Zitat:
Zitat von redeagle
Also der
516 - in D zugelassen
515 - kann alles was der 516 kann + blinken + wohl etwas heller, hat aber keine Zulassung
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Ich habe aus Interesse mal nachgesehen in §67.
In den letzten 15 Jahren hat sich da ja doch endlich mal etwas bewegt.
So wie ich es interpretiere sind die nicht zugelassennen Teile immerhin nicht mehr explizit verboten.
Früher stand stand in §67 daß zusätzliche Lichttechnische Einrichtungen nicht zulässig sind. Den Passus finde ich mittlerweile nicht mehr. Somit wäre es möglich das 515er in Kombi mit einem billigen StVZO-Konformen Rücklicht zu verwenden.
Es wäre dann als alleiniges Rücklicht nicht zulässig.