Aufnahmen der Überwachungskamera eines nahen Restaurants zumindest Teile des Unfalls zeigen. 30. November, gegen Mittag: In einem Kreisel in Montebello Vicentino, einer Kleinstadt bei Vicenza, wird Rebellin von einem Lastwagen erfasst und liegt sterbend am Boden. Der Fahrer, so sollen es die Bilder der Überwachungskamera zeigen, steigt aus seinem Fahrzeug, sieht, dass der Mann am Boden schwer verletzt ist, steigt wieder in seinen Laster und fährt weg.
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Die (italienische) Staatsanwaltschaft übt nun Druck aus auf die deutschen Behörden, sie möchten den Fahrer verhaften oder unter Hausarrest stellen; wenigstens wollen ihn die Ermittler per Videoschalte befragen. Die zuständige Polizeidienststelle in Nordrhein-Westfalen bestätigt auf SZ-Anfrage, dass die italienischen Behörden sie in diesem Fall kontaktiert haben; mehr könne man aber nicht sagen. Eine Auslieferung ist nur schon deshalb unwahrscheinlich, weil Deutschland den zentralen Tatbestand der "Tötung mit dem Fahrzeug" in seinem Rechtssystem nicht führt.
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Grüße
Tri-K
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Aufnahmen der Überwachungskamera eines nahen Restaurants zumindest Teile des Unfalls zeigen. 30. November, gegen Mittag: In einem Kreisel in Montebello Vicentino, einer Kleinstadt bei Vicenza, wird Rebellin von einem Lastwagen erfasst und liegt sterbend am Boden. Der Fahrer, so sollen es die Bilder der Überwachungskamera zeigen, steigt aus seinem Fahrzeug, sieht, dass der Mann am Boden schwer verletzt ist, steigt wieder in seinen Laster und fährt weg.
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Die (italienische) Staatsanwaltschaft übt nun Druck aus auf die deutschen Behörden, sie möchten den Fahrer verhaften oder unter Hausarrest stellen; wenigstens wollen ihn die Ermittler per Videoschalte befragen. Die zuständige Polizeidienststelle in Nordrhein-Westfalen bestätigt auf SZ-Anfrage, dass die italienischen Behörden sie in diesem Fall kontaktiert haben; mehr könne man aber nicht sagen. Eine Auslieferung ist nur schon deshalb unwahrscheinlich, weil Deutschland den zentralen Tatbestand der "Tötung mit dem Fahrzeug" in seinem Rechtssystem nicht führt.
Im Fall eines Bootsunfalls auf dem Gardasee, als ein Motorboot nachts ein Ruderboot rammte und 2 Menschen starben und die Bootsfahrer behaupteten, nichts von dem Unfall gemerkt zu haben, wurden der deutsche Fahrer und die Begleitung auch ausgeliefert und in Italien zu Haftstrafen verurteilt. Keine Ahnung, ob bei einem Boot bei einem Unfall mit Fahrerflucht andere Gesetze gelten als bei einem LKW.
Im Zusammenhang mit dem Unfalltod des früheren Radprofis Davide Rebellin im vergangenen Jahr ist ein deutscher LKW-Fahrer festgenommen worden. Dies teilte die italienische Staatsanwaltschaft mit. Der Mann, Angestellter eines Unternehmens im Münsterland, habe Rebellin am 30. November 2022 in der Gemeinde Montebello Vicentino in der Region Venetien mit seinem Fahrzeug gerammt und sei weitergefahren. Der 51-jährige Rebellin, bekannt als Sieger zahlreicher Klassiker, war auf der Stelle tot.
Der Fahrer wurde am Donnerstag festgenommen und in Münster in Untersuchungshaft genommen, bis die deutsche Justiz über seine Überstellung an die italienischen Behörden entschieden hat. Der Mann wird wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung für eine Person in Gefahr angeklagt.
"Der Tod von Davide Rebellin ist ausschließlich auf ein Zusammenspiel von Versäumnissen des Verdächtigen beim Führen seines Lastkraftwagens in den Augenblicken vor dem Aufprall zurückzuführen", schrieb der mit den Vorermittlungen beauftragte Magistrat in seinen Schlussfolgerungen.
Die Ermittler identifizierten den Fahrer anhand von Überwachungskameras, die in der Nähe des Unfallorts installiert waren. Die Ermittlungen ergaben weiter, dass die mutmaßlichen Kontaktstellen des Fahrrads und des Opfers auf dem LKW mit einem "konzentrierten Reinigungsmittel" gereinigt wurden.
Unter einem Verkehrsverstoß verstehe ich etwas anderes als eine mutmaßliche fahrlässige Tötung und eine mutmaßliche unterlassene Hilfeleistung in Verbindung mit Fahrerflucht
Unter einem Verkehrsverstoß verstehe ich etwas anderes als eine mutmaßliche fahrlässige Tötung und eine mutmaßliche unterlassene Hilfeleistung in Verbindung mit Fahrerflucht
Dass es bis Heute gedauert hat, bis Bewegung in die Sache kommt, zeigt halt schon, dass die rechtliche Bewertung nicht so ganz einfach ist. Sonst wäre er schon längst ausgeliefert.
Dass es bis Heute gedauert hat, bis Bewegung in die Sache kommt, zeigt halt schon, dass die rechtliche Bewertung nicht so ganz einfach ist. Sonst wäre er schon längst ausgeliefert.
Nö,
ich halte das sogar für recht zügig, wenn ich überlege, wie lange der Vorfall in der Regel zurückliegt wozu ich auf Gerichtstermine darf. Da ist ein Jahr nichts. Und hier sind dazu dann auch noch unglaubliche Dienstwege einzuhalten.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard