Was ich an dem Namen ziemlich speziell finde:
Wenn man danach sucht kommt man zu Literaturquellen wie
"Sandig, Dennis & Peter Dewald (2010), Sportsoziologische Betrachtung des Dopingproblems – theoretische Hintergründe und praktische Relevanz"
und zu Infoveranstaltungen und Präventionstagen, an welchen er zum Thema Doping gesprochen hat.
Laut meiner oberflächlichen Suche gab es wohl eine positive A- und eine positive B-Probe.
Gibt es irgendwo was zu einer Verurteilung bzw. einer Sperre?
Weshalb das zunehmend und auch weiterhin genutzte, weil zeitsparendere, System der Absprachen mit den Gerichten in D von vielen Juristen argwöhnisch beobachtet wird, da dort häufig "Verschwiegenheit" bzw Ausschluss der Öffentlichkeit mit ausgehandelt wird...
Wurde schon 2009 vom Bundesverfassungsgericht gerügt, aber in der Praxis in den letzten Jahren wohl nur unwesentlich geändert.
Die von dir geposteten Artikel nennen doch völlig andere Gründe warum das Absprachensystem "unter Beobachtung" steht und nicht das "Datenschutzargument".
Formaljuristisch ist somit aus deiner tendenziell täterschützenden Sicht alles perfekt gelaufen, aber deshalb dürfen Betroffene wie ich trotzdem eine eigene Meinung zu dem Sachverhalt haben.
Das darfst du SELBSTVERSTÄNDLICH auch in jedem anderen Fall. Darum geht es doch gar nicht. Niemand möchte dir dein Recht auf deine Meinung oder dein moralisches Empfinden absprechen.
Es geht aus meiner Sicht darum, dass du auf Basis deiner Moralvorstellungen Werturteile fällst, die dir zwar unbenommen sind. In der Folge forderst du aber konkrete praktische Maßnahmen bzw Konsequenzen. Wenn diese Forderungen aus Sicht der Debattenteilnehmer wenigstens fragwürdig oder aus der Sicht von Fachleuten nicht haltbar sind, dann musst du m.E. mit Widerrede rechnen. Diese Widerrede dann insofern zu verunglimpfen, dass du mit populistischen Mechanismen, wie sie in der entsprechenden Presse gerne vorkommen - wie z.B. der Vorwurf den Täter zum Opfer zu machen - abzuwerten, tut deinen Argumenten nicht gerade gut finde ich.
Es ist nicht Adept (oder ich) der den Täter schützt, es ist unser Gesetz. Darüber kann sich niemand hinwegsetzen, auch wenn es moralisch gerechtfertigt scheint. Moral ist im Recht eben keine Kategorie.
Zitat:
Zitat von Hafu
Das Datenschutzargument ist im Justizbereich ohnehin ein eher schwaches Argument, weil die meisten Strafprozesse in Rechtsstaaten öffentlich ablaufen; geradezu ablaufen müssen, egal ob sie mit Verurteilung oder mit Freispruch enden.
Dieses Argument geht m.E. völlig an dem aktuellen Teil der Debatte vorbei. Es spricht selbstverständlich überhaupt nichts dagegen im Rahmen der Berichterstattung über Prozesse den Vornamen und das erste Initial des Nachnamens zu nennen. Beispiel: Mark S. Im Prozess selbst spricht auch nichts dagegen den vollen Namen zu nennen, auch wenn der Prozess öffentlich ist. Nach einer Verurteilung kann das auch in den Printmedien / TV getan werden. Aber darum geht es hier doch gar nicht, das ist nicht der Anwendungsfall, den wir hier diskutieren. Sondern:
Es geht darum, dass die Nada aufgrund der DSGVO die Namen nicht im Internet veröffentlicht.
Einer Veröffentlichung - auch nach Expertenmeinung - in Printmedien wie z.B. Verbandsmagazinen steht aus datenschutzrechtlicher Sicht ja eh nichts entgegen.
Auch die Nada hat diesen Stand der Dinge in ihren News veröffentlicht. Dort steht u.a.:
Kennst du die Sachverhalte und wie kommst du in diesem Zusammenhang zu deiner vorgetragenen Einstellung zur Opferrolle?
Ich habe versucht meine Sicht der Dinge in den letzten Posts ausführlicher darzulegen. Und es geht mir nicht um irgendwelche Opferrollen, wie es auch Helmut gut dargestellt hat.
Das darfst du SELBSTVERSTÄNDLICH auch in jedem anderen Fall. Darum geht es doch gar nicht. Niemand möchte dir dein Recht auf deine Meinung oder dein moralisches Empfinden absprechen.
Es geht aus meiner Sicht darum, dass du auf Basis deiner Moralvorstellungen Werturteile fällst, die dir zwar unbenommen sind. In der Folge forderst du aber konkrete praktische Maßnahmen bzw Konsequenzen. Wenn diese Forderungen aus Sicht der Debattenteilnehmer wenigstens fragwürdig oder aus der Sicht von Fachleuten nicht haltbar sind, dann musst du m.E. mit Widerrede rechnen. Diese Widerrede dann insofern zu verunglimpfen, dass du mit populistischen Mechanismen, wie sie in der entsprechenden Presse gerne vorkommen - wie z.B. der Vorwurf den Täter zum Opfer zu machen - abzuwerten, tut deinen Argumenten nicht gerade gut finde ich.
Es ist nicht Adept (oder ich) der den Täter schützt, es ist unser Gesetz. Darüber kann sich niemand hinwegsetzen, auch wenn es moralisch gerechtfertigt scheint. Moral ist im Recht eben keine Kategorie.
Dieses Argument geht m.E. völlig an dem aktuellen Teil der Debatte vorbei. Es spricht selbstverständlich überhaupt nichts dagegen im Rahmen der Berichterstattung über Prozesse den Vornamen und das erste Initial des Nachnamens zu nennen. Beispiel: Mark S. Im Prozess selbst spricht auch nichts dagegen den vollen Namen zu nennen, auch wenn der Prozess öffentlich ist. Nach einer Verurteilung kann das auch in den Printmedien / TV getan werden. Aber darum geht es hier doch gar nicht, das ist nicht der Anwendungsfall, den wir hier diskutieren. Sondern:
Es geht darum, dass die Nada aufgrund der DSGVO die Namen nicht im Internet veröffentlicht.
Einer Veröffentlichung - auch nach Expertenmeinung - in Printmedien wie z.B. Verbandsmagazinen steht aus datenschutzrechtlicher Sicht ja eh nichts entgegen.
Auch die Nada hat diesen Stand der Dinge in ihren News veröffentlicht. Dort steht u.a.:
Ich sehe da jetzt erhlich keinen Unterschied im Datenschutz, speziell wenn man sich anschaut, wie viele Printmedien inzwischen auch nachträglich noch digitalisiert werden. Am Ende ist es derselbe Text und es lesen/ interessiert dieselben Leute, nur nicht auf Papier sondern auf einem E-Book Reader, Tablet oder sonstigen Bildschirm.
...In der Folge forderst du aber konkrete praktische Maßnahmen bzw Konsequenzen. Wenn diese Forderungen aus Sicht der Debattenteilnehmer wenigstens fragwürdig oder aus der Sicht von Fachleuten nicht haltbar sind, dann musst du m.E. mit Widerrede rechnen. ...
Ich nehme mal an, du meinst meine "Forderung" nach einem faktischen Berufsvebot für verurteilte Doper im Profisport.
Da bringe ich dann mal wieder mein Lieblingsargument, dass Kassierer oder Buchhalter nach Unterschlagung in der Praxis ebenfalls einem faktischen Berufsverbot nach Abbüßung ihrer Strafe unterliegen (praktisch umgesetzt über die in diesen Fällen zulässigen Formulierungen in Arbeitszeugnissen).
Auch der pädophile Kita-Mitarbeiter darf nach Verurteilung niemehr in Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten und in allen diesen Fällen gibt es breiten gesellschaftlichen Konsens, dass verurteilten Tätern aus diesem Bereich eine Umschulung und ein Berufswechsel zuzumuten ist.
Zitat:
Zitat von Helmut S
..
[b]Es geht darum, dass die Nada aufgrund der DSGVO die Namen nicht im Internet veröffentlicht.
...
Nochmal: ich kann die Position der NADA bei der Veröffentlichung von Namen grundsätzlich nachvollziehen, da sie sich ja juristisch hat beraten lassen und sich nun an diesen juristischen Rat hält.
Allerdings handelt es sich bei der DSVGO um die Umsetzung einer EU-Rechtsnorm und keinesewegs um solitäres nationales Recht.
Sämtliche anderen NADAs innerhalb der EU, die ja der europäischen Datenschutzgrundverordnung genauso unterliegen, veröffentlichen nach wie vor den vollen Namen von verurteilten Dopern im Zusammenhang mit ergangenen Urteilen. Auch diese NADAs haben sich sicherlich juristisch beraten lassen und sich ihre Gedanken gemacht und auch z.B. in Österreich haben verurteilte Doper kein Interesse daran, dass ihr Name öffentlich wird und haben sicher längst versucht über ihre Anwälte derartige vom WADA-Code, den jeder Profisportler schon wegen des ADAMs-System akzeptieren muss, vorgesehene Veröffentlichungen zu unterbinden.
Da muss man schon die Frage stellen, ob der juristische Rat, den die NADA vor einiger Zeit eingeholt hat (es war ja kein richterliches Urteil!), alle Aspekte die für und gegen eine Veröffentlichung gesprochen haben, ausreichend gewürdigt hat, oder ob andere Juristen nicht eventuell zu anderen Empfehlungen gekommen wären.
Österreich, Niederlande, Frankreich, Spanien, Italien sind auch Rechtsstaaten, unterliegen genauso dem europäischen Datenschutzrecht und handhaben den Datenschutz in diesem Bereich aber gravierend anders. Das war in fast grotesker Weise im Zusammenhang mit Presseberichten beim Urteil des "Aderlass-Prozesses" wahrzunehmen, wo die ausländischen verwickelten Sportler aus Österreich, Schweiz, Estland usw. alle mit vollem Namen genannt wurden, während bei den betroffenen deutschen Sportlern im Eisschnellauf oder Radsport krampfhaft die scheinbare Anonymität gewahrt wurde, aobwohl auch deren Namen längst bekannt sind.
Bildlich gesprochen fährt die deutsche NADA auf der Autobahn des Datenschutzes und sämtliche anderen NADAs sind in Gegenrichtung unterwegs und kommen ihr entgegen..
Die deutsche NADA behauptet nun im Brustton der Überzeugung, dass sie von lauter Geisterfahrern umgeben ist und als einzige Antidopingorganisation in der richtigen Richtung fährt.
Ich wage zu behaupten, dass die anderen europäischen NADAs Deutschland in diesem Aspekt als Geisterfahrer wahrnehmen.