Zitat:
Zitat von poldi
Super Faden!
Nur zum Verständniss:
Ist der Begriff Abstand in all den verschiedenen Regelwerken der unterschiedlichsten Ausrichter einheitlich definiert und wenn ja wie lautet diese?
Diese (blöde?) Frage stell ich deshalb, da erste rasche Tante G Recherche widersprüchliche Ergebnisse brachte.
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Der Seitenabstand ist auf jeden Fall unterschiedlich, die Regelwerke stimmen auch in wichtigen Punkten nicht überein.
Noch schlimmer, selbst, wenn wir nur die DTU-Regeln betrachten, kann keiner wirklich wissen, ob er nach Ansicht des jeweiligen Kampfrichters regelkonform fährt.
Bevor wir zu genau ausformulieren, ist die Frage, was möchten wir als Sportler, als Kampfrichter oder als Veranstalter?
Ich möchte für mich einen fairen Wettkampf bestreiten und konstant mein für mich machbares Tempo fahren. Warum werde ich dann immer wieder künstlich gebremst?
Als Beispiel überholt werden(ich drücke es mal drastisch aus
, wie man halt so im Rennen denken könnte
): Da werde ich überholt und dieser hoideu schert direkt vor mir ein
Warum bin ich jetzt verantwortlich, nur weil er sein Tempo nicht richtig einschätzen konnte und muss jetzt bremsen?
Ich fände es doch gerechter, dass er so überholen muss, dass ich nicht behindert werde. Dies wäre nach dem Verursacherprinzip gerechter. Ich meine, diese Regelung gab es schon mal 2008 oder 2009 in Frankfurt, das Problem war halt, wie es ein Kampfrichter gerecht beurteilen kann. Vielleicht haben wir für eine praxisgerechte Umsetzung mittlerweile neue Ideen.
Wie man es auch immer besser formulieren kann, aber direktes Einscheren nach dem Überholen gehört verboten.
@Drullse, ein Überholvorgang ist weiterhin in einer bestimmten Zeit zu absolvieren und endet quasi erst wieder mit dem Einscheren oder beginnt neu beim nächsten Überholvorgang.
Ein Überholen in der dritten Reihe sollte an möglichst vielen Stellen(soweit gefahrlos möglich) erlaubt werden. Auch hier tickt dann die Zeit bei jedem Überholvorgang, nur eventuell verkürzter, um ein höheres Tempo sicher zu stellen.
Man kann es mit Sicherheit nicht bis ins letzte ausformulieren, aber ich würde mir eine praxisbezogene genauere Richtlinie wünschen. Allein dadurch würde es wesentlich fairer ablaufen.
Es wird immer einen Toleranzbereich geben müssen, hier hatte ich bisher aber auch gute Erfahrungen mit den Kampfrichtern gesammelt.
Sehr positiv finde ich in Grenzfällen das gezielte Ansprechen, erst später bei hartnäckigen und wirklich glasklaren Fällen Bestrafung.
Eine Zeitstrafe bei "Verdacht" finde ich, wie Arne, allein von der Idee her total seltsam. Entweder ist es Windschatten fahren, dann ist eine Strafe gerecht, ansonsten gilt, wie ja wohl im ganzen Strafrecht im Zweifel für den Angeklagten.
Sorry, lang geworden