Ich glaube, dass Kindern eine liebevolle, vertrauenswürdige und verlässliche Person egal welchen Geschlechts das wichtigste ist, ob das jetzt schwule, hetero - oder asexuelle sind, ist denen imho erstmal wumpe, solange sie geliebt und akzeptiert werden.
"Lebbe geht nedd nur weider, sondern is' auch bunt."
Das habe ich auch schon geschrieben,
lieber Helmut, aber das will hier keiner hören.
Sorry, ich meinte 2. Der leibliche Vater und der Mann des Vaters. Wahrscheinlich ist Vater der falsche Begriff. Es ging mir nur um das Emotionale, was hier gern mal so unter den Tisch gekehrt wird.
Anderes Beispiel:
Dein Mann/Frau verlässt dich.
1. Fall: sie heiratet einen Mann
2. Fall: sie heiratet eine Frau
Exakt das gleiche für dich?
Bei deinem Post ging es aber um die Kinder.
Für mich ist es das gleiche, jemand verliebt sich neu und kann mit der bisherigen Beziehung nicht mehr glücklich werden, da gibt es nur eine Lösung.
Ja, rein rational. Schön wär´s, wäre die Welt das.
Tja, deswege ist jeder gefragt, der zur Rationalität beiträgt und nicht zum Gegenteil.
Die Frage ist doch will man Gesetze machen (darum geht es, ein Gesetz was gleichgeschlechtilchen Paaren die Adoption von Kindern erlaubt) aufgrund Rationalität oder irgendwelcher gefühlter, nicht nachweisbarer Bedenken?
Eine Adoption durch den eingetragenen Lebenspartner des Adoptivelternteils sei für die Entwicklung des Kindes eher vorteilhaft. Ein fester Rahmen der Familie wirke sich auch auf interne Strukturen aus. Stabilisierend könne insbesondere die rechtliche Gleichstellung beider Elternteile innerhalb der Familie wirken, da Kinder im Alltag durchaus erfassten, wenn ein Elternteil weniger rechtliche Befugnisse habe als der andere; das gemeinsame Sorgerecht der Eltern stärke die Sicherheit der Kinder und der Eltern. Die Adoption durch den Lebenspartner könne zur Bindungssicherheit des Kindes beitragen. Weil die Umstände, die zur Erstadoption führten, für das Kind eine frühe Bedrohung der für seine Entwicklung wichtigen Bindungssicherheit darstellten, sei es wichtig, dass das Kind in seiner jetzigen Familie Annahme, emotionale Sicherheit und Stabilität erfahre. Dies bilde die Grundlage für neue Bindungserfahrung und -sicherheit. Dabei gäben insbesondere die Hauptbezugspersonen dem Kind den Rahmen für seine neuen Bindungs- und Beziehungserfahrungen; von deren sexueller Identität sei das unabhängig. Dies sollte nicht durch ungleiche rechtliche Bedingungen destabilisiert oder gar in Frage gestellt werden. Eine Adoption durch beide Elternteile würde diese auch in den Augen des Kindes gleichstellen, was die gemeinsame Erziehung erleichtere. Stehe das adoptierte Kind des Lebenspartners zu dem anderen Lebenspartner in rechtlich ungleicher Stellung, könne das Kind dies zudem als Abwehr und Ablehnung seiner Person erleben, es fühle sich unter Umständen nicht wichtig genug, um von dem Lebenspartner angenommen zu werden. Der Ausschluss der Sukzessivadoption sei für die betroffenen Kinder in unterhalts- und erbrechtlicher Hinsicht von Nachteil."
BVerfG: Angesichts des Schutzzwecks des Familiengrundrechts ist auch eine aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende, dauerhaft angelegte, sozial-familiäre Gemeinschaft eine Familie im verfassungsrechtlichen Sinne.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich Kinder und Jugendliche aus LP in Bezug auf die Beziehungsqualität zu beiden Elternteilen und in ihrer psychischen Anpassung von Kindern und Jugendlichen, die in anderen Familienformen aufwachsen, nur wenig unterscheiden. Gleiches gilt für Konflikte zwischen den Partner(inne)n in der LP sowie für Auseinandersetzungen mit dem externen Elternteil. Signifikante Unterschiede fanden sich dahingehend, dass Kinder und Jugendliche aus LP über ein höheres Selbstwertgefühl und über mehr Autonomie in der Beziehung zu beiden Elternteilen berichteten als Gleichaltrige in anderen Familienformen.
Die Ergebnisse der Kinderstudie legen in der Zusammenschau nahe, dass sich Kinder und Jugendliche in Regenbogenfamilien ebenso gut entwickeln wie Kinder in anderen Familienformen. Unabhängig von der Familienform wirken sehr ähnliche Einflussfaktoren. Entscheidend für die Entwicklung der Kinder ist nicht die Struktur der Familie, sondern die Qualität der innerfamilialen Beziehungen. Für die betrachteten Entwicklungsdimensionen von Kindern und Jugendlichen erwies es sich somit als nicht bedeutsam, ob sie bei einem allein erziehenden Elternteil, zwei Müttern oder Vätern oder bei Vater und Mutter aufwachsen, sondern wie die Beziehungsqualität in diesen Familien ist.
"(1) Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 76). Bedenken, die sich gegen das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Elterngemeinschaften im Allgemeinen richten, wurden in der ganz überwiegenden Zahl der sachverständigen Stellungnahmen zurückgewiesen (s.o., A.III.2.a)). Auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatte bereits in seinem Bericht zum Lebenspartnerschaftsgesetz bekundet, mit der Ausklammerung der Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Adoption sei keine negative Aussage über die Erziehungsfähigkeit gleichgeschlechtlich orientierter Personen intendiert (vgl. BTDrucks 14/4550, S. 6)."
Die Die New Yorker Columbia University hatte diese 78 Studien verglichen - vier davon kommen dabei zu dem Ergebnis, dass es Kindern in Regenbogenbeziehungen schlechter als in Hetero-Beziehungen geht.
Im Juli 2014 wurde eine aktuelle australische Studie zum Thema Regenbogenfamilien veröffentlicht. Sie ergab unter anderem, dass die "allgemeine Gesundheit" (general health) der untersuchten Kinder in Regenbogenfamilien um 6% besser war als in der Vergleichsgruppe traditioneller Familien, und der Familienzusammenhalt (family cohesion) um 6% höher. In allen anderen Bereichen gab es keine signifikanten Unterschiede zwischen den beiden untersuchten Gruppen. http://bmcpublichealth.biomedcentral...71-2458-14-635
So eine "Studie" zaubern diese Leute ja nicht einfach so aus dem Hut. Da werden selbstverständlich auch die Kinder begleitet und auf emotionale Unregelmäßigkeiten untersucht. Sonst würde eine solche Studie nämlich keinen Sinn machen. Das Bundesverfassungsgericht allein hat mehrere Studien anfertigen lassen. Allerdings haben sie das Ergebnis zusammengefasst.
2. Als sachkundige Auskunftspersonen haben - teilweise sowohl schriftlich als auch in der mündlichen Verhandlung - der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, der Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten e.V., die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare e.V., der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V., das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., der Deutsche Familiengerichtstag e.V. - Kinderrechtekommission -, der Deutsche Familienverband, die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht e.V. Bonn und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. Stellung genommen. Erörtert wurden die tatsächliche und einfachgesetzliche Situation der Betroffenen sowie die Verfassungsmäßigkeit von § 9 Abs. 7 LPartG.
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a) Zehn der elf Stellungnahmen halten es aus praktischen und aus verfassungsrechtlichen Erwägungen - insbesondere mit Rücksicht auf das Wohl der betroffenen Kinder - für erforderlich, die Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner zuzulassen.
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aa) Hinsichtlich der tatsächlichen und einfachrechtlichen Situation der Betroffenen wurden verschiedene Gesichtspunkte im Wesentlichen übereinstimmend hervorgehoben.
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Es sei davon auszugehen, dass homosexuelle Erwachsene kompetente Eltern seien. Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern seien trotz eines gewissen Risikos, soziale Diskriminierungen zu erleben, in der Regel gut sozial integriert und eher weniger psychiatrisch auffällig. Nicht selten sei bei den Kindern ein starkes Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl sowie ein Erlernen von Bewältigungsstrategien im offenen Umgang mit der Lebenssituation zu beobachten.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Eine Trennung ist für JEDES Kind und JEDE Familie ein Schockerlebnis, auf welches Kinder ganz unterschiedlich reagieren. Die einen sind wütend und irritiert, die anderen erleichtert, weil der Trennung viele Monate/Jahre des Streits und Stress voraus gingen.
Das geht in die Richtung, trifft aber nicht ganz zu.
Zum einen ist das abhängig vom Lebensalter der Kinder. Kinder (stärker Trauer, Ohnmacht, Alleingelassen sein, Hilflosigkeit) erleben das meistens anders als Jugendliche (stärker Trauer und Makelempfinden).
Vor, während und auch nach der Trennung ist es in jedem Fall emotionaler Stress in Form von Trauer, Erleichterung gibt es eher selten.
Die genauen sichtbaren Reaktionen sind natürlich individuell unterschiedlich.
Das geht in die Richtung, trifft aber nicht ganz zu.
Zum einen ist das abhängig vom Lebensalter der Kinder. Kinder (stärker Trauer, Ohnmacht, Alleingelassen sein, Hilflosigkeit) erleben das meistens anders als Jugendliche (stärker Trauer und Makelempfinden).
Vor, während und auch nach der Trennung ist es in jedem Fall emotionaler Stress in Form von Trauer, Erleichterung gibt es eher selten.
Die genauen sichtbaren Reaktionen sind natürlich individuell unterschiedlich.
Es ging darum aufzuzeigen, dass die spezielle Situation möglicherweise nichts mit dem neuen Partner zu tun hat. Die Kinder wären auch wütend, sauer, traurig, wenn der Vater zu einer anderen Frau gezogen wären. Also kam es in meiner Ausführung in DIESEM speziellen Fall nicht auf 100%ige Exaktheit an.
Aber vielen Dank für Deine Korrektur.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
1. Fall: sie heiratet einen Mann
2. Fall: sie heiratet eine Frau
Exakt das gleiche für dich?"
[...]
Zitat:
Zitat von keko#
Ich sage grundsätzlich niemals etwas abwertendes.[...]
Genau diese unterschwelligen Wertungen sind abwertend.
Sie reduzieren Menschen auf ihre sexuelle Orientierung und werten, indem sie abgrenzen. Wenn man zu einem gegengeschlechtlichen Partner wechselt ist das nicht so "schlimm" wie zu einem gleichgeschlechtlichen Partner. Und diese Wertung nehmen Kinder wahr.