon bin ich ja dann als Startpassinhaber in NRW direkt betroffen. Zum kotzen, wie dieser Jeschke unserem Verband und Sport Schaden zufügt.
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Hilft nur meiden. und genau das werde ich machen, die 50% kann er sich in den A.... s....... Und damit ist das Thema CTW und alle von Jeschke veranstallteten Wettkämpfe erledigt. Wenn die Veranstalter nun so anfangen, werde ich halt die Auschreibung etwas genauer lesen. Für mich kein Problem, für viele andere wahrscheinlich auch nicht, die sich entweder freuen, den freiwerdenden Startplatz zu übernehmen oder eben genauso verfahren. Jeder wie er es halt für richtig hält.
Ich halte es persönlich für eine Sauerei und nebenbei ist es auch rechtlich nicht zulässig, von Nichtstartpassinhabern Tageslizenzen zu verlangen (Impliziert eine verbandlichen Genehmigung) und diese dann nicht an den Verband abzuführen, das nennt man glaube ich Betrug nach §263 StGB.
Dann kann er auch gleich den Startpreis erhöhen und gar nicht von Lizenzen sprechen. Ausserdem weißt er nicht darauf hin, dass seine Veranstaltung nicht von der DTU oder einem ihrer Teilverbände genehmigt ist und nach Satzung der DTU, die das Gericht bestimmt nicht ändern wird, die Startpassinhaber dort nicht starten dürfen und sich somit auch nicht anmelden bräuchten, bzw. sie ihr Startgeld nicht zurückbekommen können, wenn sie dann herausfinden, dass diese Veranstaltung nicht genehmigt ist und sie u.a durch die Tageslizenzen (Impleziert...) hinters Licht geführt wurden.
Leider ist der Streitwert jedes einzelnen zu gering, sonst könnte man daraus eine hübsche Gerichtsverhandlung machen. Somit bleibt nur eine Sammelklage aller Tageslizenzkäufer, auf Rückerstattung der unrechtmässig kassierten Lizenzgebühren.